„Ich bin noch heute dankbar, dass ich während der Beratungen zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Fugger-Klinik aufgesucht habe, um mir das „Berliner Modell“ vorstellen zu lassen. Die hier kennen gelernte Praxis einer festangestellten Heimärztin hat mich dazu gebracht, dieses Modell vehement auch für andere Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Wir haben das Modell der Festanstellung nun auch gesetzgeberisch für die ganze Bundesrepublik ermöglicht. Und ich bin mir sicher: Mit der Festanstellung von HeimärztInnen wird die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen verbessert. Es war und ist ein unhaltbarer Zustand, dass viele Pflegebedürftige in ein Krankenhaus eingewiesen werden, nur weil vor Ort keine ÄrztIn da ist“ erinnert Mechthild Rawert ihre Gesprächspartnerinnen Fenja Tholen, Geschäftsführerin der Schöneberger Fugger-Klinik, und Irmgard Ehrenbrusthoff, Heimleiterin, an ihren ersten Besuch im Juni 2007.
Positive Konsequenzen der Gesundheits- und Pflegereform
Die gesetzgeberischen Verbesserungen im Rahmen der Gesundheits- als auch der Pflegereform werden sehr begrüßt. Auch in der Fugger-Klinik sind Geldmittel angekommen, um mehr Personal für die Arbeit mit Pflegebedürftigen beziehungsweise Demenzkranken einstellen und weiterbilden zu können. „Das Ganze hat wunderbar geklappt“, so Geschäftsführerin Fenja Tholen. Mechthild Rawert geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang bundesweit bis zu 10.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Reguläre Arbeitsverhältnisse in der Pflege werden dadurch nicht ersetzt oder verdrängt. BeschäftigungsassistentInnen sollen die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag begleiten, sie unterstützen und ihnen anregende Gesellschaft bieten; unter anderem durch kreatives Arbeiten, Vorlesen, Musizieren oder gemeinsame Spaziergänge. „Das klappt auch bei uns sehr gut“ bekräftigt Irmgard Ehrenbrusthoff.
Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Pflegetypen gefordert
Mit Nachdruck verweist Fenja Tholen allerdings darauf, dass die vom Gesetzgeber beschlossenen Leistungsverbesserungen für die Betreuung von Schwerkranken im stationären Pflegebereich nicht vollständig ankommen würden. Sie begrüße den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Allerdings könne es nicht sein, dass vergleichbare Leistungen seitens der Krankenkassen zu Hause mit weitaus mehr Geld finanziert würden als in einer stationären Einrichtung. Ein Ungleichgewicht sieht Tholen auch im Hinblick auf die derzeitig „Wie die Pilze“ aus dem Boden sprießenden Wohngemeinschaften. Nicht alle hätten Familienangehörige, die beispielsweise die intensive 24-Stundenarbeit für Wachkoma-PatientInnen leisten könnten. Es müsse in der Praxis Chancengleichheit zwischen den Pflegetypen geschaffen werden. Außerdem sei die Bewilligung der Mittel für Schwerstpflegebedürftige beispielsweise für Wachkoma-PatientInnen von Pflegekasse zu Pflegekasse, von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich und oft nicht nachvollziehbar.
Im Interesse von Schwerstpflegebedürftigen wird sich Mechthild Rawert an verschiedene Leistungsträger wenden und nachforschen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussage, Schwerstpflegedürftige bzw. ihre Angehörigen würden zu Sozialhilfeempfangenden, weil die Pflegekassen die notwendigen Pflegeleistungen nicht zahlen würden.
Der Hintergrund: Versicherte haben seit dem 1. April 2007 Anspruch auf eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V.
Mit dieser neuen Leistung soll die Versorgung der PatientInnen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung verbessert werden. Die Leistung ist von einer Vertrags- oder KrankenhausärztIn zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Auch Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen wie der Fugger-Klinik haben gem. § 37b Abs. 2 SGB V einen Anspruch auf diese Leistungen.
Der Besuch in diesem Pflegeheim für chronisch kranke, pflegebedürftige Menschen im Herzen Berlins am 27. August fand im Rahmen der Sommertour 2009 von Mechthild Rawert, Mitglied des Gesundheitsausschusses, statt. Mechthild Rawert konnte sich durch weitere Gespräche mit Schwestern und Pflegern während eines Rundganges Eindruck über die exzellente Qualität des Hauses verschaffen.
Deutschland-Plan
Für Mechthild Rawert ist auch nach diesem ermutigenden Gespräch mit den Pflegeprofis klar: Der eingeschlagene Weg, die Stärkung von Dienstleistungsberufen in der Gesundheit und der Pflege, ist der einzig richtige und wird von Frank-Walter-Steinmeier mit seinem „Plan für Deutschland“ konsequent verfolgt.