Begrüßenswerte Ankündigung des Berliner Frauensenators über eine gesetzliche Quote für Frauen in Aufsichtsräten. Nach dem Antrag der SPD–Bundestagsfraktion über die Notwendigkeit von gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben, will nun das Land Berlin aktiv werden.
Anlässlich der Tagung „Mehr Frauen in Aufsichtsräte – effektive Wege zum Ziel“ äußerte der Berliner Frauensenator Harald Wolf, er würde in diesem Jahr im Bundesrat eine gesetzliche Frauenquote für die Aufsichtsräte einfordern. Dazu erklärt Mechthild Rawert, stellv. Sprecherin der AG Gleichstellung der SPD-Bundestagsfraktion: Das Engagement Berlins für eine Gleichstellung im Erwerbsleben gerade auch im Bereich der bislang weitestgehend frauenfreien Aufsichtsräte ist zu begrüßen. Das Land Berlin verfolgt bereits seit einigen Jahren das Ziel in die Aufsichtsräte der landeseigenen Unternehmen Frauen zu entsenden. Die Absicht des Senators nun bundespolitisch zu agieren, geht in die richtige Richtung.
Die schwarz-gelbe Koalition versucht - wie in vielen anderen Bereichen auch - sich aus der Verantwortung zu ziehen und will im Bereich der Gleichstellung lediglich freiwillige Vereinbarungen. Dass diese nicht Ziel führend sind, zeigt die Vergangenheit. Die SPD-Bundestagsfraktion ist mit dem Antrag „Mit gesetzlichen Regelungen die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben umgehend durchsetzen“ initiativ geworden. Auch wenn das Land Berlin sich nur auf die gesetzliche Verankerung einer Quote für Aufsichtsräte bezieht, wäre die Bereitschaft und Initiative der Bundesländer eine Unterstützung unseres Antrages. Wir haben noch viel weiterreichende Forderungen, die verankert werden müssen. Denn Deutschland kann es sich nicht länger leisten auf die Ressourcen zu verzichten, die gut ausgebildeten Frauen mit sich bringen.