Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am 25. März 2021 im Plenum, TOP 18, 2./3. Lesung CDU/CSU und SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (BT-Drs.19/22179)
Mit dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines Lobbyregisters, den der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung beraten wird, soll zum ersten Mal ein verbindliches Lobbyregister gesetzlich eingeführt werden. Da ich den Vorschlag der Koalitionsfraktionen für den effektivsten der vorgelegten Vorschläge erachte, werde ich dem Gesetzesentwurf zustimmen.
Der Gesetzentwurf der Koalition ist eine gelungene Regelung zur Erhöhung der Transparenz bei der Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung. Er sieht zunächst eine Registrierungspflicht für einen möglichst breiten Personenkreis von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern vor, ohne dass ihre Grundrechte tangiert werden. Auch wird der übliche Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer oder ihrem Wahlkreisabgeordneten nicht durch bürokratische Hürden erschwert. Dieser Punkt ist für mich besonders wichtig.
Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter künftig umfassende Angaben zu ihrer Person und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen müssen. Auch müssen sie einen verbindlichen Verhaltenskodex annehmen, der Grundsätze integrer Interessenvertretung vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden wiederum im Register veröffentlicht.
Die Gesetzentwürfe der Fraktionen DIE LINKE. und der AfD sowie die Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verfehlen bei weitem das erhoffte Ziel. Der Gesetzentwurf der Linken bemüht sich zwar um möglichst hohe Transparenz, hat aber teilweise erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Eine Pflicht zur Offenlegung von Kontakten mit Bundestagsabgeordneten ist mit der Mandatsfreiheit nach Art. 38 GG nicht vereinbar. Der Gesetzentwurf der AfD basiert außerdem auf einem völlig realitätsfremden Bild von Interessenvertretung. Der Wert der Anträge der Grünen und der FDP ist gering, da beide Fraktionen keine konkreten Regelungsvorschläge unterbreiten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich stark für die Einführung des sog. „exekutiven Fußabdrucks“ eingesetzt. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Lobbyisten-Kontakten zu Bundesministerien und deren Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Den „exekutiven Fußabdruck“ hat das Bundeskanzleramt bis zum Ende kategorisch abgelehnt. Die Einführung des „exekutiven Fußabdrucks“ wird eine der ersten Handlungen einer SPD-geführten Bundesregierung sein.
Seit 10 Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Einführung eines Lobbyregisters. Nach monatelangen Verhandlungen ist es uns nun gelungen, zu einem Ergebnis zu kommen, das eine deutliche Verbesserung der bisherigen Lage ist. Der Gesetzentwurf der SPD und CDU/CSU verdient daher meine volle Zustimmung.
Mechthild Rawert
Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT von Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten am 25. März 2021 zum Tagesordnungspunkt 18:
2./3. Lesung CDU/CSU und SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (BT-Drs.19/22179)
Mit dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines Lobbyregisters, den der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung beraten wird, soll zum ersten Mal ein verbindliches Lobbyregister gesetzlich eingeführt werden. Da ich den Vorschlag der Koalitionsfraktionen für den effektivsten der vorgelegten Vorschläge erachte, werde ich dem Gesetzesentwurf zustimmen.
Der Gesetzentwurf der Koalition ist eine gelungene Regelung zur Erhöhung der Transparenz bei der Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung. Er sieht zunächst eine Registrierungspflicht für einen möglichst breiten Personenkreis von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern vor, ohne dass ihre Grundrechte tangiert werden. Auch wird der übliche Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer oder ihrem Wahlkreisabgeordneten nicht durch bürokratische Hürden erschwert. Dieser Punkt ist für mich besonders wichtig.
Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter künftig umfassende Angaben zu ihrer Person und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen müssen. Auch müssen sie einen verbindlichen Verhaltenskodex annehmen, der Grundsätze integrer Interessenvertretung vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden wiederum im Register veröffentlicht.