Vom 21. bis 23. Januar fuhr die Berliner SPD-Fraktion zu ihrer Klausurtagung. Diese fand in diesem Jahr in Dresden statt. An ihr nahmen traditionellerweise auch die Berliner Bundestagsabgeordneten teil. Neben einem umfangreichen Arbeitsprogramm im Wahljahr 2011 wurde die Resolution „Berlin - Stadt der Familien“ verabschiedet.
Kein Kind darf verloren gehen
Der Berliner evangelische Bischof Markus Dröge verwies eindringlich darauf, dass Familie und Armut heutzutage in vielschichtiger Gestalt auftreten würden. Daher seien individuelle und komplexe Lösungen notwendig. Ein menschenwürdiges Leben müsse Priorität bei den Strategien gegen Armut und Ausgrenzung sein. Unabdingbar sei die gerechte Verteilung von Ressourcen, damit der einzelne Mensch befähigt werde, seine eigenen Gaben zu entfalten.
Berlin - Stadt der Familien
Dementsprechend bekräftigte die SPD-Fraktion mit der Verabschiedung der Resolution „Berlin- Stadt der Familien“ erneut, dass die Vielfalt der Familienformen differenzierter Unterstützungsangebote bedürfe. Familien und insbesondere Alleinerziehende sollen stärkere Unterstützung erhalten. In diesem Rahmen will die SPD vielfältige Maßnahmen umsetzen. Allem voran geht es um den Ausbau und Stärkung der familienunterstützenden Institutionen sowie Kita und Schulen zu ganztägigen Angeboten. Somit können diese auch als Familienzentren fungieren und den Eltern kompetent Bildungs- und Beratungsangebote vermitteln. Den Kindern und Jugendlichen werden gerade in den Nachmittagsstunden Angebote ermöglicht, zu denen sich viele Familien häufig nicht in der Lage sehen. Auch an den weiterführenden Schulen soll ein subventioniertes Mittagessen angeboten werden, das es bereits an Ganztagsgrundschulen für 23 Euro im Monat gibt. Zudem will die SPD die Betreuungslücke an Horten für die 5. und 6. Klassen schließen.
Maßnahmen für Berlin
Die 54-köpfige SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus beabsichtigt vor der Wahl am 18. September noch mehrere Gesetze zu verabschieden. Neben Anträgen zum Fachkräftemangel und zur energetischen Sanierung bzw. zur Finanzierung der Krankenhäuser, liegt ein Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht vor. Damit sollen gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden, die Anzahl der Spielhallen sowie der Spielgeräte in Gaststätten zu regulieren. Desweiteren liegt ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, welches auf einem derzeit vom Senat erarbeiteten Aktions- und Maßnahmenkatalogs beruht. Die Bekämpfung von Spielsucht bzw. die Schaffung eines inklusiven Gesundheitswesens sind auch für mich als Gesundheitspolitikerin auf Bundesebene von zentraler Bedeutung.