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Dritter Gleichstellungsbericht – Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten

Nach den beiden sehr wirkmächtigen „Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege - Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ (2013) und dem
„Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung – Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“ (2017) der vergangenen Legislaturen wurde am 26.01.2021 das Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission als Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts an Bundesfrauenministerin Franziska Giffey übergeben.

Der Dritte Gleichstellungsbericht wurde erstmalig unter einer konkreten Leitfrage erstellt: „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“. Damit legt der Bericht den Fokus auf das Thema „Digitalisierung“.  

Nun wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit den anderen Ressorts eine Stellungnahme erstellen, die im Anschluss noch vom Bundeskabinett verabschiedet wird, bevor der Deutsche Bundestag den Dritten Gleichstellungsbericht veröffentlicht.

 

Geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung 

Der Wandel staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen durch die Digitalisierung ist bereits bis jetzt an niemandem spurlos vorbeigegangen. Nicht erst durch die Corona-Pandemie erleben wir diese Veränderungen auch ganz konkret im Alltag fast aller Menschen, Senior*innen ebenso wie Eltern und Schüler*innen qua Homeschooling. 

Obwohl alle Lebensbereiche betroffen sind, sind die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Geschlechterverhältnisse bisher kaum analysiert worden. Ziel des Gutachtens ist es daher gewesen, die relevanten Bereiche der Digitalisierung im Hinblick auf gleichstellungspolitische Aspekte zu untersuchen und zu analysieren: „In diesem scheinbar rein technischen Prozess können und müssen wir herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar machen, Geschlechterstereotype hinterfragen und Machtverhältnisse neu verhandeln. Denn ob wir mit der Gleichstellung der Geschlechter vorankommen oder zurückfallen, hängt von den Rahmenbedingungen und der Gestaltung der digitalen Transformation ab“, so die Prof. Dr. Yollu-Tok, Vorsitzende der Kommission.

Das Gutachten legt den Fokus auf verschiedene Bereiche der Digitalisierung, die analog zu einem Zwiebelmodell Schicht für Schicht untersucht werden:  

  • Digitalbranche: Die Sachverständigenkommission betont die Notwendigkeit von gleichstellungsorientierter Veränderung der Technikgestaltung sowie der Arbeits- und Organisationskultur. Dafür müssten rechtlich verbindliche Standards für geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie IT-Systeme gesetzt werden. Auch wird die Aufnahme der geschlechtergerechten diskriminierungsfreien Technikgestaltung in die Digitalstrategie der Bundesregierung und die Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher IT-Projekte gefordert.  
  • Digitale Wirtschaft: Einen großen Fokus legt die Kommission auf die Plattformarbeit. Solange der rechtliche Status der Plattformarbeitenden nicht geklärt sei, führe dies zu massiven rechtlichen Unsicherheiten insbesondere bei Frauen. Die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen müssten hierfür sichtbarer gemacht werden. 
  • Digitalisierte Wirtschaft: Mobile Arbeit müsse gesetzlich verankert und u.a. durch Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Datenschutz und zum Schutz vor Diskriminierung flankiert werden. Auch der Einsatz algorithmischer Systeme in Personalauswahlprozessen sollte aufgrund der Risiken, u.a. im Hinblick auf Diskriminierungen, kritisch begleitet und eng begrenzt werden.
  • Digitalisierung der Gesellschaft: Probleme offenbaren sich vor allem in Form von Stereotypen in Sozialen Medien sowie geschlechtsbezogener digitaler Gewalt. Die Kommission fordert ausreichenden Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Anhand des soziotechnischen Ansatzes wird die Verwobenheit von sozialen und technischen Dimensionen in allen Bereichen betrachtet. Der Fokus liegt hier auf den wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verwirklichungschancen unabhängig des Geschlechts.   

Gutachten der Sachverständigenkommission

Insgesamt erarbeitet die Kommission 101 Handlungsempfehlungen für eine gleichstellungsorientierte Digitalisierung. Gleichstellung bedeutet den Zugang und die Möglichkeiten von technologischen Entwicklungen gleich zu verteilen und alle Menschen gleichermaßen an diesem gesellschaftlichen Transformationsprozess teilhaben zu lassen. Unabhängig vom Geschlecht sollen die gleichen Verwirklichungschancen für alle geschaffen werden, um sich selbst zu verwirklichen und die eigenen Fähigkeiten auszubauen. Nicht zuletzt auf Grund von Art. 3 (2) Grundgesetz ist der Staat verpflichtet,  die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. 

Mit dem Dritten Gleichstellungsbericht liegt wissenschaftlich fundiertes Potential vor, um auf die Notwendigkeit einer geschlechtergerechten Digitalisierung für unsere gesamte Gesellschaft und Wirtschaft aufmerksam zu machen. In den Zeiten der Corona-Pandemie ist die Digitalisierung in schnellem Maße vorangeschritten. Es gilt nun stärker denn je die Chancen und Zugangsmöglichkeiten gerechter zu verteilen. 

Geschlechterungleichheit in der Digitalisierung

Das Gutachten offenbart und zeigt sehr deutlich wie ungleich Männer und Frauen von der Digitalisierung profitieren und an ihr teilhaben. Der Digital Gender Gap ist groß. Geschlechterstereotype und digitale Formen von Gewalt, die sich insbesondere zu Lasten von Frauen und Mädchen auswirken, finden sich vielfach wieder. Auch im Bereich der Arbeitswelt setzen sich bestehende Ungleichheiten der analogen Welt fort und werden im digitalen Bereich häufig sogar verstärkt und zementiert. Mobiles Arbeiten darf beispielsweise nicht dazu führen, dass Familien in vermeintlich überkommene Rollenverteilungen zurückfallen. 

Niemand darf bei der Digitalisierung zurückgelassen werden

Es bieten sich in diesem Bereich große Chancen, die es zu nutzen gilt.  Um den Risiken jedoch entgegen zu wirken, müssen Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen für digitale Technologien geschaffen werden, um geschlechtergerechte Standards einzuführen. Das Gutachten der Sachverständigenkommission zeigt viele gute Handlungsempfehlungen für die verschiedensten Bereiche auf, die es nun umzusetzen gilt. 

Für ausführlichere Informationen und zum Nachlesen finden Sie hier das gesamte Gutachten der Sachverständigenkommission

(Grafiken: Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht)

Nach den beiden sehr wirkmächtigen „Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege - Gleiche Chancen
Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ (2013) und dem „Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung – Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“ (2017) der vergangenen Legislaturen wurde am 26.01.2021 das Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission als Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts

  https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de

an Bundesfrauenministerin Franziska Giffey übergeben.

Der Dritte Gleichstellungsbericht wurde erstmalig unter einer konkreten Leitfrage erstellt: „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“. Damit legt der Bericht den Fokus auf das Thema „Digitalisierung“.  

Nun wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit den anderen Ressorts eine Stellungnahme erstellen, die im Anschluss noch vom Bundeskabinett verabschiedet wird, bevor der Deutsche Bundestag den Dritten Gleichstellungsbericht veröffentlicht. 


Geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung 

Der Wandel staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen durch die Digitalisierung ist bereits bis jetzt an niemandem spurlos vorbeigegangen. Nicht erst durch die Corona-Pandemie erleben wir diese Veränderungen auch ganz konkret im Alltag fast aller Menschen, Senior*innen ebenso wie Eltern und Schüler*innen qua Homeschooling. 

Obwohl alle Lebensbereiche betroffen sind, sind die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Geschlechterverhältnisse bisher kaum analysiert worden. Ziel des Gutachtens ist es daher gewesen, die relevanten Bereiche der Digitalisierung im Hinblick auf gleichstellungspolitische Aspekte zu untersuchen und zu analysieren: „In diesem scheinbar rein technischen Prozess können und müssen wir herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar machen, Geschlechterstereotype hinterfragen und Machtverhältnisse neu verhandeln. Denn ob wir mit der Gleichstellung der Geschlechter vorankommen oder zurückfallen, hängt von den Rahmenbedingungen und der Gestaltung der digitalen Transformation ab“ 

Download: www.dritter-gleichstellungsbericht.de/gutachten3gleichstellungsbericht.pdf 

, so die Prof. Dr. Yollu-Tok, Vorsitzende der Kommission.

Das Gutachten legt den Fokus auf verschiedene Bereiche der Digitalisierung, die analog zu einem Zwiebelmodell Schicht für Schicht untersucht werden:  

Digitalbranche: Die Sachverständigenkommission betont die Notwendigkeit von gleichstellungsorientierter Veränderung der Technikgestaltung sowie der Arbeits- und Organisationskultur. Dafür müssten rechtlich verbindliche Standards für geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie IT-Systeme gesetzt werden. Auch wird die Aufnahme der geschlechtergerechten diskriminierungsfreien Technikgestaltung in die Digitalstrategie der Bundesregierung und die Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher IT-Projekte gefordert.  

Digitale Wirtschaft: Einen großen Fokus legt die Kommission auf die Plattformarbeit. Solange der rechtliche Status der Plattformarbeitenden nicht geklärt sei, führe dies zu massiven rechtlichen Unsicherheiten insbesondere bei Frauen. Die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen müssten hierfür sichtbarer gemacht werden. 

Digitalisierte Wirtschaft: Mobile Arbeit müsse gesetzlich verankert und u.a. durch Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Datenschutz und zum Schutz vor Diskriminierung flankiert werden. Auch der Einsatz algorithmischer Systeme in Personalauswahlprozessen sollte aufgrund der Risiken, u.a. im Hinblick auf Diskriminierungen, kritisch begleitet und eng begrenzt werden.
Digitalisierung der Gesellschaft: Probleme offenbaren sich vor allem in Form von Stereotypen in Sozialen Medien sowie geschlechtsbezogener digitaler Gewalt. Die Kommission fordert ausreichenden Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit zu gewährleisten.



Als Bild hier nachfolgende Grafik einbauen bitte
 
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht




Anhand des soziotechnischen Ansatzes wird die Verwobenheit von sozialen und technischen Dimensionen in allen Bereichen betrachtet. Der Fokus liegt hier auf den wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verwirklichungschancen unabhängig des Geschlechts.   

Gutachten der Sachverständigenkommission

Insgesamt erarbeitet die Kommission 101 Handlungsempfehlungen für eine gleichstellungsorientierte Digitalisierung. Gleichstellung bedeutet den Zugang und die Möglichkeiten von technologischen Entwicklungen gleich zu verteilen und alle Menschen gleichermaßen an diesem gesellschaftlichen Transformationsprozess teilhaben zu lassen. Unabhängig vom Geschlecht sollen die gleichen Verwirklichungschancen für alle geschaffen werden, um sich selbst zu verwirklichen und die eigenen Fähigkeiten auszubauen. Nicht zuletzt auf Grund von Art. 3 (2) Grundgesetz ist der Staat verpflichtet,  die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. 

Mit dem Dritten Gleichstellungsbericht liegt wissenschaftlich fundiertes Potential vor, um auf die Notwendigkeit einer geschlechtergerechten Digitalisierung für unsere gesamte Gesellschaft und Wirtschaft aufmerksam zu machen. In den Zeiten der Corona-Pandemie ist die Digitalisierung in schnellem Maße vorangeschritten. Es gilt nun stärker denn je die Chancen und Zugangsmöglichkeiten gerechter zu verteilen. 

Geschlechterungleichheit in der Digitalisierung

Das Gutachten offenbart und zeigt sehr deutlich wie ungleich Männer und Frauen von der Digitalisierung profitieren und an ihr teilhaben. Der Digital Gender Gap ist groß. Geschlechterstereotype und digitale Formen von Gewalt, die sich insbesondere zu Lasten von Frauen und Mädchen auswirken, finden sich vielfach wieder. Auch im Bereich der Arbeitswelt setzen sich bestehende Ungleichheiten der analogen Welt fort und werden im digitalen Bereich häufig sogar verstärkt und zementiert. Mobiles Arbeiten darf beispielsweise nicht dazu führen, dass Familien in vermeintlich überkommene Rollenverteilungen zurückfallen. 



Niemand darf bei der Digitalisierung zurückgelassen werden

Es bieten sich in diesem Bereich große Chancen, die es zu nutzen gilt.  Um den Risiken jedoch entgegen zu wirken, müssen Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen für digitale Technologien geschaffen werden, um geschlechtergerechte Standards einzuführen. Das Gutachten der Sachverständigenkommission zeigt viele gute Handlungsempfehlungen für die verschiedensten Bereiche auf, die es nun umzusetzen gilt. 

Für ausführlichere Informationen und zum Nachlesen finden Sie hier das gesamte Gutachten der Sachverständigenkommission 

https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/topic/73.gutachten.html