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Selbst Aktiv: Gesundheit, Pflege und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung

Auf Einladung der Berliner Regionalgruppe des bundesweit organisierten Arbeitskreis „Selbst Aktiv - Netzwerk behinderter Menschen in der SPD“ habe ich am 22. Juni zum Thema „Gesundheit, Pflege und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung“ referiert und über den unbefriedigenden Stand zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die schwarz-gelbe Bundesregierung informiert. Die anschließende Diskussion zeigte wieder: „Nichts ohne uns über uns“ ermöglicht wunderbar teilhabeorientierte Gespräche, die für alle gewinnbringend sind. Ich danke allen für die regen Hinweise aus der selbsterfahrenden Praxis gesundheitlicher Versorgung. Das monatliche Treffen des Berliner Arbeitskreises Selbst Aktiv findet regelmäßig in den Räumlichkeiten des AWO-Landesvorstand in der Blücherstraße, Kreuzberg, statt.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Herausforderung und Chance für eine inklusive Gesellschaft“
So lautet der Titel des am 24. Mai von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Positionspapiers, in dem wir notwendige - auch gesetzliche - Maßnahmen zur aktiven Umsetzung der UN-Behindertenkonvention benennen. Ich selbst habe zur Erstellung meines Vortrags zum Thema Gesundheit, Pflege und Rehabilitation den Rat von Betroffenen und Expert(inn)en eingeholt. Der Grundsatz „Nichts ohne uns über uns“ muss realisiert werden.

Debattiert wurde u.a.:

  • Wie ergänzen sich Barleistung und Sachleistung produktiv? Welches Modell - nicht als entweder oder zu verstehen - erfüllt eine größere Orientierung an den individuellen Bedürfnissen und welches ist mittel- und langfristig ggf. verlässlicher, wenn der eigene Unterstützungs- und Pflegebedarf ansteigt?
  • Die Notwendigkeit einer zügigen Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Dieser orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit und bezieht auch Menschen mit dementiellen bzw. psychischen Erkrankungen mit ein.
  • Die Wertschätzung von Berufen in der Pflege ist zu steigern, u.a. durch stärkere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen.
  • Die Wertschätzung der von Angehörigen erbrachten Pflege ist ebenfalls zu steigern – die Möglichkeiten, Beruf/Karriere und Pflege zu vereinbaren, sind auszubauen.
  • Die Pflegeausbildung ist zu reformieren und muss auch die gesundheitlichen und pflegerischen Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt integrieren.

Konkrete Erfahrungen und Forderungen:

  • Für Menschen mit Behinderungen könne nirgendwo von einer Überversorgung die Rede sein. Vielmehr würden vielfältige Barrieren existieren bzw. eine behindertengerechte Ausstattung fehlen. Häufig fehlten auch zusätzliche Assistenzkräfte.
  • Bei der Flexibilisierung von Versorgungsregionen müsse stärker auf das Prinzip der Sozialräumlichkeit geachtet werden. Bemängelt wird eine mangelnde Transparenz hinsichtlich der von Menschen mit Behinderungen zu nutzenden gesundheitlichen Versorgungsangebote.
  • Barrierefreiheit müsse zur Voraussetzung für eine Niederlassung werden.
  • Die ehemals vorhandene zahnärztliche Behandlung solle wieder eingeführt werden. Notwendige zusätzliche Kosten z.B. für eine Narkose müssten gesondert abrechenbar sein.
  • Auch in Gesundheitseinrichtungen fehlten häufig behindertengerechte Toiletten.
  • Krankenhäuser und Arztpraxen müssen gewährleisten, dass Gehörlose eine Gebärdendolmetscher(in) an die Seite gestellt bekommen - ansonsten sei eine sachgerechte Arzt-Patient(inn)enkommunikation nicht möglich und Gehörlose von notwendigen eigenverantwortlich zu treffenden Entscheidungen ausgeschlossen.

Schwarz-Gelbe Unernsthaftigkeit bei der Verbesserung von Teilhabechancen
Unser Ziel sind inklusive Gesundheits-, Pflege- und Rehabilitationssysteme. Niemand ist aufgrund seiner Behinderung zu benachteiligen - so steht es zwar schon im Grundgesetz, vieles ist aber noch zu tun. Von der schwarz-gelben Bundesregierung erwarte ich mir nach der Vorlage des am 15. Juni verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan“ nicht viel. Gleiches gilt nach Durchsicht des mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP-Fraktionen verabschiedeten Antrages „Für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Nationaler Aktionsplan als Leitlinie“. Trifft der Antrag in der Einleitung zum Forderungskapitel zum Teil durchaus richtige Aussagen, so werden diese dezidiert durch einen pauschalen Haushaltsvorbehalt auf den Kopf gestellt. Zwar wird darauf verwiesen, dass das Persönliche Budget als Leistungsform zu wenig genutzt wird - eine Angabe von hierzu führenden Gründen bzw. konkrete Lösungen werden nicht angeboten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat u.a. auch deshalb gegen diesen Antrag der Regierungsfraktionen gestimmt.