Am Mittwoch, 21. April 2021 haben wir im Deutschen Bundestag die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach ausführlicher Debatte im Plenum und insgesamt sieben namentlichen Abstimmungen wurde der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet.
Damit ist der Weg frei für zusätzliche, bundeseinheitliche Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Erstmals gibt es damit deutschlandweit die gleichen Regeln und keinen Flickenteppich mehr
Bei aller Kritik, die bereits im Vorfeld, während der Sitzung des Bundestags oder auch während der zeitgleich stattgefundenen Demonstration auf der Straße, geäußert wurde: Die Entscheidung war notwendig. Durch die unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene ist die Pandemie nicht in den Griff zu bekommen, wie sich in den vergangenen Wochen schmerzlich gezeigt hat. Mit den Maßnahmen, die nun im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bundesweit greifen, verfolgt der Deutsche Bundestag das erklärte Ziel, die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Wir wollen Leben retten. Wir wollen insbesondere die Intensivstationen entlasten.
Die SPD-Fraktion arbeitet hart – und erfolgreich
Dabei ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion auf der Grundlage unseres Positionspapiers „Es geht nur gemeinsam!“ gelungen, einen sehr guten Kompromiss zu erreichen. Uns war wichtig, dass alle notwendigen Einschränkungen einheitlich, transparent und nachvollziehbar sind, da wir so die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Motivation der Bürger*innen stärken. In den Verhandlungen war es allein die SPD-Fraktion, die sich für verpflichtenden Arbeitnehmer*innenschutz durch Arbeitgeber, für Kinder und Jugendliche und ihre Familien sowie einen besseren Grundrechtsschutz eingesetzt hat. Und verraten sei auch: Die Verhandlungen waren Schwerstarbeit, da die Union aufgrund des internen Königs-Drama sehr mit sich beschäftigt war.
Einige Kernpunkte der Novelle des Infektionsschutzgesetzes und der parallel beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen:
Der Beschluss zur Notbremse lautet nun wie folgt: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen, u.a.
- hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen
Es gelten nun von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags Ausgangsbeschränkungen (der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich einen Beginn ab 21 Uhr vorgesehen, wir konnten dieses auf 22 Uhr ändern). Dies war vielleicht der umstrittenste Punkt im Gesetzentwurf, aber nach Meinung von Experten und gemäß den Erfahrungen in vielen anderen europäischen Ländern leistet diese Maßnahme – neben anderen – einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Infektionen und zur Eindämmung der Pandemie. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen für Aufenthalte außerhalb des Wohnraums, beispielsweise zur Berufsausübung, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder der Begleitung Sterbender. Und uns Sozialdemokrat*innen war wichtig, dass das Prinzip "Außen vor Innen" greift. Deshalb ist Sport und Bewegung im Freien weiter möglich. Kinder können in Gruppen bis zu 5 Kindern gemeinsam mit einem getesteten Trainer im Freien Sport treiben.
Wir haben als SPD-Fraktion auch für Menschen mit Behinderung Verbesserungen erreicht: die Assistenzkräfte zählen nunmehr mit den Betreuten wie ein Haushalt.
- hinsichtlich des Schulbetriebes
Schulen, Berufsschulen, Hochschulen usw. müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen (der Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, wir konnten diesen auf 165 reduzieren). Dies dient dem Schutz der Schüler*innen, ihrer Eltern aber auch dem Schulpersonal. Auch hier sind Ausnahmen, etwa für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler*innen und Lehrer*innen vor: Diese sollen zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
- hinsichtlich der Kinder, Jugendlichen und ihren Eltern
Um die unter den Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb leidenden Kindern und Jugendliche zu unterstützen, wird ein 2 Milliarden schweres Corona-Aufhol-Paket in den Nachtragshaushalt 2021 aufgenommen. Damit können Nachhilfeangebote angeboten, die soziale Arbeit in den Bildungseinrichtungen und deren sozialen Umfeld gefördert oder in den Schulferien kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote unterstützt werden.
Um den Familien etwas Erleichterung bei der Doppelbelastung von Homeoffice und Homeschooling zu schaffen, wird der Rechtsanspruch auf Kinderkrankentagegeld ausgeweitet: künftig sind 30 Tage pro Kind möglich (10 mehr als bisher), für Alleinerziehende 60 Tage (20 mehr als bisher).
- hinsichtlich des Arbeitsplatzes
Wir nehmen unabhängig von der Inzidenz die Unternehmen beim Arbeitsschutz stärker in die Pflicht. Um auch hier die Kontakte zu reduzieren, wird Homeoffice, wo immer es möglich ist, verbindlicher vorgeschrieben. Arbeitgeber*innen sind nun verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal (bisher nur einmal) wöchentlich einen Corona-Test anzubieten.
Da der Sars-CoV-2-Virus vornehmlich durch Atemluft übertragen wird, müssen die Ladengeschäfts schließen, sobald die Notbremse greift. Dazu gibt es zahlreiche Ausnahmen: Abhol- und Lieferdienste sind weiter möglich ebenso wie „Test, click and meet“ bei einer Inzidenz von 100-150.
- hinsichtlich des Umfangs mit Geimpften oder anderweitig Immuisierten
Der SPD-Bundestagsfraktion ist mit Blick auf die Perspektiven für eine schrittweise und verantwortliche Öffnung wichtig gewesen, dass es zu Regelungen für Personen kommt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Geplant ist hierzu eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die wir als Bundestag aber beschließen müssen.
- hinsichtlich der Rolle des Deutschen Bundestages und der Bürger*innenrechte
Auch für andere Corona-Rechtsverordnungen ist künftig die Zustimmung des Bundestages vorgesehen. Nichts wird ohne die Zustimmung des Bundestages beschlossen. Mit der Möglichkeit der vorbeugenden Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht sind auch Rechtswege für die Bürger*innen offen.
Das Gesetz ist bis Ende Juni 2021 befristet. Vorwürfe, die Bundesregierung habe sich durch die bundeseinheitlichen Regelungen selbst ermächtigt sind völlig absurd. Mit diesem Gesetz stärken wir die demokratischen Strukturen – und das ist gut so!
(Foto: Stella von Saldern/DBT)
Am Mittwoch, 21. April 2021 haben wir im Deutschen Bundestag die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach ausführlicher Debatte im Plenum und insgesamt sieben namentlichen Abstimmungen wurde der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet.
Damit ist der Weg frei für zusätzliche, bundeseinheitliche Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Erstmals gibt es damit deutschlandweit die gleichen Regeln und keinen Flickenteppich mehr.
Bei aller Kritik, die bereits im Vorfeld, während der Sitzung des Bundestags oder auch während der zeitgleich stattgefundenen Demonstration auf der Straße, geäußert wurde: Die Entscheidung war notwendig. Durch die unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene ist die Pandemie nicht in den Griff zu bekommen, wie sich in den vergangenen Wochen schmerzlich gezeigt hat. Mit den Maßnahmen, die nun im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bundesweit greifen, verfolgt der Deutsche Bundestag das erklärte Ziel, die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Wir wollen Leben retten. Wir wollen insbesondere die Intensivstationen entlasten.
Die SPD-Fraktion arbeitet hart – und erfolgreich
Dabei ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion auf der Grundlage unseres Positionspapiers „Es geht nur gemeinsam!“
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_es-geht-nur-gemeinsam_20210420.pdf
gelungen, einen sehr guten Kompromiss zu erreichen. Uns war wichtig, dass alle notwendigen Einschränkungen einheitlich, transparent und nachvollziehbar sind, da wir so die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Motivation der Bürger*innen stärken. In den Verhandlungen war es allein die SPD-Fraktion, die sich für verpflichtenden Arbeitnehmer*innenschutz durch Arbeitgeber, für Kinder und Jugendliche und ihre Familien sowie einen besseren Grundrechtsschutz eingesetzt hat. Und verraten sei auch: Die Verhandlungen waren Schwerstarbeit, da die Union aufgrund des internen Königs-Drama sehr mit sich beschäftigt war.
Einige Kernpunkte der Novelle des Infektionsschutzgesetzes und der parallel beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen:
Der Beschluss zur Notbremse lautet nun die folgt: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen, u.a.
• hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen:
Es gelten nun von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags Ausgangsbeschränkungen (der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich einen Beginn ab 21 Uhr vorgesehen, wir konnten dieses auf 22 Uhr ändern). Dies war vielleicht der umstrittenste Punkt im Gesetzentwurf, aber nach Meinung von Experten und gemäß den Erfahrungen in vielen anderen europäischen Ländern leistet diese Maßnahme – neben anderen – einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Infektionen und zur Eindämmung der Pandemie. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen für Aufenthalte außerhalb des Wohnraums, beispielsweise zur Berufsausübung, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder der Begleitung Sterbender. Und uns Sozialdemokrat*innen war wichtig, dass das Prinzip "Außen vor Innen" greift. Deshalb ist Sport und Bewegung im Freien weiter möglich. Kinder können in Gruppen bis zu 5 Kindern gemeinsam mit einem getesteten Trainer im Freien Sport treiben.
Wir haben als SPD-Fraktion auch für Menschen mit Behinderung Verbesserungen erreicht: die Assistenzkräfte zählen nunmehr mit den Betreuten wie ein Haushalt.
• hinsichtlich des Schulbetriebes
Schulen, Berufsschulen, Hochschulen usw. müssen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen (der Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, wir konnten diesen auf 165 reduzieren). Dies dient dem Schutz der Schüler*innen, ihrer Eltern aber auch dem Schulpersonal. Auch hier sind Ausnahmen, etwa für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler*innen und Lehrer*innen vor: Diese sollen zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
• hinsichtlich der Kinder, Jugendlichen und ihren Eltern
Um die unter den Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb leidenden Kindern und Jugendliche zu unterstützen, wird ein 2 Milliarden schweres Corona-Aufhol-Paket in den Nachtragshaushalt 2021 aufgenommen. Damit können Nachhilfeangebote angeboten, die soziale Arbeit in den Bildungseinrichtungen und deren sozialen Umfeld gefördert oder in den Schulferien kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote unterstützt werden.
Um den Familien etwas Erleichterung bei der Doppelbelastung von Homeoffice und Homeschooling zu schaffen, wird der Rechtsanspruch auf Kinderkrankentagegeld ausgeweitet: künftig sind 30 Tage pro Kind möglich (10 mehr als bisher), für Alleinerziehende 60 Tage (20 mehr als bisher).
• hinsichtlich des Arbeitsplatzes
Wir nehmen unabhängig von der Inzidenz die Unternehmen beim Arbeitsschutz stärker in die Pflicht. Um auch hier die Kontakte zu reduzieren, wird Homeoffice, wo immer es möglich ist, verbindlicher vorgeschrieben. Arbeitgeber*innen sind nun verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal (bisher nur einmal) wöchentlich einen Corona-Test anzubieten.
• hinsichtlich des Handels
Da der Sars-CoV-2-Virus vornehmlich durch Atemluft übertragen wird, müssen die Ladengeschäfts schließen, sobald die Notbremse greift. Dazu gibt es zahlreiche Ausnahmen: Abhol- und Lieferdienste sind weiter möglich ebenso wie „Test, click and meet“ bei einer Inzidenz von 100-150.
• hinsichtlich des Umfangs mit Geimpften oder anderweitig Immuisierten
Der SPD-Bundestagsfraktion ist mit Blick auf die Perspektiven für eine schrittweise und verantwortliche Öffnung wichtig gewesen, dass es zu Regelungen für Personen kommt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Geplant ist hierzu eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die wir als Bundestag aber beschließen müssen.
• hinsichtlich der Rolle des Deutschen Bundestages und der Bürger*innenrechte
Auch für andere Corona-Rechtsverordnungen ist künftig die Zustimmung des Bundestages vorgesehen. Nichts wird ohne die Zustimmung des Bundestages beschlossen. Mit der Möglichkeit der vorbeugenden Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht sind auch Rechtswege für die Bürger*innen offen.
Das Gesetz ist bis Ende Juni 2021 befristet. Vorwürfe, die Bundesregierung habe sich durch die bundeseinheitlichen Regelungen selbst ermächtigt sind völlig absurd. Mit diesem Gesetz stärken wir die demokratischen Strukturen – und das ist gut so!