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Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie berät über Einrichtung eines Pandemierats

Zur Idee der Einrichtung eines Pandemierats als Beratungsgremium des Deutschen Bundestages befragten die Mitglieder des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2021. 

Die Idee Pandemierat  

Grundlage dieser Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem ein Pandemierat 

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/pandemie/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9wYW5kZW1pZS9hbmhvZXJ1bmdlbi84NDY5OTQtODQ2OTk0&mod=mod837786

aus Wissenschaftler*innen und Bürger*innen gegründet werden soll, um den Bundestag fortlaufend bei der Bewertung der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegten Erkenntnisse zu unterstützen

Die Hauptgründe, warum diese Idee eines Pandemierates in der vorgeschlagenen Form nicht eingerichtet werden sollte, sind schnell benannt: Wissenschaftliche Expertise holt sich der Deutsche Bundestag in den verschiedenen Ausschüssen ständig ein, selbstverständlich auch zur Sars-Cov-2-Pandemie. Gleiches macht dieses parlamentarische Begleitgremium zu den sehr verschiedenen Aspekten der Pandemie auch. Eine Bürger*innenbeteiligung macht jede* Abgeordnete* in ihren jeweiligen Wahlkreisen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Strukturell und verfassungsrechtlich hielt der vorgelegte Entwurf den Einwänden der Expert*innen ebenfalls nicht stand. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages repräsentieren bereits in geeigneter und erprobter Weise die Bevölkerung, sie sind vom Volk gewählt und gleichzeitig unabhängig. Die Auswahl der Bürger*innen im vorgeschlagenen Pandemierat erfolge willkürlich. Ein weiterer Kritikpunkt lautete, dass der Pandemierat laut Antrag zwar durch den Deutschen Bundestag geschaffen werden, aber Maßnahmen auf Länderebene kontrollieren solle. Dafür hat der Bundestag aber keinerlei Entscheidungsgewalt. Ein Fazit lautet daher: Der Vorschlag entspricht schlichtweg nicht den Maßstäben des deutschen Parlamentsrechts. Weitere Schwächen des hier vorgeschlagenen Pandemierates sind das Durcheinander von Beratung, Kontrolle und Beteiligung. Auch die zum Ausdruck gebrachte Misstrauenshaltung gegenüber gewählten Abgeordneten ist unangemessen. 

Selbstverständlich sei es den Parteien unbenommen, eigene Pandemieräte einzurichten, um sich bei der Erstellung von Anträgen und Gesetzesentwürfen beraten zu lassen.


Neue Idee: ein dauerhaftes Gremium

Im Verlauf der Diskussion wurden Anregungen für weiterführende Überlegungen gegeben: Ein bei der Exekutive angesiedelter Pandemierat könne die bisherigen Strukturen tatsächlich sinnvoll ergänzen. Für die Zukunft wird ein multidisziplinär besetztes „Surveillance“-Gremium wie in Großbritannien zur kontinuierlichen Beratung der Bundesregierung im Hinblick auf Pandemien vorgeschlagen. Dieses pluralistische, multiprofessionelle Gremium müsse dauerhaft etabliert werden und über einen kontinuierlichen Zugang zu allen relevanten Daten verfügen, um mögliche Risiken zu identifizieren und Handlungsempfehlungen aussprechen zu können.

Transparenz und Vertrauensbildung

In dem Antrag wird auch die Transparenz von Entscheidungen und die Vertrauensbildung in der Bevölkerung angesprochen – Punkte, die mir als sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete besonders wichtig ist. Ich hoffe hierzu auch durch meine öffentlichen Artikel von den Sitzungen des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie einen Beitrag zu leisten.

Zur Idee der Einrichtung eines Pandemierats als Beratungsgremium des Deutschen Bundestages befragten die Mitglieder des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2021. 

Die Idee Pandemierat  

Grundlage dieser Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem ein Pandemierat aus Wissenschaftler*innen und Bürger*innen gegründet werden soll, um den Bundestag fortlaufend bei der Bewertung der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegten Erkenntnisse zu unterstützen.
Die Hauptgründe, warum diese Idee eines Pandemierates in der vorgeschlagenen Form nicht eingerichtet werden sollte, sind schnell benannt:

Wissenschaftliche Expertise holt sich der Deutsche Bundestag in den verschiedenen Ausschüssen ständig ein, selbstverständlich auch zur Sars-Cov-2-Pandemie. Gleiches macht dieses parlamentarische Begleitgremium zu den sehr verschiedenen Aspekten der Pandemie auch. Eine Bürger*innenbeteiligung macht jede* Abgeordnete* in ihren jeweiligen Wahlkreisen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Strukturell und verfassungsrechtlich hielt der vorgelegte Entwurf den Einwänden der Expert*innen ebenfalls nicht stand. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages repräsentieren bereits in geeigneter und erprobter Weise die Bevölkerung, sie sind vom Volk gewählt und gleichzeitig unabhängig. Die Auswahl der Bürger*innen im vorgeschlagenen Pandemierat erfolge willkürlich. Ein weiterer Kritikpunkt lautete, dass der Pandemierat laut Antrag zwar durch den Deutschen Bundestag geschaffen werden, aber Maßnahmen auf Länderebene kontrollieren solle. Dafür hat der Bundestag aber keinerlei Entscheidungsgewalt. Ein Fazit lautet daher: Der Vorschlag entspricht schlichtweg nicht den Maßstäben des deutschen Parlamentsrechts. Weitere Schwächen des hier vorgeschlagenen Pandemierates sind das Durcheinander von Beratung, Kontrolle und Beteiligung. Auch die zum Ausdruck gebrachte Misstrauenshaltung gegenüber gewählten Abgeordneten ist unangemessen. 

Selbstverständlich sei es den Parteien unbenommen, eigene Pandemieräte einzurichten, um sich bei der Erstellung von Anträgen und Gesetzesentwürfen beraten zu lassen.

Neue Idee: Ein dauerhaftes Gremium

Im Verlauf der Diskussion wurden Anregungen für weiterführende Überlegungen gegeben: Ein bei der Exekutive angesiedelter Pandemierat könne die bisherigen Strukturen tatsächlich sinnvoll ergänzen. Für die Zukunft wird ein multidisziplinär besetztes „Surveillance“-Gremium wie in Großbritannien zur kontinuierlichen Beratung der Bundesregierung im Hinblick auf Pandemien vorgeschlagen. Dieses pluralistische, multiprofessionelle Gremium müsse dauerhaft etabliert werden und über einen kontinuierlichen Zugang zu allen relevanten Daten verfügen, um mögliche Risiken zu identifizieren und Handlungsempfehlungen aussprechen zu können.

Transparenz und Vertrauensbildung

In dem Antrag wird auch die Transparenz von Entscheidungen und die Vertrauensbildung in der Bevölkerung angesprochen – Punkte, die mir als sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete besonders wichtig ist. Ich hoffe hierzu auch durch meine öffentlichen Artikel von den Sitzungen des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie einen Beitrag zu leisten.

(Grafik: Mechthild Rawert, MdB)