Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einen Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Bremen abgelehnt, wonach Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt werden sollte. Bislang heißt es dort: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
„Mit dieser Entscheidung gegen eine Grundgesetzänderung wird Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen ein umfassender grundgesetzlicher Diskriminierungsschutz verwehrt - und das obwohl der federführende Rechtsausschuss ebenso wie der Ausschuss für Frauen und Jugend im Bundesrat sich für eine entsprechende Ergänzung ausgesprochen hatten. Dieses Abstimmungsergebnis ist reaktionär und zeigt, dass es nach wie vor einer breiten gesellschaftlichen Debatte zur Gleichstellung von Homosexuellen bedarf“, forderte Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg.
Enttäuscht äußerte sich Rawert zur Entscheidung der Länderkammer: „Wer leugnet, dass es in Deutschland nach wie vor Anfeindungen, Diskriminierungen und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen gibt, verschließt die Augen bewusst vor der Realität. Und er verschließt die Augen vor der Europäischen Grundrechtecharte, die mit dem Lissabon-Vertrag am 1. Dezember in Kraft tritt. Im europäischen Grundrechtekatalog ist das Merkmal sexuelle Identität nämlich fester Bestandteil."