Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen stark. Wir wollen verhindern, dass Frauen, die unter Konflikten wegen ihrer Schwangerschaft leiden, noch zusätzlich durch eine strafrechtliche Stigmatisierung belastet werden. Zudem haben die Frauen ein Recht auf eine ungestörte Beratung.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, Frauen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen ungestörten Zugang zu Informationen. Neben der Abschaffung des § 219a StGB, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorsieht, braucht es eine Regelung, welche die sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Praxen verhindert. Des Weiteren fordern wir den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Lesen Sie alle Forderungen hier in unserem Positionspapier nach.
Immer wieder kommt es vor Beratungsstellen und Arztpraxen zu sogenannten „Mahnwachen“ oder „Gehsteigbelästigungen“ durch sogenannten Lebensschützerinnen und Lebensschützer. Schwangere Frauen, die sich oftmals in einer emotional sensiblen Lage befinden, werden hierdurch psychisch unter Druck gesetzt und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte können hierdurch ihren Beruf nicht ungestört ausüben. Schwangere haben ein Recht auf eine störungsfreie, anonyme und sachliche Beratung. Um dies sicherzustellen, machen wir uns für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung stark, durch die sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ verhindert werden.
Wichtig ist, dass Frauen und Männern ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Beratungsleistungen zur Familienplanung zur Verfügung steht. Für die reproduktive Selbstbestimmung ist außerdem der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln sowie der Forschungsausbau zu Verhütungsmitteln auch für Männer bedeutend.