Hauptmenü

Wir zeigen Solidarität mit den Frauen in der Türkei – Wir alle brauchen die Istanbul-Konvention!

Am 20. März 2021 hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan per Dekret den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention angeordnet. Obwohl erahnbar, geschah dieser plötzliche Schritt so völlig überaschend und unerwartet.

Auch Staaten wie Polen, Ungarn und Bulgarien stellen sich schon seit längerem öffentlich gegen die Ziele und Erfolge der Istanbul-Konvention. Andere Staaten wie Großbritannien, Ungarn, Liechtenstein und weitere haben die Konvention zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert.
Mit dem Austritt der Türkei erfolgt ein massiver Rückschritt für die Durchsetzung und Achtung von Frauenrechten in der Türkei.

 

Präsident Erdoğan, seine konservative AKP und die noch konservativeren Regierungspartner senden so ein klares Signal nach außen und innen: Frauenrechten weltweit wird eine Absage erteilt. Der Austritt ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen in der Türkei aber auch eine Abkehr von einer pluralistischen, geschlechtergerechten Gesellschaft. Erdoğan erkennt Frauen das Recht auf Gewaltschutz und sexuelle Selbstbestimmung ab – der Schutzanspruch von Frauen vor physischer, psychischer, häuslicher sowie sexueller Gewalt wird aufgehoben. 

Insbesondere in Pandemie-Zeiten ist der Gewaltschutz von Frauen und Mädchen wichtiger denn je. Zahlen belegen, dass die Gefahr für Frauen häuslicher und/oder sexueller Gewalt besonders durch den (Ex-)Partner) ausgesetzt zu sein, in Pandemie-Zeiten zugenommen hat. Im vergangenen Jahr wurden durch die türkische Organisation „Wir werden Frauenmorde stoppen“ 300 Femizide gezählt. Gerade jetzt brauchen Frauen einen sicheren Ort zum Schutz vor Gewalt und einen Staat, der sich aktiv gegen geschlechtsspezifische Gewalt stellt und diese auch angemessen bekämpft. 

Wir zeigen Solidarität mit den Frauen* in der Türkei! 

Am 31. März protestierten Frauen des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zusammen mit dem Türkischen Frauenverein e.V., mit DaMigra e.V., den Omas gegen Rechts und Dziewuchy Berlin vor der Türkischen Botschaft gegen den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention. Wir haben deutlich gemacht: Frauenrechte sind Menschenrechte – überall! Wir verwehren uns gegen: Private Gewalt wird wieder privat. Wenn eine Frau nicht fliehen kann, muss sie beim gewalttätigen Mann bleiben. Wir dürfen das Erdogan nicht durchgehen lassen. 

Wir sind solidarisch mit den Frauen in der Türkei und fordern die Bundesregierung sowie den Europarat auf, alles zu tun, um mit geeigneten Maßnahmen bei den Politiker*innen in der Türkei ein Umdenken zu veranlassen - eine Rückkehr zu den Istanbul-Konventionen. Wir verurteilen den Austritt. Denn mit diesen werden anti-feministische Strömungen in der Türkei gestärkt  und ungleiche Geschlechterverhältnisse zu Lasten von Frauen zementiert. Das Vorgehen von Präsident Erdoğan reiht sich in die Entwicklungen und Strömungen, welche sich offen gegen die Rechte von LGBTIQ* stellen, ein. 

Frauenrechte sind Menschenrechte 

Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem und ist auf jeder einzelnen gesellschaftlichen Ebene zu thematisieren und zu bekämpfen. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache! Die Negierung der strukturellen Aufgaben - jetzt durch die Türkei, ggf. schon bald durch Polen - ist ebenfalls keine Betrachtung des jeweiligen Landes alleine, sondern geht uns ebenfalls alle an. So wie geschlechtsspezifischer Gewalt nur gesamtgesellschaftlich entgegengewirkt werden, gilt dieses auch für ganz Europa, weltweit.  

Die EU und Deutschland müssen ein klares Zeichen setzen: Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte sind nicht verhandelbar - schon gar nicht auf Grund von politischem Kalkül und fundamentalistischen nationalistischen Politiken. Die SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates setzen sich daher für die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention durch alle Mitgliedsstaaten des Europarats ein! Wir wollen, dass die Türkei in die Istanbul-Konvention zurückkehrt und andere erst gar nicht austreten.

Die Istanbul-Konvention

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ - kurz „Istanbul-Konvention“ - ist das einzige völkerrechtliche Abkommen, welches international zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen beiträgt. Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen wird als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Staaten, die die Istanbul-Konvention unterschrieben haben und ratifizieren wollen, müssen die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen verankern. Sämtliche diskriminierende Vorschriften müssen abgeschafft werden. Hierfür sieht die Istanbul-Konvention verbindliche Rechtsnormen vor, welche die Staaten umsetzen müssen. Auch für den Opferschutz sieht die Konvention zahlreiche Verbesserungen vor: Ziel ist, Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt zu beenden. Die Konvention wurde nach jahrzehntelangen Bemühungen und Kämpfen u.a. von Frauenbewegungen weltweit erarbeitet. 

Bis auf Aserbaidschan und Russland haben seit 2011 alle Vertragsstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet. Die Türkei war sogar der erste Staat, der die Konvention 2011 unterzeichnete und 2012 ratifizierte. Der Austritt der Türkei wurde nun inmitten einer Sitzung der UN-Frauenrechtskommission bekanntgegeben – eine bewusste Provokation.

(Teaserfoto: Unsplash; Artikelfoto: Mechthild Rawert, MdB) 

Am 20. März 2021 hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan per Dekret den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention angeordnet. Obwohl nicht unerwartet, geschah es doch nächstens plötzlich und unerwartet. Auch Staaten wie Polen, Ungarn und Bulgarien stellen sich schon seit längerem öffentlich gegen die Ziele und Erfolge der Istanbul-Konvention. Andere Staaten wie Großbritannien, Ungarn, Liechtenstein und weitere haben die Konvention zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert. 

Mit dem Austritt der Türkei erfolgt ein massiver Rückschritt für die Durchsetzung und Achtung von Frauenrechten in der Türkei. Präsident Erdoğan, seine konservative AKP und die noch konservativeren Regierungspartner senden so ein klares Signal nach außen und innen: Frauenrechten weltweit wird eine Absage erteilt. Der Austritt ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen in der Türkei aber auch eine Abkehr von einer pluralistischen, geschlechtergerechten Gesellschaft. Erdoğan erkennt Frauen das Recht auf Gewaltschutz und sexuelle Selbstbestimmung ab – der Schutzanspruch von Frauen vor physischer, psychischer, häuslicher sowie sexueller Gewalt wird aufgehoben. 

Insbesondere in Pandemie-Zeiten ist der Gewaltschutz von Frauen und Mädchen wichtiger denn je. Zahlen belegen, dass die Gefahr für Frauen häuslicher und/oder sexueller Gewalt besonders durch den (Ex-)Partner) ausgesetzt zu sein, in Pandemie-Zeiten zugenommen hat. Im vergangenen Jahr wurden durch die türkische Organisation „Wir werden Frauenmorde stoppen“ 300 Femizide gezählt. Gerade jetzt brauchen Frauen einen sicheren Ort zum Schutz vor Gewalt und einen Staat, der sich aktiv gegen geschlechtsspezifische Gewalt stellt und diese auch angemessen bekämpft. 

Wir zeigen Solidarität mit den Frauen* in der Türkei! 

Am 31.3. protestierten Frauen des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zusammen mit dem Türkischen Frauenverein e.V., mit DaMigra e.V., den Omas gegen Rechts und Dziewuchy Berlin vor der Türkischen Botschaft gegen den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention. Wir haben deutlich gemacht: Frauenrechte sind Menschenrechte – überall! Wir verwehren uns gegen: Private Gewalt wird wieder privat. Wenn eine Frau nicht fliehen kann, muss sie beim gewalttätigen Mann bleiben. Wir dürfen das Erdogan nicht durchgehen lassen. 

Wir sind solidarisch mit den Frauen in der Türkei und fordern die Bundesregierung sowie den Europarat auf, alles zu tun, um mit geeigneten Maßnahmen bei den Politiker*innen in der Türkei ein Umdenken zu veranlassen - eine Rückkehr zu den Istanbul-Konventionen. Wir verurteilen den Austritt. Denn mit diesen werden anti-feministische Strömungen in der Türkei gestärkt  und ungleiche Geschlechterverhältnisse zu Lasten von Frauen zementiert. Das Vorgehen von Präsident Erdoğan reiht sich in die Entwicklungen und Strömungen, welche sich offen gegen die Rechte von LGBTIQ* stellen, ein. 

FOTO DEMO in diesem Kapitel einfügen



Frauenrechte sind Menschenrechte 

Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem und ist auf jeder einzelnen gesellschaftlichen Ebene zu thematisieren und zu bekämpfen. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache! Die Negierung der strukturellen Aufgaben - jetzt durch die Türkei, ggf. schon bald durch Polen - ist ebenfalls keine Betrachtung des jeweiligen Landes alleine, sondern geht uns ebenfalls alle an. So wie geschlechtsspezifischer Gewalt nur gesamtgesellschaftlich entgegengewirkt werden, gilt dieses auch für ganz Europa, weltweit.  
 
Die EU und Deutschland müssen ein klares Zeichen setzen: Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte sind nicht verhandelbar - schon gar nicht auf Grund von politischem Kalkül und fundamentalistischen nationalistischen Politiken. Die SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates setzen sich daher für die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention durch alle Mitgliedsstaaten des Europarats ein! Wir wollen, dass die Türkei in die Istanbul-Konvention zurückkehrt und andere erst gar nicht austreten.

Die Istanbul-Konvention

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ - kurz „Istanbul-Konvention“ - ist das einzige völkerrechtliche Abkommen, welches international zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen beiträgt. Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen wird als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Staaten, die die Istanbul-Konvention unterschrieben haben und ratifizieren wollen, müssen die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen verankern. Sämtliche diskriminierende Vorschriften müssen abgeschafft werden. Hierfür sieht die Istanbul-Konvention verbindliche Rechtsnormen vor, welche die Staaten umsetzen müssen. Auch für den Opferschutz sieht die Konvention zahlreiche Verbesserungen vor: Ziel ist, Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt zu beenden. Die Konvention wurde nach jahrzehntelangen Bemühungen und Kämpfen u.a. von Frauenbewegungen weltweit erarbeitet. 

Bis auf Aserbaidschan und Russland haben seit 2011 alle Vertragsstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet. Die Türkei war sogar der erste Staat, der die Konvention 2011 unterzeichnete und 2012 ratifizierte. Der Austritt der Türkei wurde nun inmitten einer Sitzung der UN-Frauenrechtskommission bekanntgegeben – eine bewusste Provokation.