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Femizid - Mord an einer Frau, weil sie eine Frau ist

Frauen werden von ihren (Ex-)Partnern ermordet, weil sie Frauen sind. Immer mehr Menschen wehren sich dagegen, dass diese Morde in den Medien und auch in den Gerichtsurteilen verharmlosend „Familiendrama“ oder „Beziehungstat“ genannt werden. Femizide sind keine dramatischen Einzelfälle sondern haben ihre Ursache in den gesellschaftlichen geschlechtsspezifischen Strukturen. Mit Femizid ist die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte Rollenvorstellungen und -normen gemeint. Frauen, die selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen, werden von denen, die dies nicht dulden, gewaltvoll bestraft. In Deutschland treten Femizide meist als „Trennungstötung“ auf: also die Tötung der derzeitigen oder ehemaligen Partnerin wegen der durchgeführten oder beabsichtigten Trennung.

Femizide konsequent und angemessen bestrafen

Die ASF Berlin hat den Antrag „Femizid ist Mord und muss auch so bestraft werden“ beschlossen und dem nächsten SPD-Landesparteitag vorgelegt. Die ASF Berlin fordert, dass „Femizide konsequent und angemessen bestraft und nicht länger bagatellisiert werden. Geschlechtsspezifische Morde sollen auch als solche erkannt und verurteilt werden. In diesem Sinne sollen auch Trennungstötungen als Form geschlechtsspezifischer Gewalt und damit als Femizid anerkannt werden“. Außerdem ist u.a. eine Strafschärfung zu prüfen und es muss eine bessere Aufklärung und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit und Justiz erfolgen.

Stärkung der Relevanz des Lageberichtes Partnerschaftsgewalt - Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt steigt an

Zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gehört, dass häusliche Gewalt zunimmt. Das ist an sich schon besorgniserregend, aber große Sorgen macht vielen auch, dass wir – auch ohne die zusätzlichen Straftaten in der Corona-Zeit – eine steigende Tendenz von Partnerschaftsgewalt haben. Spätestens seit der öffentlichen Vorstellung der Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2019 durch das Bundeskriminalamt (BKA) am 10.11.2020 kann es niemand mehr leugnen: Die Zahl der Fälle von Partner*innengewalt - Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen oder Stalking - in (Ex-) Paarbeziehungen ist auch im Jahr 2019 hoch – Tendenz steigend.

Rund 141.800 Personen wurden 2019 Opfer von Gewalt durch (Ex-) Partner*innen, ca. 0,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Gewaltopfer waren mit 81 Prozent zumeist Frauen. Seitdem die Partner*innengewalt gezielt untersucht wird, ist die steigende Tendenz weiblicher Gewaltopfer nachweisbar: 2015: 104.290; 2016: 108.956; 2017: 113.965; 2018: 114.393; 2019: 114.903. Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei ausschließlich um "Hellfelddaten", angezeigte Delikte, handelt. Die Dunkelziffer liegt noch um einiges höher. Der Handlungsdruck auf Politik und Justiz ist damit sehr hoch.  

Partnerschaftsgewalt und Strafrecht 

Der Deutsche Juristinnenbund veranstaltete am 04.11.2020 unter dem Thema „Partnerschaftsgewalt und Strafrecht“ eine sehr interessante Lesung und Podiumsdiskussion mit renommierten Juristinnen. Die digitale Veranstaltung fand anlässlich des jährlichen Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am November statt.

Unser deutsches Strafrecht offenbart noch viele offenen Fragen und Probleme im Umgang mit geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt. Spezielle Ausbildungen fehlen bislang, sodass Opfer häufig eine Retraumatisierung vor Gericht erfahren. Wie muss sich das Strafrecht notwendigerweise wandeln, um geschlechtsspezifischen Gewaltformen angemessen zu begegnen? Wie kann ein angemessener Umgang mit Betroffenen seitens der Justiz stattfinden? Aber auch: Was muss gesamtgesellschaftlich geschehen, um präventiv Partnerschaftsgewalt entgegen zu wirken?  

Einen Einblick in die Situation der Betroffenen konnte Christina Clemm, Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin in Berlin, mit der auszugsweisen Lesung auch ihrem Buch „AktenEinsicht: Geschichten von Frauen und Gewalt“ vermitteln. 

Mein Fazit: Gewalt gegen Frauen passiert überall und jederzeit. Und: Gewalt kann sowohl physische, psychische, digitale, ökonomische und digitale Formen annehmen. Die vielfachen abhängigkeitsspezifischen Formen von Partnerschaftsgewalt erschweren eine Trennung für Betroffene von ihrem Partner. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist heute noch mit schwierigen und teils sehr langwierigen Prozessen und Vernehmungen verbunden. Häufig führen diese bei den Betroffenen zu einer Retraumatisierung, indem Gewalthandlungen durch Zeug*innenaussagen neu durchlebt werden. Die Gewaltopfer müssen sich auch Fragen stellen lassen, wie: „Wieso hast du dich nicht früher getrennt?“ oder „Wieso hast du nicht früher etwas gesagt?“ – so werden Geschlechterstereotype reproduziert und es kommt zum Victim-Blaming.

Notwendig wären viel schnellere Strafverfahren. Gefordert wird, dass parttnerschaftliche Gewalt – anders als bislang – als hinreichendes Mordmerkmal ausreichen muss, damit entsprechende Fälle als vorsätzliche Tötung und nicht nur als gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge geahndet werden. Angesichts der geschlechtshierarchischen Gewalt ist das Strafrecht nur ein gewichtiger aber kleiner Teil eines generellen gesellschaftlichen Umdenkens. Das djb-Policy Paper zum Thema „Strafrechtlicher Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt“ enthält entsprechende Lösungsansätze, um Gewalt als drastischste Ausformung patriarchaler Denkmuster und struktureller Machtverhältnisse sowohl durch Änderungen im Strafrecht als auch gesamtgesellschaftlich zu bekämpfen. 

Wir brauchen mehr niedrigschwellige Hilfsangebote

Niedrigschwellige Angebote, wie das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen, welches rund um die Uhr unter Tel. 08000 116 016 zu erreichen ist, oder entsprechende Beratungsstellen sind von immanenter Bedeutung.

Effektiv gegen Frauen*- und Mädchen*morde in der Europäische Union

Ich begrüße es sehr, dass europaweit aus der Zivilgesellschaft heraus eine effektivere Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verbesserung von geschlechtsspezifischer Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung verlangt wird. Es gibt mittlerweile auf Deutsch und Englisch den europäischen

Forderungskatalog „Stoppt Femizide“ - Effektiv gegen Frauen*- und Mädchen*morde in der Europäische Union

(Titelgrafik: Terre des Femmes, Abschlussbild: www.djb.de)

Frauen werden von ihren (Ex-)Partnern ermordet, weil sie Frauen sind. Immer mehr Menschen wehren sich dagegen, dass diese Morde in den Medien und auch in den Gerichtsurteilen verharmlosend „Familiendrama“ oder „Beziehungstat“ genannt werden. Femizide sind keine dramatischen Einzelfälle sondern haben ihre Ursache in den gesellschaftlichen geschlechtsspezifischen Strukturen. Mit Femizid ist die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte Rollenvorstellungen und -normen gemeint. Frauen, die selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen, werden von denen, die dies nicht dulden, gewaltvoll bestraft. In Deutschland treten Femizide meist als „Trennungstötung“ auf: also die Tötung der derzeitigen oder ehemaligen Partnerin wegen der durchgeführten oder beabsichtigten Trennung.
Femizide konsequent und angemessen bestrafen
Die ASF Berlin 
https://asf-berlin.de/
hat den Antrag „Femizid ist Mord und muss auch so bestraft werden“ 
https://parteitag.spd.berlin/cvtx_antrag/femizid-ist-mord-und-muss-auch-so-bestraft-werden/
beschlossen und dem nächsten SPD-Landesparteitag vorgelegt. Die ASF Berlin fordert, dass „Femizide konsequent und angemessen bestraft und nicht länger bagatellisiert werden. Geschlechtsspezifische Morde sollen auch als solche erkannt und verurteilt werden. In diesem Sinne sollen auch Trennungstötungen als Form geschlechtsspezifischer Gewalt und damit als Femizid anerkannt werden“. Außerdem ist u.a. eine Strafschärfung zu prüfen und es muss eine bessere Aufklärung und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit und Justiz erfolgen.
Stärkung der Relevanz des Lageberichtes Partnerschaftsgewalt
Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt steigt an
Zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie gehört, dass häusliche Gewalt zunimmt. Das ist in sich schon besorgniserregend, aber große Sorgen macht es vielen auch, dass wir – auch ohne die zusätzlichen Straftaten in der Corona-Zeit – eine steigende Tendenz von Partnerschaftsgewalt haben. Spätestens seit der öffentlichen Vorstellung der Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2019 
file:///C:/Users/Rawert/AppData/Local/Temp/Partnerschaftsgewalt_2019.pdf
durch das Bundeskriminalamt (BKA) am 10.11.2020 kann es niemand mehr leugnen: Die Zahl der Fälle von Partner*innengewalt - Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen oder Stalking - in (Ex-) Paarbeziehungen ist auch im Jahr 2019 hoch – Tendenz steigend. Rund 141.800 Personen wurden 2019 Opfer von Gewalt durch (Ex-) Partner*innen, ca. 0,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Gewaltopfer waren mit 81 Prozent zumeist Frauen. Seitdem die Partner*innengewalt gezielt untersucht wird, ist die steigende Tendenz weiblicher Gewaltopfer nachweisbar: 2015: 104.290; 2016: 108.956; 2017: 113.9658; 2018: 114.393; 2019: 114.903. Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei ausschließlich um Hellfelddaten handelt, die Dunkelziffer liegt noch um einiges höher. Der Handlungsdruck auf Politik und Justiz ist damit sehr hoch.  
Partnerschaftsgewalt und Strafrecht 
Der Deutsche Juristinnenbund veranstaltete am 04.112020 unter dem Thema „Partnerschaftsgewalt und Strafrecht“ eine sehr interessante Lesung und Podiumsdiskussion mit renommierten Juristinnen. 
Die digitale Veranstaltung fand anlässlich des kommenden Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11.2020 statt.
Unser deutsches Strafrecht offenbart noch viele offenen Fragen und Probleme im Umgang mit geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt. Spezielle Ausbildungen fehlen bislang, sodass Opfer häufig eine Retraumatisierung vor Gericht erfahren. Wie muss sich das Strafrecht notwendigerweise wandeln, um geschlechtsspezifischen Gewaltformen angemessen zu begegnen? Wie kann ein angemessener Umgang mit Betroffenen seitens der Justiz stattfinden? Aber auch: Was muss gesamtgesellschaftlich geschehen, um präventiv Partnerschaftsgewalt entgegen zu wirken?  
Einen Einblick in die Situation der Betroffenen konnte Christina Clemm, Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin in Berlin, mit der auszugsweisen Lesung auch ihrem Buch „AktenEinsicht: Geschichten von Frauen und Gewalt“
  https://www.kunstmann.de/buch/christina_clemm-akteneinsicht-9783956143571/t-0/
vermitteln. Mein Fazit: Gewalt gegen Frauen passiert überall und jederzeit. Und: Gewalt kann sowohl physische, psychische, digitale, ökonomische und digitale Formen annehmen. Die vielfachen Abhängigkeitsschaffenden Formen von Partnerschaftsgewalt erschweren eine Trennung für Betroffene von ihrem Partner. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist heute noch mit schwierigen und teils sehr langwierigen Prozessen und Vernehmungen verbunden. Häufig führen diese bei den Betroffenen häufig zu einer Retraumatisierung, indem Gewalthandlungen durch Zeug*innenaussagen neu durchlebt werden. Die Gewaltopfer müssen sich auch Fragen stellen lassen wie: „Wieso hast du dich nicht früher getrennt?“ „Hast du das nicht kommen sehen?“ „Wieso hast du nicht früher etwas gesagt?“ – so werden Geschlechterstereotype erneut reproduziert und es kommt zum victim-blaming. Notwendig sind schnellere Strafverfahren. Gefordert wird, dass parttnerschaftliche Gewalt – anders als bislang – als hinreichendes Mordmerkmal ausreichen muss, damit entsprechende Fälle als vorsätzliche Tötung und nicht nur als gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge geahndet werden. Angesichts der geschlechtshierarchischen Gewalt ist das Strafrecht nur ein gewichtiger aber kleiner Teil eines generellen gesellschaftlichen Umdenkens. Das djb-Policy Paper zum Thema „Strafrechtlicher Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt“ 
https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st20-28?actbackPid=43&cHash=7e0c517b5ec4d63ad9e7a60c6eda782f
enthält entsprechende Lösungsansätze, um Gewalt als drastischste Ausformung patriarchaler Denkmuster und struktureller Machtverhältnisse sowohl durch Änderungen im Strafrecht als auch gesamtgesellschaftlich zu bekämpfen. 
Wir brauchen mehr niedrigschwellige Hilfsangebote
Die Bedeutung niedrigschwelliger Angebote wie das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“  
https://www.hilfetelefon.de/
, welches rund um die Uhr unter 08000 116 016 zu erreichen ist, oder von entsprechenden Beratungsstellen ist von immanenter Bedeutung.