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Corona-Hilfen: Anträge zur „Novemberhilfe“ können JETZT gestellt werden

Die gute Nachricht gleich vorab: Sie können ab jetzt Anträge auf die sogenannte „Novemberhilfe“ stellen! Die Bundesregierung und auch wir Parlamentarier*innen haben den Bürger*innen versprochen, vieles zu tun, damit wir gut durch den nun bundesweit bis zum 20. Dezember verlängerten Teil-Lockdown zu kommen. Dazu gehört vor allem auch, diejenigen finanziell zu unterstützen, die durch den angeordneten Lockdown in ihrer Geschäftstätigkeit schwer beeinträchtigt sind. Das sind Gastronomiebetriebe, Wirte und Hoteliers ebenso wie Schausteller*innen, Solo-Selbständige in Kunst und Kultur, Veranstalter*innen oder auch Kosmetiksalons und Fitnessstudios, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie alle eint: Sie können ihrem Gewerbe nicht nachgehen.

Wir Sozialdemokrat*innen wollen den betroffenen Menschen zur Seite stehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Solidarität - aber eben auch der finanziellen Unterstützung zur Sicherung von Existenzen in dieser für uns alle schwierigen Zeit. Wir werden deshalb in diesem und im nächsten Jahr weit mehr als 320 Milliarden Euro im Kampf gegen Corona aufbringen. Diese gigantische Summe ist fast noch einmal so viel wie ein gesamter Bundeshaushalt. Das ist finanziell und europarechtlich eine Herausforderung. War allein für den November 2020 eine Summe von 14 bis 15 Milliarden Euro für die sogenannten Novemberhilfen, steigen die Kosten für die Finanzhilfen voraussichtlich noch mal im Umfang rund 17 Milliarden Euro wegen der Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember.

Wir stabilisieren die Wirtschaft!

 

Anträge können JETZT gestellt werden

Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Soloselbstständige, Vereine und andere Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe. Die Anträge für den Zeitraum der temporären Schließungen im November und Dezember können jetzt gestellt werden. 

Ich weiß, dass die aktuelle Lage für viele nicht leicht ist. Sie sind aber nicht alleine. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Novemberhilfen verlinkt.

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Betroffenen erhalten Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Anträge und Informationen zu den Novemberhilfen - Bund

Das Verfahren zur Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe ist am Mittwoch, den 25.11.2020 gestartet. Die Anträge für die Novemberhilfe finden Sie hier.  

Eine Zusammenstellung an Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen - FAQ - finden Sie hier

Anträge und Informationen zu den Novemberhilfen – Land Berlin

Informationen zur Unterstützung von Berliner Unternehmen finden Sie bei der Investitionsbank Berlin. Auf der Homepage der Investitionsbank Berlin finden Sie etwa auch Hinweise zur Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft und zu den Coronahilfen für Start-Ups.

Weitere Informationsangebote

Antworten auf allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen finden Sie im Service- und Infopaket des Bundeswirtschaftsministeriums. Die entsprechende Informationshotline erreichen Sie unter Tel.: 030/12002-1031 / -1032 (Mo-Fr 9:00 bis 17 Uhr)

Informationen zum Kurzarbeiter*innengeld erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit im Web oder telefonisch: Tel.: 0800/45555-20. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen ein eigenes breites KfW-Informationsangebot aufgebaut und eine Hotline eingerichtet: Tel.: 0800 539 9001 (Mo bis Fr 8 – 18 Uhr).

Das Informationsangebot der SPD finden Sie hier.