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Eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie befasst sich mit Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cyNS1wYS11YS1nZXN1bmRoZWl0LXBhbmRlbWllLTg0Nzc3MA==&mod=mod531790

zugewandt. Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

Hervorragende Diagnostik notwendig

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung ist derzeit noch überschaubar. Das Spektrum reicht vom Fatigue-Syndrom, über Depressionen und Erkrankungen der Atemwege bis hin zu den bekannten Sinnesbeeinträchtigen, etwa des Geruchs- oder Geschmackssinns. Mit einer sorgsamen und differenzierten Diagnose ist das Krankheitsbild trotz der vielfältigen Symptome gut zu bestimmen. Die entsprechende Rehabilitation muss multiprofessionell und interdisziplinär aufgestellt sein, um passgenaue Reha-Maßnahmen bereitzustellen und die Patient*innen gezielt behandeln zu können.

Die Angaben zur Häufigkeit von Long-COVID schwanken sehr stark, und zwar von 5 bis 50 Prozent. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Methoden, welche Erkrankungen in die Erhebung einbezogen werden – also auch leichte oder nur schwere Fälle. Weiterhin ist von erheblicher Bedeutung, welche Erkrankungen als Folge von Covid-19 klassifiziert werden und welche nicht. Ebenso entscheidend für die Diagnostik ist die Unterscheidung von psychischen und körperlichen Folgen. Die Erkrankungen treten vor allem in den Pflege- und Gesundheitsberufen, aber auch vermehrt bei Erzieher*innen etc. auf.

Zu wenig Therapie-Möglichkeiten

Im Hinblick auf die Therapie-Möglichkeiten ist derzeit noch vieles offen. Der Zugang zu den Ambulanzen gestaltet sich oftmals schwierig – hier werden definitiv mehr Kapazitäten gebraucht. In ihnen kann aktuell auch nur symptomatisch therapiert werden. Es besteht die Hoffnung, dass die Forschung in absehbarer Zeit ein besseres Zuschneiden der Therapien ermöglicht. Eine maßgeschneiderte Rehabilitation ist beim Auftreten des Fatigue-Syndroms derzeit noch nicht möglich. 

Eine Frage, die von den Sachverständigen erörtert und unterschiedlich bewertet wurde, ist, ob es sinnvoll ist, neue Strukturen in Form von Long-COVID-Behandlungszentren zu schaffen. Im Moment existieren noch keine geeigneten Orte, wo interdisziplinär behandelt wird und die auch entsprechend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind. Geeignet sein könnten beispielsweise die Hochschulambulanzen, denn hier verbinden sich ohnehin Behandlung und die dringend benötigte, grundlegende Forschung. 

Fatigue-Syndrom viel zu wenig erforscht

Derzeit kann also noch nicht gesagt werden, ob spezialisierte Long-COVID-Behandlungszentren nötig oder ob die fachlichen Behandlungszentren beispielsweise für das Fatigue-Syndrom besser geeignet sind. Leider ist das Fatigue-Syndrom noch viel zu wenig erforscht. Noch gibt es kaum Informationen über die Symptomatik und den späteren Verlauf einer solchen Erkrankung.

Der Fokus sollte in Zukunft auf der neurophysiologischen Versorgungsforschung liegen. Hier fehlen nach Ansicht der Expert*innen aber ausreichende und vor allem sofort zur Verfügung stehende Forschungsmittel: Auch nach mildem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ohne Hospitalisierung treten oft noch Wochen oder Monate später die beschriebenen Symptome auf.

Aus Sicht der Betroffenen

Das Problem besteht gerade darin, dass die Patient*innen zunächst wie gewohnt weitermachen und sich erst (zu) spät in Behandlung begeben. Wenn dann aufgrund unzureichender Diagnostik nichts gefunden wird und geeignete Therapien nicht zur Verfügung stehen, droht zu alledem die Gefahr einer Chronifizierung. Zu einer solchen Erkrankung gehören oft immunologische Veränderungen mit den entsprechenden Folgen.

Aus Sicht der Betroffenen gestaltet sich insbesondere die Suche nach einer geeigneten Rehabilitation schwierig. Hier gibt es aktuell noch lange Wartezeiten, was vor allem daran liegt, dass die Einrichtungen während der Corona-Pandemie geschlossen waren oder aufgrund der Hygiene-Maßnahmen nur eingeschränkte Kapazitäten hatten und teilweise noch haben. Die Repräsentant*innen der Sozialversicherungen vertraten demgegenüber die Ansicht, dass es zwar Wartelisten gäbe, diese aber einen vertretbaren Maßstab hätten. Tatsache ist, dass die Wartezeiten im Regelfall drei bis sechs Monate dauern und die Realität nicht dem Soll-Zustand entspricht.

Fragen der sozialen Absicherung

Viele der Betroffenen sind arbeitsunfähig. Wegen ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit müssen sie die beiden unterschiedlichen Antragsverfahren Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall stellen, und wenn es langfristig ganz schlimm kommt einen Antrag auf Erwerbsminderung. Die Zugänge und Erläuterungen zur Versorgung müssen verbessert werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgt ausschließlich bei Erwerbstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen, ansonsten werden COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfälle eingestuft. Mir sind die unterschiedlichen Antragsverfahren nicht einsichtig, allerdings auch unklar, ob damit auch unterschiedliche Versorgungen verbunden sind. Was ist zum Beispiel mit den Polizist:innen, die sich bei einem Einsatz von häuslicher Gewalt infiziert haben? 

Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall ist, dass seitens der Arbeitnehmer*innen nachgewiesen werden muss, wann und durch wen die Infektion geschah. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Anerkennung als Berufskrankheit verweigert wurde, nachdem Menschen bereits in den Beruf zurückgekehrt waren, dann wieder erkrankt sind und anschließend entschieden wurde, dass die aktuelle Symptomatik angeblich nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückgeht.

Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Was mich besonders besorgt macht, ist die Tatsache, dass die Anfrage-Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID bzw. speziell dem Fatigue-Syndrom in letzter Zeit deutlich zunimmt. Auch Neben- und Folgewirkungen wie psychische Erkrankungen, Stigmatisierungen etc. treten deutlich häufiger auf. Die psychosoziale Versorgung ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend, die Betroffenen suchen oft wochen- oder monatelang nach einem Therapie-Platz.

Es besteht ein eklatanter Mangel an stationären Reha-Angeboten für Kinder und Jugendliche. Insbesondere im Bereich der Schmerztherapie, bei extremer Belastungsintoleranz, Erschöpfungssymptomen oder Reizempfindlichkeit sind die bestehenden Kapazitäten und Methoden oft nicht ausreichend, da die Behandlung sehr individualisiert erfolgen muss.

Abschließende Fragen

Abschließend wurde die Frage gestellt, ob nach aktuellem Stand der Forschung bei Covid-19-Patient*innen auch Erkrankungen auftreten, die erst durch die Behandlung hervorgerufen wurden. Nach Meinung der Sachverständigen sei dies in Einzelfällen durchaus möglich. In den allermeisten Fällen ist unstrittig, dass die Erkrankungen real und behandlungsbedürftig sind. Daher ist nach wie vor die gezielte Aufklärung über Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung wichtig.

Und schließlich wurde zur Frage der Gefahren für Kinder und Jugendliche noch einmal bekräftigt, dass es leider immer noch keine ausreichenden Zahlen gibt, um die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer Erkrankung mit Long-COVID einschätzen zu können. Wenn es um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Impfens geht, seien die Empfehlungen der Stiko daher nach wie vor begründet und richtig.

Thema der nächsten Sitzung

Das nächste Thema im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie wird am Donnerstag, dem 2. Juli 2021, das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“ sein. Die öffentliche Anhörung in diesem Unterausschuss wird wie immer im Parlamentsfernsehen übertragen, so dass Sie sie live mitverfolgen können.

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) zugewandt.
Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

Hervorragende Diagnostik notwendig

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung ist derzeit noch überschaubar. Das Spektrum reicht vom Fatigue-Syndrom, über Depressionen und Erkrankungen der Atemwege bis hin zu den bekannten Sinnesbeeinträchtigen, etwa des Geruchs- oder Geschmackssinns. Mit einer sorgsamen und differenzierten Diagnose ist das Krankheitsbild trotz der vielfältigen Symptome gut zu bestimmen. Die entsprechende Rehabilitation muss multiprofessionell und interdisziplinär aufgestellt sein, um passgenaue Reha-Maßnahmen bereitzustellen und die Patient*innen gezielt behandeln zu können.

Die Angaben zur Häufigkeit von Long-COVID schwanken sehr stark, und zwar von 5 bis 50 Prozent. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Methoden, welche Erkrankungen in die Erhebung einbezogen werden – also auch leichte oder nur schwere Fälle. Weiterhin ist von erheblicher Bedeutung, welche Erkrankungen als Folge von Covid-19 klassifiziert werden und welche nicht. Ebenso entscheidend für die Diagnostik ist die Unterscheidung von psychischen und körperlichen Folgen. Die Erkrankungen treten vor allem in den Pflege- und Gesundheitsberufen, aber auch vermehrt bei Erzieher*innen etc. auf.

Zu wenig Therapie-Möglichkeiten

Im Hinblick auf die Therapie-Möglichkeiten ist derzeit noch vieles offen. Der Zugang zu den Ambulanzen gestaltet sich oftmals schwierig – hier werden definitiv mehr Kapazitäten gebraucht. In ihnen kann aktuell auch nur symptomatisch therapiert werden. Es besteht die Hoffnung, dass die Forschung in absehbarer Zeit ein besseres Zuschneiden der Therapien ermöglicht. Eine maßgeschneiderte Rehabilitation ist beim Auftreten des Fatigue-Syndroms derzeit noch nicht möglich. 

Eine Frage, die von den Sachverständigen erörtert und unterschiedlich bewertet wurde, ist, ob es sinnvoll ist, neue Strukturen in Form von Long-COVID-Behandlungszentren zu schaffen. Im Moment existieren noch keine geeigneten Orte, wo interdisziplinär behandelt wird und die auch entsprechend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind. Geeignet sein könnten beispielsweise die Hochschulambulanzen, denn hier verbinden sich ohnehin Behandlung und die dringend benötigte, grundlegende Forschung. 

Fatigue-Syndrom viel zu wenig erforscht

Derzeit kann also noch nicht gesagt werden, ob spezialisierte Long-COVID-Behandlungszentren nötig oder ob die fachlichen Behandlungszentren beispielsweise für das Fatigue-Syndrom besser geeignet sind. Leider ist das Fatigue-Syndrom noch viel zu wenig erforscht. Noch gibt es kaum Informationen über die Symptomatik und den späteren Verlauf einer solchen Erkrankung.

Der Fokus sollte in Zukunft auf der neurophysiologischen Versorgungsforschung liegen. Hier fehlen nach Ansicht der Expert*innen aber ausreichende und vor allem sofort zur Verfügung stehende Forschungsmittel: Auch nach mildem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ohne Hospitalisierung treten oft noch Wochen oder Monate später die beschriebenen Symptome auf.

Aus Sicht der Betroffenen

Das Problem besteht gerade darin, dass die Patient*innen zunächst wie gewohnt weitermachen und sich erst (zu) spät in Behandlung begeben. Wenn dann aufgrund unzureichender Diagnostik nichts gefunden wird und geeignete Therapien nicht zur Verfügung stehen, droht zu alledem die Gefahr einer Chronifizierung. Zu einer solchen Erkrankung gehören oft immunologische Veränderungen mit den entsprechenden Folgen.

Aus Sicht der Betroffenen gestaltet sich insbesondere die Suche nach einer geeigneten Rehabilitation schwierig. Hier gibt es aktuell noch lange Wartezeiten, was vor allem daran liegt, dass die Einrichtungen während der Corona-Pandemie geschlossen waren oder aufgrund der Hygiene-Maßnahmen nur eingeschränkte Kapazitäten hatten und teilweise noch haben. Die Repräsentant*innen der Sozialversicherungen vertraten demgegenüber die Ansicht, dass es zwar Wartelisten gäbe, diese aber einen vertretbaren Maßstab hätten. Tatsache ist, dass die Wartezeiten im Regelfall drei bis sechs Monate dauern und die Realität nicht dem Soll-Zustand entspricht.

Fragen der sozialen Absicherung

Viele der Betroffenen sind arbeitsunfähig. Wegen ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit müssen sie die beiden unterschiedlichen Antragsverfahren Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall stellen, und wenn es langfristig ganz schlimm kommt einen Antrag auf Erwerbsminderung. Die Zugänge und Erläuterungen zur Versorgung müssen verbessert werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgt ausschließlich bei Erwerbstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen, ansonsten werden COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfälle eingestuft. Mir sind die unterschiedlichen Antragsverfahren nicht einsichtig, allerdings auch unklar, ob damit auch unterschiedliche Versorgungen verbunden sind. Was ist zum Beispiel mit den Polizist:innen, die sich bei einem Einsatz von häuslicher Gewalt infiziert haben? 

Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall ist, dass seitens der Arbeitnehmer*innen nachgewiesen werden muss, wann und durch wen die Infektion geschah. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Anerkennung als Berufskrankheit verweigert wurde, nachdem Menschen bereits in den Beruf zurückgekehrt waren, dann wieder erkrankt sind und anschließend entschieden wurde, dass die aktuelle Symptomatik angeblich nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückgeht.

Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Was mich besonders besorgt macht, ist die Tatsache, dass die Anfrage-Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID bzw. speziell dem Fatigue-Syndrom in letzter Zeit deutlich zunimmt. Auch Neben- und Folgewirkungen wie psychische Erkrankungen, Stigmatisierungen etc. treten deutlich häufiger auf. Die psychosoziale Versorgung ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend, die Betroffenen suchen oft wochen- oder monatelang nach einem Therapie-Platz.

Es besteht ein eklatanter Mangel an stationären Reha-Angeboten für Kinder und Jugendliche. Insbesondere im Bereich der Schmerztherapie, bei extremer Belastungsintoleranz, Erschöpfungssymptomen oder Reizempfindlichkeit sind die bestehenden Kapazitäten und Methoden oft nicht ausreichend, da die Behandlung sehr individualisiert erfolgen muss.

Abschließende Fragen

Abschließend wurde die Frage gestellt, ob nach aktuellem Stand der Forschung bei Covid-19-Patient*innen auch Erkrankungen auftreten, die erst durch die Behandlung hervorgerufen wurden. Nach Meinung der Sachverständigen sei dies in Einzelfällen durchaus möglich. In den allermeisten Fällen ist unstrittig, dass die Erkrankungen real und behandlungsbedürftig sind. Daher ist nach wie vor die gezielte Aufklärung über Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung wichtig.

Und schließlich wurde zur Frage der Gefahren für Kinder und Jugendliche noch einmal bekräftigt, dass es leider immer noch keine ausreichenden Zahlen gibt, um die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer Erkrankung mit Long-COVID einschätzen zu können. Wenn es um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Impfens geht, seien die Empfehlungen der Stiko daher nach wie vor begründet und richtig.

Thema der nächsten Sitzung

Das nächste Thema im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie wird am Donnerstag, dem 2. Juli 2021, das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“ sein. Die öffentliche Anhörung in diesem Unterausschuss wird wie immer im Parlamentsfernsehen übertragen, so dass Sie sie live mitverfolgen können.

(Bild: Mechthild Rawert, MdB)