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Häusliche Gewalt muss enden! – Berliner SkF e.V. Berlin-Kampagne §25/11

Die Statistiken zum Thema partnerschaftliche Gewalt zeigen, dass die Zahlen der Opfer deutlich ansteigen: im Jahr 2015 wurden knapp 130.000 Menschen Opfer partnerschaftlicher Gewalt, im Jahr 2019 lag die Zahl bei rund 141.000 Menschen.

Die Zahlen illustrieren zudem, dass rund 81% aller Opfer Frauen sind – zumeist im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Dies verdeutlicht: Partnerschafts- und häusliche Gewalt sind geschlechtsspezifische Probleme, die sich vor allem zu Lasten von Frauen und Mädchen auswirken. Täter häuslicher Gewalt sind nicht nur (Ex-)Partner, sondern können auch andere Familienangehörige sein. 

Gewalt gegen Frauen ist alltäglich: Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf diese Zahlen sind bislang noch nicht abzusehen – klar ist jedoch: die Fälle häuslicher Gewalt nehmen zu.

 (Quelle: BMFSFJ)


Veranstaltung von Carsten Träger, MdB, zum Thema Häusliche Gewalt 

Am 05.07.2021 habe ich gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Carsten Träger und Eva Göttlein, Vorsitzende des Frauenhaus-Trägervereins "Hilfe für Frauen in Not" in Fürth, zum Thema Häusliche Gewalt gesprochen. Die Stadt Fürth in Mittelfranken liegt in Carsten Trägers Wahlkreis. Rund eine Stunde lang haben wir uns intensiv über die bisherige Bilanz zum Thema Häusliche Gewalt, die Kampagne §25/11 des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Berlin, die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern und auch über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetauscht. 

Sie können die wirklich spannende Veranstaltung hier nachsehen.

Beschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sowie meine Kolleg*innen in den entsprechenden Ausschüssen haben in dieser 19. Legislaturperiode eine Reihe von Maßnahmen durchgesetzt, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und ihr verstärkt entgegenzuwirken:


  • Die Initiative „Stärker als Gewalt“, als auch das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention). In den Jahren 2020 bis 2024 werden die Projekte mit rund 30 Mio. Euro pro Jahr unterstützt. Seit 2019 klärt „Stärker als Gewalt“ über unterschiedliche Gewaltformen auf und zeigt Wege auf, wie Gewalt beendet werden kann. Durch die Corona-Maßnahmen sind viele Familien und Partnerschaften stark belastet. Es kam häufiger als sonst schon zu häuslicher Gewalt. Viele der sozialen Kontakte, die bisher als eine Art Kontrollmechanismus dienten, blieben aus. Hier spielt die Nachbarschaft eine zentrale Rolle. Die Initiative der Bundesregierung „Stärker als Gewalt“ startete vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Aktion „Zuhause nicht sicher?“.

    Diese wurde im November mit einer Nachbarschaftsaktion gegen häusliche Gewalt ausgeweitet. Die Poster-Aktion läuft weiterhin erfolgreich. Mit der Ansprache „Zuhause nicht sicher?“ sollen verschiedene Aktionen im lokalen Umfeld und in der Nachbarschaft zeigen, dass Gewalt gegen Frauen und genauso auch gegen Männer uns alle angeht. Die Aktionen sollen gerade in Zeiten der Pandemie zum Hinsehen und Handeln motivieren – für eine Nachbarschaft, die stärker als Gewalt ist. 
  • Der Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurde 2018 durch das BMFSFJ eingerichtet. Im Mai 2021 wurde die bisherige Bilanz der gemeinsamen Arbeit dargelegt. Das Positionspapier des Runden Tisches verweist dringlich darauf, dass in der nächsten 20. Legislaturperiode endlich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, um den Schutz von Frauen weiter auszubauen und die Finanzierung von Frauenhäusern und ambulanten Hilfsangeboten ausreichend sicherzustellen. 
  • Eine Erstberatung bietet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ an 365 Tagen, rund um die Uhr, kostenfrei, anonym und in 18 Sprachen, telefonisch unter 08000-166016 oder online. Auf Wunsch vermittelt das Hilfetelefon auch an eine geeignete Fachberatungsstelle oder ein Frauenhaus vor Ort.
  • Das BMJV hat die Entwicklung einer „inkognito App“ mit 792.000 Euro gefördert. Von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen sollen mit einer solchen App, welche auf dem Smartphone nicht ohne weiteres erkennbar ist, einen lautlosen Notruf in akuten Gefahrenssituationen senden können. Betroffene Frauen können ein verstecktes Gewalttagebuch führen und Verletzungen in einem gesicherten Protokoll gerichtsfest dokumentieren. Ebenso soll die App einen Wegweiser sowie soziale, juristische und psychologische Informationen bieten. 
  • Das BMJV hat sich dafür eingesetzt, dass die Thematik der geschlechtsbezogenen Gewalt noch stärker in den Fortbildungsangeboten der Deutschen Richterakademie und den Fortbildungsangeboten der Länder berücksichtigt wird.
  • Während der Corona-Pandemie wurde mit dem Förderprogramm Hilfesystem 2.0 eine bessere technische Ausstattung von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern ermöglicht. Im Zentrum stehen die Verbesserung der technischen Ausstattung, die erforderliche Qualifizierung der Mitarbeiter:innen sowie Dolmetschleistungen für die Beratung gewaltbetroffener Frauen. Insgesamt wurden 4 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung gestellt. 

All die guten Projekte und Vorhaben machen eines deutlich: es braucht endlich die bundeseinheitliche Finanzierung und Organisation von Frauenhäusern, um strukturell für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen zu sorgen. Denn häufig müssen Frauenhäuser Frauen auf Grund von Überbelegung abweisen. Über diesen Punkt waren wir uns alle einig und ich hoffe, dass meine Kolleg*innen dies in der nächsten Legislaturperiode angehen werden.

(Foto: Carsten Träger, MdB) 


Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

Carsten Träger erkundigte sich auch nach der Bedeutung des im März 2021 erklärten Austritts aus der Istanbul-Konvention. Grundlegend ist zu sagen: Der Austritt aus der Türkei aus dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wurde von der internationalen Gemeinschaft überwiegend kritisiert. Dieser spektakuläre, die Situation der Frauen in der Türkei massiv erschwerende Schritt, hat natürlich europaweit auch die Aufmerksamkeit auf diesen rechtsverbindlichen völkerrechtlichen  Vertrag gelenkt. Ziel der Istanbul-Konvention ist die Verhütung, die Verfolgung und die Beseitigung  jeder Form von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Zugleich soll die Diskriminierung von Frauen beendet und die echte Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden. 

Die Istanbul-Konvention sieht hierzu zahlreiche Maßnahmen vor. So verpflichten sich die Vertragsstaaten im Bereich der Prävention dazu, unter anderem durch Bildungsprogramme ein Problembewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, Vorurteile sowie diskriminierende Traditionen und Bräuche zu beseitigen. Gewaltopfern sollen leicht zugängliche Beratungs- und Hilfsdienste sowie Schutzunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Möglich sein muss auch ein Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Tätern. Strafrechtlich müssen die Staaten sicherstellen, dass psychische und physische Gewalt, sexuelle 

Belästigung und Gewalt, Nachstellung, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangssterilisierung und -abtreibung angemessen und abschreckend bestraft werden. Geschlechtsspezifische Beweggründe u.a. in Form von tradierten Rollenverständnissen dürfen bei der Strafzumessung nicht strafmindernd wirken.

2011 wurde die Istanbul-Konvention von 13 Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet worden. Sie trat 2014 in Kraft. Deutschland ratifizierte mit Wirkung ab 2018 die Istanbul-Konvention 2017. Vorausgegangen waren einige Gesetzesänderungen, insbesondere im Sexualstrafrecht.
Bis auf Russland und Aserbaidschan haben alle übrigen 45 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die Europäische Union die Konvention unterzeichnet, 34 Staaten haben sie ratifiziert. Zu den Vertragsparteien, auf deren Unterzeichnung keine Ratifikation folgte, zählen neben dem Vereinigten Königreich und der EU vor allem osteuropäische EU-Staaten wie Ungarn, Bulgarien, Tschechien, die Slowakei, Lettland und Litauen. 

Der Austritt der Türkei ist ein Rückschritt für ganz Europa. Damit verstärkt werden auch die an vielen Orten erkennbaren antifeministischen Strömungen.


Die Statistiken zum Thema partnerschaftliche Gewalt zeigen, dass die Zahlen der Opfer deutlich ansteigen: im Jahr 2015 wurden knapp 130.000 Menschen Opfer partnerschaftlicher Gewalt, im Jahr 2019 lag die Zahl bei rund 141.000 Menschen. Die Zahlen illustrieren zudem, dass rund 81% aller Opfer Frauen sind – zumeist im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Dies verdeutlicht: Partnerschafts- und häusliche Gewalt sind geschlechtsspezifische Probleme, die sich vor allem zu Lasten von Frauen und Mädchen auswirken. Täter häuslicher Gewalt sind nicht nur (Ex-)Partner, sondern können auch andere Familienangehörige sein. 

Gewalt gegen Frauen ist alltäglich: Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf diese Zahlen sind bislang noch nicht abzusehen – klar ist jedoch: die Fälle häuslicher Gewalt nehmen zu.

 
Quelle: BMFSFJ

Veranstaltung von Carsten Träger, MdB, zum Thema Häusliche Gewalt 
Am 05.07.2021 habe ich gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Carsten Träger und Eva Göttlein, Vorsitzende des Frauenhaus-Trägervereins "Hilfe für Frauen in Not" in Fürth, zum Thema Häusliche Gewalt gesprochen. Die Stadt Fürth in Mittelfranken liegt in Carsten Trägers Wahlkreis. Rund eine Stunde lang haben wir uns intensiv über die bisherige Bilanz zum Thema Häusliche Gewalt, die Kampagne §25/11 des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Berlin, die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern und auch über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetauscht. 

Sie können die wirklich spannende Veranstaltung hier https://fb.watch/v/1OvnNOiby/ 

nachsehen.
 


Beschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sowie meine Kolleg*innen in den entsprechenden Ausschüssen haben in dieser 19. Legislaturperiode eine Reihe von Maßnahmen durchgesetzt, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und ihr verstärkt entgegenzuwirken:

Die Initiative „Stärker als Gewalt“
https://staerker-als-gewalt.de

, als auch das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ 

https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm

sind Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention). In den Jahren 2020 bis 2024 werden die Projekte mit rund 30 Mio. Euro pro Jahr unterstützt. Seit 2019 klärt „Stärker als Gewalt“ über unterschiedliche Gewaltformen auf und zeigt Wege auf, wie Gewalt beendet werden kann. Durch die Corona-Maßnahmen sind viele Familien und Partnerschaften stark belastet. Es kam häufiger als sonst schon zu häuslicher Gewalt. Viele der sozialen Kontakte, die bisher als eine Art Kontrollmechanismus dienten, blieben aus. Hier spielt die Nachbarschaft eine zentrale Rolle. Die Initiative der Bundesregierung „Stärker als Gewalt“ startete vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Aktion „Zuhause nicht sicher?“
https://staerker-als-gewalt.de/initiative/poster-aktion-haeusliche-gewalt

. Diese wurde im November mit einer Nachbarschaftsaktion gegen häusliche Gewalt ausgeweitet. Die Poster-Aktion läuft weiterhin erfolgreich. Mit der Ansprache „Zuhause nicht sicher?“ sollen verschiedene Aktionen im lokalen Umfeld und in der Nachbarschaft zeigen, dass Gewalt gegen Frauen und genauso auch gegen Männer uns alle angeht. Die Aktionen sollen gerade in Zeiten der Pandemie zum Hinsehen und Handeln motivieren – für eine Nachbarschaft, die stärker als Gewalt ist. 

Der Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurde 2018 durch das BMFSFJ eingerichtet. Im Mai 2021 wurde die bisherige Bilanz der gemeinsamen Arbeit dargelegt. Das Positionspapier des Runden Tisches https://www.bmfsfj.de/resource/blob/181770/42adedc8c3bbd1713416b8e09a687a91/positionspapier-runder-tisch-gewalt-an-frauen-data.pdf  

verweist dringlich darauf, dass in der nächsten 20. Legislaturperiode endlich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, um den Schutz von Frauen weiter auszubauen und die Finanzierung von Frauenhäusern und ambulanten Hilfsangeboten ausreichend sicherzustellen. 

Eine Erstberatung bietet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 
https://www.hilfetelefon.de/

an 365 Tagen, rund um die Uhr, kostenfrei, anonym und in 18 Sprachen, telefonisch unter 08000-166016 oder online. Auf Wunsch vermittelt das Hilfetelefon auch an eine geeignete Fachberatungsstelle oder ein Frauenhaus vor Ort. 

Das BMJV hat die Entwicklung einer „inkognito App“ mit 792.000 Euro gefördert. Von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen sollen mit einer solchen App, welche auf dem Smartphone nicht ohne weiteres erkennbar ist, einen lautlosen Notruf in akuten Gefahrenssituationen senden können. Betroffene Frauen können ein verstecktes Gewalttagebuch führen und Verletzungen in einem gesicherten Protokoll gerichtsfest dokumentieren. Ebenso soll die App einen Wegweiser sowie soziale, juristische und psychologische Informationen bieten. 

Das BMJV hat sich dafür eingesetzt, dass die Thematik der geschlechtsbezogenen Gewalt noch stärker in den Fortbildungsangeboten der Deutschen Richterakademie und den Fortbildungsangeboten der Länder berücksichtigt wird.


Während der Corona-Pandemie wurde mit dem Förderprogramm Hilfesystem 2.0 
https://www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20/

eine bessere technische Ausstattung von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern ermöglicht. Im Zentrum stehen die Verbesserung der technischen Ausstattung, die erforderliche Qualifizierung der Mitarbeiter:innen sowie Dolmetschleistungen für die Beratung gewaltbetroffener Frauen. Insgesamt wurden 4 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung gestellt. 

All die guten Projekte und Vorhaben machen eines deutlich: es braucht endlich die bundeseinheitliche Finanzierung und Organisation von Frauenhäusern, um strukturell für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen zu sorgen. Denn häufig müssen Frauenhäuser Frauen auf Grund von Überbelegung abweisen. Über diesen Punkt waren wir uns alle einig und ich hoffe, dass meine Kolleg*innen dies in der nächsten Legislaturperiode angehen werden. 


 


Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

Carsten Träger erkundigte sich auch nach der Bedeutung des im März 2021 erklärten Austritts aus der Istanbul-Konvention. Grundlegend ist zu sagen: Der Austritt aus der Türkei aus dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wurde von der internationalen Gemeinschaft überwiegend kritisiert. Dieser spektakuläre, die Situation der Frauen in der Türkei massiv erschwerende Schritt, hat natürlich europaweit auch die Aufmerksamkeit auf diesen rechtsverbindlichen völkerrechtlichen  Vertrag gelenkt. Ziel der Istanbul-Konvention ist die Verhütung, die Verfolgung und die Beseitigung  jeder Form von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Zugleich soll die Diskriminierung von Frauen beendet und die echte Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden. 
Die Istanbul-Konvention sieht hierzu zahlreiche Maßnahmen vor. So verpflichten sich die Vertragsstaaten im Bereich der Prävention dazu, unter anderem durch Bildungsprogramme ein Problembewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen, Vorurteile sowie diskriminierende Traditionen und Bräuche zu beseitigen. Gewaltopfern sollen leicht zugängliche Beratungs- und Hilfsdienste sowie Schutzunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Möglich sein muss auch ein Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Tätern. Strafrechtlich müssen die Staaten sicherstellen, dass psychische und physische Gewalt, sexuelle 
Belästigung und Gewalt, Nachstellung, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangssterilisierung und -abtreibung angemessen und abschreckend bestraft werden. Geschlechtsspezifische Beweggründe u.a. in Form von tradierten Rollenverständnissen dürfen bei der Strafzumessung nicht strafmindernd wirken.

2011 wurde die Istanbul-Konvention von 13 Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet worden. Sie trat 2014 in Kraft. Deutschland ratifizierte mit Wirkung ab 2018 die Istanbul-Konvention 2017. Vorausgegangen waren einige Gesetzesänderungen, insbesondere im Sexualstrafrecht.

Bis auf Russland und Aserbaidschan haben alle übrigen 45 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die Europäische Union die Konvention unterzeichnet, 34 Staaten haben sie ratifiziert. Zu den Vertragsparteien, auf deren Unterzeichnung keine Ratifikation folgte, zählen neben dem Vereinigten Königreich und der EU vor allem osteuropäische EU-Staaten wie Ungarn, Bulgarien, Tschechien, die Slowakei, Lettland und Litauen. 

Der Austritt der Türkei ist ein Rückschritt für ganz Europa. Damit verstärkt werden auch die an vielen Orten erkennbaren antifeministischen Strömungen.