Die SPD-Bundestagsfraktion will das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit stärken und Ärzt*innen rechtlich absichern. Dazu gehört die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch. Das Positionspapier „§219a aus dem Strafgesetzbuch streichen“ fordert genau dies.
Wir sozialdemokratischen Parlamentarier:innen fordern einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.
Auch nach der Reform im Jahr 2019 besteht Rechtsunsicherheit für Ärzt:innen. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert, unter anderem weil Gegner:innen reproduktiver Selbstbestimmung den Paragraphen systematisch für Strafanzeigen nutzen. Das schüchtert zahlreiche Ärzt:innen ein. Immer weniger Ärzt:innen sind unter diesen Bedingungen bereit, Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Grundversorgung anzubieten. Wir können daher eine Verschlechterung des Zugangs zu gynäkologischen Angeboten beobachten.
Um das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sicherzustellen, brauchen die Frauen den ungestörten Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung. Dies können wir nur durch eine Abschaffung des ‚Werbeverbotes‘ für Schwangerschaftsabbrüche erreichen.
Lesen Sie alle Forderungen aus unserem aktuellen Positionspapier hier nach.
#mybodymychoice #219a #wegmit219a #sexuelleselbstbestimmung #AbtreibungistGrundversorgung #schwangerschaftsabbruch
@spdbundestagsfraktion @yasmin.fahimi @guelistanyueksel
Die SPD-Bundestagsfraktion will das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie Rechte stärken. Dazu gehört die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch. Das Positionspapier „§219a aus dem Strafgesetzbuch streichen“ fordert genau dies.
Die SPD-Bundestagsfraktion will einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.
Auch nach der Reform im Jahr 2019 besteht Rechtsunsicherheit für Ärzt:innen. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert, unter anderem weil Gegner:innen reproduktiver Selbstbestimmung den Paragraphen systematisch für Strafanzeigen nutzen. Das schüchtert zahlreiche Ärzt:innen ein. Immer weniger Ärzt:innen sind unter diesen Bedingungen bereit, Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Grundversorgung anzubieten. Wir können daher eine Verschlechterung des Zugangs zu gynäkologischen Angeboten beobachten.
Um das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sicherzustellen, brauchen die Frauen den ungestörten Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung. Dies können wir nur durch eine Abschaffung des ‚Werbeverbotes‘ für Schwangerschaftsabbrüche erreichen.
Lesen Sie alle Forderungen aus unserem aktuellen Positionspapier hier nach: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_paragraf-219a-stgb-streichen_20210608.pdf
#mybodymychoice #219a #wegmit219a #sexuelleselbstbestimmung #AbtreibungistGrundversorgung #schwangerschaftsabbruch
@spdbundestagsfraktion @yasmin.fahimi @guelistanyueksel
(Foto: Mechthild Rawert, MdB)