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EINLADUNG: Selbstbestimmung und Autonomie im Betreuungsrecht stärken

 

Ich lade Sie ein! Nehmen Sie heute an einer besonderen Sitzung des Deutschen Bundestages, unter: www.bundestag.de, teil.

Heute Nachmittag, 5. März 2021, um 15 Uhr, findet im Deutschen Bundestag die abschließende 2./3. Lesung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts“ (Drucksache 19/24445) statt.

Für mich bedeutet dieses den Abschluss meines Hauptarbeitsschwerpunktes der vergangenen Monate. Bisherige Highlights im Verfahren waren sicherlich die 1. Lesung am 26.11.2020, die Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 16.12.2020, die von mir organisierten Gesprächsrunden mit Vertreter*innen bundesweit agierender Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenvereine am 26.01.2021 sowie das digitale Informationsgespräch mit Berliner Akteur*innen am 04.02.2021. 

Ich bedanke mich herzlich bei den unzähligen Gesprächspartner*innen, mit denen ich mich telefonisch oder per digitaler Schalte austauschen durfte und den Einrichtungen, die ich zum Austausch von Praxis-Perspektiven besuchen durfte.

Aus einem guten Gesetzentwurf wird nun ein noch besseres Gesetz, mit dem die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen ganz im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt wird. Es ist auch sehr gut, dass eine Zwangssterilisation demnächst verboten wird. Dies entspricht den Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Weiteres dazu in einem weiteren Artikel in der kommenden Woche.

 

(Bildmaterial: Mechthild Rawert, MdB)

Ich lade Sie ein! Nehmen Sie teil an einer Sitzung im Deutschen Bundestag unter: www.bundestag.de <http://www.bundestag.de> 

Heute nachmittag, 5. März 2021 um 15 Uhr, findet im Deutschen Bundestag die abschließende 2./3. Lesung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts“ (Drucksache 19/24445) statt. Für mich bedeutet dieses das Ende meines Hauptarbeitsschwerpunktes der vergangenen Monate. Bisherige Highlights im Verfahren waren sicherlich die 1. Lesung am 26.11.2020, die Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 16.12.2020, . die von mir organisierten Gesprächsrunden mit Vertreter*innen bundesweit agierender Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenvereine am 26.1.2021 sowie das digitale Informationsgespräch mit Berliner Akteur*innen am 4.2.2021. 

Ich bedanke mich herzlich bei den unzähligen Gesprächspartner*innen, mit denen ich mich telefonisch oder per digitaler Schalte austauschen durfte und den Einrichtungen, die ich zum Austausch von Praxis-Perspektiven besuchen durfte.

Aus einem guten Gesetzentwurf wird nun ein noch besseres Gesetz, mit dem die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen ganz im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt wird. Es ist auch sehr gut, dass eine Zwangssterilisation demnächst verboten wird. Dies entspricht den Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Weiteres dazu in einem weiteren Artikel in der kommenden Woche