Hauptmenü

Faire Mieten für Deutschland! Eine kritische Zwischenbilanz.

In den letzten Jahren und Jahrzehnten beobachten wir eine immer rasantere Entwicklung der Mietpreise.
Diese führt zunehmend zu Verdrängung und Unsicherheit bei Mieter:innen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat vieles in dieser Legislaturperiode getan, um dem Problem entgegenzuwirken und Mieten für alle wieder bezahlbarer und sozial verträglicher zu machen:

Wir haben massive Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbauermöglicht, die Mietpreisbremse verlängert und verschärft sowie eine Deckelung von Modernisierungsmieterhöhungen und eine umfassende Mietspiegelreform realisiert. 

Andere wichtige Vorhaben wie die Einführung eines Mietenmoratoriums konnten wegen des Widerstands der Union nicht umgesetzt werden. Ziel der Online-Konferenz „Faire Mieten für Deutschland“ der SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch, 23. Juni 2021 war daher der kritische Rückblick auf Erreichtes und Nichterreichtes. 

Gemeinsam mit unser Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), unserem rechtspolitischen Sprecher, Dr. Johannes Fechner (SPD), dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, dem Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten sowie Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld, haben wir über folgende Fragen diskutiert: 

  • Welche Maßnahmen des Gesetzgebers haben einen bremsenden Effekt auf den rasanten Mietenanstieg? 
  • Welche mietrechtlichen Vorhaben müssen dringend in der 20. Legislaturperiode umgesetzt werden? 
  • Wie wollen wir Sozialdemokrat:innen nachhaltig dafür sorgen, dass auch in zehn Jahren Familien, Studierende und Geringverdienende sich das Leben in der Stadt noch leisten können? 

Bezahlbares Wohnen sichern: Die Fortentwicklung des sozialen Mietrechts in der 19. Legislaturperiode

In dieser Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion vieles erreicht und getan für die Verbesserung des Bereichs Mieten und Wohnen. „Es ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann“, betonte Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht. 

  • Wir haben die Modernisierungsumlage mieterfreundlich ausgestaltet. Vermieter:innen können die jährliche Miete nur noch um 8% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen erhöhen. Auch wurde durch das Mietrechtsanpassungsgesetz ein Ordnungswidrigkeitentatbestand eingeführt: Vermieter:innen, die die Miete auf Grund von Modernisierung unrechtmäßig erhöhen, können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Durch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen schützen wir Mieter:innen besser vor modernisierungsbedingten Mieterhöhungen.  
  • Die Mietpreisbremse wurde um weitere fünf Jahre verlängert. Sie gilt nun bis 2025 für Städte mit besonders angespanntem Wohnraum. Auch wurde die Mietpreisbremse nachgeschärft, sodass Mieter:innen den Verstoß nur noch rügen und nicht mehr nachweisen müssen. Die zu viel gezahlte Miete kann künftig für bis zu 30 Monate von der* Vermieter:in zurückverlangt werden. 
  • Wir haben die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Der Mietspiegel ist das beste Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit der Reform besteht künftig für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen die Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels. Auch werden wissenschaftliche Standards für qualifizierte Mietspiegel festgeschrieben. Hören und sehen Sie hierzu auch meine Rede im Bundestag.

Zur Wahrheit dieser Bilanz gehört aber auch, dass viele dringendst notwendige Vorhaben auf Grund des vehementen Widerstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktionen nicht umgesetzt werden konnten. Für die CO2-Bepreisung haben wir eine hälftige Aufteilung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen gekämpft. Dies wird nun eine der Aufgaben für die 20. Legislatur werden – das klappt aber nur mit einer sozialdemokratischen Regierungsmehrheit. 

Mietrechtliche Herausforderungen in Deutschland für die Zukunft 

Wir wollen als SPD-Bundestagsfraktion ein soziales Mietrecht für das Wohnen und auch für das Gewerbe. Zu dieser sozialverträglichen bezahlbaren und barrierefreien Wohnungspolitik für alle gehören u.a. folgende drängende Reformen: 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2021 entschieden, dass der Berliner Mietendeckel nicht inhaltlich verfassungswidrig ist, sondern auf Grund der nicht vorhandenen Zuständigkeit der Länder. Für den Bundesgesetzgeber besteht für die kommende Legislatur nun die eindeutige Aufgabe, eine bundeseinheitliche Deckelung auszugestalten. Wir Sozialdemokrat:innen wollten diese Verantwortung auch gesetzgeberisch übernehmen – die Union aber nicht. Der Bayrische Entwurf für einen Mietenstopp sei ein guter Weg für eine verfassungskonforme Regelung auf Bundesebene, betonte Prof. Dr. Artz von der Universtiät Bielefeld.   

Michael Müller zeigte auf, dass der Mietendeckel nicht der einzige Weg sei, um mit Mieterhöhungen umzugehen. Es brauche genauso einen Dreiklang aus Bauen, Kaufen und Regulieren und damit einen breiten Mix aus Maßnahmen. Kommunale Gesellschaften müssten gestärkt werden, denn sie seien das wichtigste Instrument zum Bau von neuen Wohnungen. Auch dürften keine kommunalen Grundstücke mehr an Private verkauft werden. Die rasante Entwicklung der Berliner Miet- und Eigentumspreise zeige auch, dass der Bereich der Regulierung eine maßgebliche Rolle spielt. Der Berliner Mietendeckel hatte den Zweck, bestimmte Mieten einzufrieren, um eine Atempause auf dem Mietenmarkt zu erzielen, bis mehr neue Wohnungen gebaut seien. Auch dafür braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene. 

Die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen per Eigenbedarfskündigungen steigt drastisch an. Damit das geändert wird, müssen die zulässigen Gründe für eine Eigenbedarfskündigung eingeengt und verschärft werden. Eine Eigenbedarfskündigung muss wirtschaftlich unrentabler gemacht werden, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. 

Zukunftssicherheit mit einer starken SPD

Die Veranstaltung hat viele auf Bundesebene zu klärende Bedarfe aufgezeigt. Diese finden sich u.a. auch im SPD-Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 wieder:  

„In angespannten Wohnlagen werden wir daneben ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen, das bedeutet: Mieten können für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Mietwucher werden wir wirksam unterbinden. Wir werden außerdem die Mietpreisbremse entfristen und Schlupflöcher schließen. Das Instrument des qualifizierten Mietspiegels wollen wir bundesweit nach einheitlichen und damit rechtssicheren Kriterien ausgestalten und seine Bedeutung stärken. Mietspiegel dürfen keine bloßen Neumietenspiegel sein. Deshalb werden wir künftig mindestens die vertraglich vereinbarten Mieten der vergangenen acht Jahre bei ihrer Aufstellung heranziehen.“

Werfen Sie selbst einen Blick in die Wahlprogramme der Parteien, um zu entscheiden, wer sich für eine sozialverträgliche Miet- und Wohnungspolitik einsetzt – wir Sozialdemokrat:innen tun es auf jeden Fall!

In den letzten Jahren und Jahrzehnten beobachten wir eine immer rasantere Entwicklung der Mietpreise, welche zunehmend zu Verdrängung und Unsicherheit bei Mieter:innen führen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat vieles in dieser Legislaturperiode getan, um dem Problem entgegenzuwirken und Mieten für alle wieder bezahlbarer und sozial verträglicher zu machen: u.a. mit massiven Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbau, der Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Deckelung von Modernisierungsmieterhöhungen und einer umfassenden Mietspiegelreform. 

Andere wichtige Vorhaben wie die Einführung eines Mietenmoratoriums konnten wegen des Widerstands der Union nicht umgesetzt werden. Ziel der Online-Konferenz „Faire Mieten für Deutschland“ 

  https://www.spdfraktion.de/fairemieten


der SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch, den 23.06. war daher der kritische Rückblick auf Erreichtes und Nichterreichtes. 
   
Gemeinsam mit unser Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)

https://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Ministerin/Minister_node.html


, unserem rechtspolitischen Sprecher Dr. Johannes Fechner (SPD)

  https://johannesfechner.de

, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller
https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/michael-mueller/

, dem Präsidenten des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten
  https://www.mieterbund.de

sowie Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld, 

  https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/artz/

haben wir über folgende Fragen diskutiert: 

Welche Maßnahmen des Gesetzgebers haben einen bremsenden Effekt auf den rasanten Mietenanstieg? 
Welche mietrechtlichen Vorhaben müssen dringend in der 20. Legislaturperiode umgesetzt werden? 
Wie wollen wir Sozialdemokrat:innen nachhaltig dafür sorgen, dass auch in zehn Jahren Familien, Studierende und Geringverdienende sich das Leben in der Stadt noch leisten können? 

Bezahlbares Wohnen sichern: Die Fortentwicklung des sozialen Mietrechts in der 19. Legislaturperiode

In dieser Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion vieles erreicht und getan für die Verbesserung des Bereichs Mieten und Wohnen. „Es ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann“, betonte Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht. 
Wir haben die Modernisierungsumlage mieterfreundlich ausgestaltet. Vermieter:innen können die jährliche Miete nur noch um 8% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen erhöhen. Auch wurde durch das Mietrechtsanpassungsgesetz ein Ordnungswidrigkeitentatbestand eingeführt: Vermieter:innen, die die Miete auf Grund von Modernisierung unrechtmäßig erhöhen, können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Durch die zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Änderungen schützen wir Mieter:innen besser vor modernisierungsbedingten Mieterhöhungen.  
Die Mietpreisbremse 
  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw07-de-mietpreisbremse-680784

wurde um weitere fünf Jahre verlängert. Sie gilt nun bis 2025 für Städte mit besonders angespanntem Wohnraum. Auch wurde die Mietpreisbremse nachgeschärft, sodass Mieter:innen den Verstoß nur noch rügen und nicht mehr nachweisen müssen. Die zu viel gezahlte Miete kann künftig für bis zu 30 Monate von der* Vermieter:in zurückverlangt werden. 
Wir haben die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Der Mietspiegel ist das beste Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit der Reform besteht künftig für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen die Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels. Auch werden wissenschaftliche Standards für qualifizierte Mietspiegel festgeschrieben. Hören und sehen Sie hierzu auch meine Rede https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7530803#url=aHR0cHM6Ly93d3cuYnVuZGVzdGFnLmRlL21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTMwODAz&mod=mediathek 

im Bundestag.

Zur Wahrheit dieser Bilanz gehört aber auch, dass viele dringendst notwendige Vorhaben auf Grund des vehementen Widerstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktionen nicht umgesetzt werden konnten. Für die CO2-Bepreisung haben wir eine hälftige Aufteilung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen gekämpft. Dies wird nun eine der Aufgaben für die 20. Legislatur werden – das klappt aber nur mit einer sozialdemokratischen Regierungsmehrheit. 

Mietrechtliche Herausforderungen in Deutschland für die Zukunft 

Wir wollen als SPD-Bundestagsfraktion ein soziales Mietrecht für das Wohnen und auch für das Gewerbe. Zu dieser sozialverträglichen bezahlbaren und barrierefreien Wohnungspolitik für alle gehören u.a. folgende drängende Reformen: 

Das Bundesverfassungsgericht 

  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html

hat am 15. April 2021 entschieden, dass der Berliner Mietendeckel nicht inhaltlich verfassungswidrig ist, sondern auf Grund der nicht vorhandenen Zuständigkeit der Länder. Für den Bundesgesetzgeber besteht für die kommende Legislatur nun die eindeutige Aufgabe, eine bundeseinheitliche Deckelung auszugestalten. Wir Sozialdemokrat:innen wollten diese Verantwortung auch gesetzgeberisch übernehmen – die Union aber nicht. Der Bayrische Entwurf für einen Mietenstopp sei ein guter Weg für eine verfassungskonforme Regelung auf Bundesebene, betonte Prof. Dr. Artz von der Universtiät Bielefeld.   

Michael Müller zeigte auf, dass der Mietendeckel nicht der einzige Weg sei, um mit Mieterhöhungen umzugehen. Es brauche genauso einen Dreiklang aus Bauen, Kaufen und Regulieren und damit einen breiten Mix aus Maßnahmen. Kommunale Gesellschaften müssten gestärkt werden, denn sie seien das wichtigste Instrument zum Bau von neuen Wohnungen. Auch dürften keine kommunalen Grundstücke mehr an Private verkauft werden. Die rasante Entwicklung der Berliner Miet- und Eigentumspreise zeige auch, dass der Bereich der Regulierung eine maßgebliche Rolle spielt. Der Berliner Mietendeckel hatte den Zweck, bestimmte Mieten einzufrieren, um eine Atempause auf dem Mietenmarkt zu erzielen, bis mehr neue Wohnungen gebaut seien. Auch dafür braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene. 

Die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen per Eigenbedarfskündigungen steigt drastisch an. Damit das geändert wird, müssen die zulässigen Gründe für eine Eigenbedarfskündigung eingeengt und verschärft werden. Eine Eigenbedarfskündigung muss wirtschaftlich unrentabler gemacht werden, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. 

Zukunftssicherheit mit einer starken SPD

Die Veranstaltung hat viele auf Bundesebene zu klärende Bedarfe aufgezeigt. Diese finden sich u.a. auch im SPD-Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021

  https://www.spd.de/zukunftsprogramm/uebersicht/iii-eine-gesellschaft-des-respekts/share/78113/#m78113

wieder:  
„In angespannten Wohnlagen werden wir daneben ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen, das bedeutet: Mieten können für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden. Mietwucher werden wir wirksam unterbinden. Wir werden außerdem die Mietpreisbremse entfristen und Schlupflöcher schließen. Das Instrument des qualifizierten Mietspiegels wollen wir bundesweit nach einheitlichen und damit rechtssicheren Kriterien ausgestalten und seine Bedeutung stärken. Mietspiegel dürfen keine bloßen Neumietenspiegel sein. Deshalb werden wir künftig mindestens die vertraglich vereinbarten Mieten der vergangenen acht Jahre bei ihrer Aufstellung heranziehen.“
Werfen Sie selbst einen Blick in die Wahlprogramme der Parteien, um zu entscheiden, wer sich für eine sozialverträgliche Miet- und Wohnungspolitik einsetzt – wir Sozialdemokrat:innen tun es auf jeden Fall!