Hauptmenü

Den Mietspiegel endlich reformieren: Bezahlbaren und sozialen Wohnraum sicherstellen! Meine Rede im Plenum

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel 

Das Urteil des Bundesverfassungsrecht vom 15. April 2021 zum Berliner Mietendeckel ist ein grauer Tag für alle Berliner Mieterinnen und Mieter gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ formell verfassungswidrig ist. Damit wurde jedoch lediglich entschieden, dass das Land Berlin auf Grund konkurrierender Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern keine Zuständigkeit für den Erlass eines solchen Gesetzes besitzt. Über den Inhalt des Gesetzes hat das Bundesverfassungsgericht hingegen nichts gesagt. 

Mit dem Urteil drohen vielen Berliner*innen nun hohe Rückzahlungen an ihre Vermieter*innen. Der Berliner Senat stellt auf seiner Seite Informationen für alle vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Mieter*innen bereit.  

In meiner Rede am 16.04.2021 im Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass uns Parlamentarier*innen nun niemand mehr daran hindert, das Mietrecht an dieser Stelle sozialverträglich fortzuentwickeln. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns schon seit Jahren für ein verfassungskonformes Bundesgesetz für einen Mietenstopp aktiv ein. Meine Rede können Sie noch einmal im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen.

Reform des Mietspiegels 

Um das Thema Wohnen und Mieten für alle Mieter*innen bezahlbarer und sozialverträglich zu gestalten, braucht es sehr viel. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir bereits Wesentliches erstritten:

  • Wir haben u.a. Mieter:innenRechte rund um das Thema Mieterhöhungen nach Modernisierungen gestärkt.
  • Wir haben die Mietpreisbremse verlängert und verschärft.
  • Wir haben dafür gesorgt, dass der Bund künftig mit gutem Beispiel vorangeht, indem er in angespannten Wohnungsmärkten die Mieten in bundeseigenen Wohnungen am unteren Ende des Mietspiegels ansetzt und bei zehn Euro pro Quadratmeter deckelt.

Und es ist die SPD-Fraktion, die in dieser Koalition bis zur letzten Minute dieser Legislaturperiode für bezahlbaren Wohnraum streiten wird. Das verspreche ich. Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2021 einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegels vorgelegt, welchen wir am 16. April 2021 in Erster Lesung im Bundestag beraten haben. Damit Vermieter*innen einen besseren Überblick über vergleichbare, ortsübliche Mieten haben, braucht es einen qualifizierten Mietspiegel. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Erstellung qualifizierter Mietspiegel durch Festschreibung von Standards erleichtert werden soll. Für uns Parlamentarier*innen beginnt nun das parlamentarische Verfahren mit intensiver Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Wir erhoffen uns nun – gegen den Widerstand von CDU und CSU – in den parlamentarischen Beratungen das Schlupfloch für Vergleichswohnungen schließen zu können. 

Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns noch in dieser Legislaturperiode für weitere wichtige Vorhaben für eine aktivere und sozialverträgliche Wohnungspolitik ein! Welche? Sie können weitere Punkte meiner Rede entnehmen.

(Fotomaterial: Deutscher Bundestag)

In der ersten Beratung des von den Kolationsparteien eingebrachten Entwurfs des Mietspiegelreformgesetzes (TOP31, MsRG) habe ich im gestrigen Plenum (222. Sitzung des Deutschen Bundestages) noch einmal angemahnt, dass jetzt schnell bestehendes Bundesrecht, wie die Mietpreisbremse, modifiziert)  


Sie können meine vollständige Rede vom 15.04.2021 noch einmal im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehme