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Das Recht auf assistierte Suizidhilfe – Wir brauchen eine intensivere öffentliche Debatte

Kaum ein Thema ist in der vergangenen Legislatur so intensiv und kontrovers diskutiert worden wie die Sterbehilfe. Letztlich hat eine Mehrheit des Deutschen Bundestages am 06.11.2015 für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt, indem ein neuer Paragraf 217 im Strafgesetzbuch geschaffen wurde.

Gegen dieses Gesetz wurde vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Dieses urteilte am 26.02.2020: Der § 217 ist verfassungswidrig. Außerdem entschied Karlsruhe: Jede Person hat in jeder Lebensphase ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und auch das Recht, sich dabei von anderen helfen zu lassen.

Neue zentrale gesellschaftspolitische und ethische Fragen 

Mit dem Thema assistierte Suizidhilfe stellen sich zentrale gesellschaftspolitische und ethische Fragen neu. Im Deutschen Bundestag fand am 21. April 2021 eine erste Orientierungsdebatte (nachzulesen im Protokoll der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages oder im Parlamentsfernsehen online nachzuschauen) statt. 

38 Abgeordnete aus allen Fraktionen äußerten sich zu Wort - darunter auch Swen Schulz mit einer Rede. Weitere konnten ihre Wortmeldung zu Protokoll geben. Die Orientierungsdebatte diente dem Ziel, sowohl im Deutschen Bundestag als auch in der breiten Bevölkerung in eine breite und intensive Debatte einzusteigen. 

Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ (Drucksache 19/28691) fand am 20. Mai 2021 im Deutschen Bundestag die erste Lesung statt. Der Entwurf ist in den federführenden Ausschuss für Gesundheit und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden. Die Einbringung erfolgte im sogenannten vereinfachten Verfahren. Ich halte die Verabschiedung eines Gesetzes noch in dieser Legislatur für unwahrscheinlich.

Wir brauchen einen Rechtsrahmen für eine liberale Suizidhilfe

Swen Schulz als auch ich wollen beide eine liberale Suizidhilferegelung und einen Rechtsrahmen, der sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Leitplanken bewegt. Wir lehnen eine Anknüpfung an die verfassungswidrigen Normen des Paragrafen 217 Strafgesetzbuches strikt ab.

Um die Debatte auch in die Zivilgesellschaft zu tragen, haben wir die digitale Veranstaltung „Das Recht auf assistierte Suizidhilfe“ organisiert. Im Mittelpunkt steht der von Swen Schulz mitinitiierte und von mir mitgezeichnete „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“. Wir freuen uns, dass Vertreter:innen unterschiedlicher Vereine und Verbände, Menschen aus ganz Deutschland angemeldet sind. Gewichtige Impulse gaben Gita Neumann, Referentin beim Humanistischen Verband Deutschland (HVD) und Hartmut Klähn, Facharzt für Allgemeinmedizin und Sterbebegleiter. Es entspann sich eine rege Diskussion.

Wer sich intensiver mit den Thema beschäftigen möchte, findet auf meinem YouTube-Kanal, unter dem Link: suizidhilfe.mechthild-rawert.de sowohl ein Video der Veranstaltung als auch eine sinngemäße Zusammenfassung. Einen guten Überblick über relevante Fragestellungen liefert die Präsentation von Gita Neumann.

Kaum ein Thema ist in der vergangenen Legislatur so intensiv und kontrovers diskutiert worden wie die Sterbehilfe. Letztlich hat eine Mehrheit des Deutschen Bundestages 
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_de_sterbebegleitung-392450
am 06.11.2015 für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt, indem ein neuer Paragraf 217 im Strafgesetzbuch geschaffen wurde. Gegen dieses Gesetz wurde vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Am 26.02.2020 entschied das Bundesverfassungsgericht: Der § 217 ist verfassungswidrig 
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html
. Außerdem entschied es: Jede Person hat in jeder Lebensphase ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und auch das Recht, sich dabei von anderen helfen zu lassen. 
Neue zentrale gesellschaftspolitische und ethische Fragen 
Mit dem Thema assistierte Suizidhilfe stellen sich zentrale gesellschaftspolitische und ethische Fragen neu. Im Deutschen Bundestag fand am 21. April 2021 eine erste Orientierungsdebatte (nachzulesen 
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19223.pdf#P.28262
im Protokoll der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, den 21. April 2021 oder im Youtube-Fenster nachzuschauen 
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de--834808
) statt. 38 Abgeordnete aus allen Fraktionen äußerten sich zu Wort - darunter auch Swen Schulz mit einer Rede 
http://www.swen-schulz.de/2021/04/22/suizidhilfe/
-, weitere konnten ihre Wortmeldung zu Protokoll geben. Die Orientierungsdebatte diente dem Ziel, sowohl im Deutschen Bundestag als auch in der breiten Bevölkerung in eine breite und intensive Debatte einzusteigen. 
Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ (Drucksache 19/28691)
https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928691.pdf
fand am 20.5.21 im Deutschen Bundestag die Erste Lesung statt. Der Entwurf ist in den federführenden Ausschuss für Gesundheit und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden. Die Einbringung erfolgte im sogenannten vereinfachten Verfahren   
https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=20&year=2021
. Ich halte die Verabschiedung eines Gesetzes noch in dieser Legislatur für unwahrscheinlich.
Wir brauchen einen Rechtsrahmen für eine liberale Suizidhilfe
Swen Schulz 
http://www.swen-schulz.de/
als auch ich wollen beide eine liberale Suizidhilferegelung und einen Rechtsrahmen, der sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Leitplanken bewegt. Wir lehnen eine Anknüpfung an die verfassungswidrigen Normen des Paragrafen 217 Strafgesetzbuches strikt ab.
Um die Debatte auch in die Zivilgesellschaft zu tragen, haben wir die digitale Veranstaltung „Das Recht auf assistierte Suizidhilfe“ organisiert. Im Mittelpunkt steht der von Swen Schulz mitinitiierte und von mir mitgezeichnete „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“. Wir freuen uns, dass Vertreter:innen unterschiedlicher Vereine und Verbände, Menschen aus ganz Deutschland angemeldet sind. Gewichtige Impulse gaben Gita Neumann
https://hpd.de/autor/gita-neumann
, Referentin beim Humanistischen Verband Deutschland (HVO) und Hartmut Klähn
https://www.inhesa.de/selbstbestimmt-sterben-experten-interview-mit-hartmut-klaehn/
, Facharzt für Allgemeinmedizin und Sterbebegleiter. Es entspann sich eine rege Diskussion.
Wer sich intensiver mit den Thema beschäftigen möchte, findet in meinem Youtube-Fenster unter dem Link 
   http://suizidhilfe.mechthild-rawert.de/
sowohl ein Video der Veranstaltung als auch eine sinngemäße Zusammenfassung. Einen guten Überblick über relevante Fragestellungen liefert die Präsentation
ist die auch einzeln zu verlinken???????????

 von Gita Neumann.
AnhangGröße
210521_Praes_Neuregelung_Beratung_Suizidhilfe-Gita Neumann.pdf239.84 KB
210521_Sinn-Zfsg_VA_Fraktion_vor_Ort - Assistierte Suizidhilfe - Rawert, MdB.pdf528.37 KB