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1. Februar 2021: Dreiähriges Bestehen der Istanbul-Konvention in Deutschland

Am heutigen Tage jährt sich das Inkrafttreten des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland zum dritten Mal. Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie formuliert deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen.

 So muss die Gleichstellung der Geschlechter Eingang in die jeweiligen Verfassungen und Rechts-systeme der Länder finden. Mit der Unterzeichnung der Konvention verbunden ist zudem die Pflicht der Länder zur Abschaffung aller diskriminierenden Vorschriften. Im Übereinkommen festgelegt ist darüber hinaus das Ziel der Verbesserung von Hilfsdiensten (darunter Fachberatungsstel-len) und Schutzeinrichtungen für Frauen. 

Istanbul-Konvention: Noch kein Grund zum Feiern

Auch in Deutschland existiert nach wie vor geschlechtsspezifische Gewalt. Oft findet diese im eigenen häuslichen Umfeld statt: So ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen; etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren (Ex-) Partner. Im Jahr 2019 wurden 141.000 Menschen Opfer von Partnergewalt, davon 115.000 Frauen. Jeden 3. Tag wird in Deutschland eine Frau im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt getötet.

Als langjährige Frauen- und Gleichstellungspolitikerin bereitet mir der Anstieg häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Rahmen der gesundheitspolitisch notwendigen Kontakt- und Ausgangssperren während der CoVID-19-Pandemie große Sorgen. Die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, ein umfassender Opferschutz und eine effektive Strafverfolgung der Täter*innen sind von essentieller Bedeutung. Gewalt gegen Frauen und Mädchen darf nicht tabuisiert werden. Ihre Bekämpfung muss in unserer Gesellschaft noch sichtbarer werden. Nur wenn geschlechtsspezifische Gewalt offen benannt wird, kann sie nachhaltig und effektiv bekämpft werden.  

Der Ausbau von Hilfeangeboten schreitet voran

Zuversichtlich stimmt mich, dass wir in Deutschland bereits einige von der Politik geförderte Initiativen zum Schutz von Frauen haben. So hat das Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren im Rahmen des Aktionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" im Jahr 2019 die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt" gestartet. Die Initiative informiert über verschiedene Ausprägungen von Gewalt und zeigt Wege zur Hilfe auf, wie jede und jeder Gewalt beenden kann. Die Kampagne möchte auf diese Weise ein gesellschaftliches Klima schaffen, das Gewalt an Frauen und Männern verurteilt, Menschen motiviert, sich gegen Gewalt einzusetzen, Betroffenen hilft sowie bestehende Hilfsangebote für Betroffene und ihr Umfeld bekannter zu machen.

Darüber hinaus existiert das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, ein bundesweites und anonymes Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder aktuell erleben. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden beraten.

Gewalt geht uns alle an

Wir alle sind aufgefordert, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu stoppen: Wann immer wir mitbekommen, dass in unserer Nähe Frauen oder Mädchen Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt werden, müssen wir einschreiten und laut werden. Gewalt ist keine Privatsache. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das es zu lösen gilt.

Ich fordere eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, in Deutschland wie auch in al-len anderen Mitgliedsländern. Und auch in Staaten, die die Konvention (bisher) nicht ratifiziert haben, bedarf es flächendeckender politischer und rechtlicher Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen.

Lesen Sie hierzu auch meine Pressemitteilung: "Geschlechtsspezifische Gewalt strafrechtlich stärker ahnden" (25.11.2020).

(Fotos: Mechthild Rawert, MdB)

Am heutigen Tage jährt sich das Inkrafttreten des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland zum dritten Mal. Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie formuliert deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen. 

So muss die Gleichstellung der Geschlechter Eingang in die jeweiligen Verfassungen und Rechts-systeme der Länder finden. Mit der Unterzeichnung der Konvention verbunden ist zudem die Pflicht der Länder zur Abschaffung aller diskriminierenden Vorschriften. Im Übereinkommen fest-gelegt ist darüber hinaus das Ziel der Verbesserung von Hilfsdiensten (darunter Fachberatungsstel-len) und Schutzeinrichtungen für Frauen. 

Istanbul-Konvention: Noch kein Grund zum Feiern

Auch in Deutschland existiert nach wie vor geschlechtsspezifische Gewalt. Oft findet diese im eige-nen häuslichen Umfeld statt: So ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen; etwa jede vierte Frau wird mindes-tens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren (Ex-) Partner. Im Jahr 2019 wur-den 141.000 Menschen Opfer von Partnergewalt, davon 115.000 Frauen. Jeden 3. Tag wird in Deutschland eine Frau im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt getötet.

Als langjährige Frauen- und Gleichstellungspolitikerin bereitet mir der Anstieg häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Rahmen der gesundheitspolitisch notwendigen Kontakt- und Aus-gangssperren während der CoVID-19 Pandemie große Sorgen. Die Prävention geschlechtsspezifi-scher Gewalt, ein umfassender Opferschutz und eine effektive Strafverfolgung der Täter*innen sind von essentieller Bedeutung. Gewalt gegen Frauen und Mädchen darf nicht tabuisiert werden. Ihre Bekämpfung muss in unserer Gesellschaft noch sichtbarer werden. Nur wenn geschlechtsspezifi-sche Gewalt offen benannt wird, kann sie nachhaltig und effektiv bekämpft werden.  
Der Ausbau von Hilfeangeboten schreitet voran

Zuversichtlich stimmt mich, dass wir in Deutschland bereits einige von der Politik geförderte Initia-tiven zum Schutz von Frauen haben. So hat das Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren im Rahmen des Aktionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" 

https://staerker-als-gewalt.de/initiative/das-aktionsprogramm-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen

im Jahr 2019 die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt"

https://staerker-als-gewalt.de/

gestartet. Die Initiative informiert über verschiedene Ausprägungen von Gewalt und zeigt Wege zur Hilfe auf, wie jede und jeder Gewalt beenden kann. Die Kampagne möchte auf diese Weise ein ge-sellschaftliches Klima schaffen, das Gewalt an Frauen und Männern verurteilt, Menschen motiviert, sich gegen Gewalt einzusetzen, Betroffenen hilft sowie bestehende Hilfsangebote für Betroffene und ihr Umfeld bekannter zu machen.

Darüber hinaus existiert das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

https://www.hilfetelefon.de/

, ein bundesweites und anonymes Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder aktu-ell erleben. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden beraten.

Gewalt geht uns alle an

Wir alle sind aufgefordert, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu stoppen: Wann immer wir mitbekommen, dass in unserer Nähe Frauen oder Mädchen Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt werden, müssen wir einschreiten und laut werden. Gewalt ist keine Privatsa-che. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das es zu lösen gilt.

Ich fordere eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, in Deutschland wie auch in al-len anderen Mitgliedsländern. Und auch in Staaten, die die Konvention (bisher) nicht ratifiziert haben, bedarf es flächendeckender politischer und rechtlicher Maßnahmen zum Schutz von Frau-en und Mädchen.