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SPD: Inklusion verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen und Selbstbestimmung ermöglichen

Inklusion verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen und Selbstbestimmung ermöglichen - das sind die Kernforderungen der „Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv - behinderter Menschen in der SPD Berlin“. Am 13. Februar 2013 haben die Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv - behinderter Menschen in der SPD Berlin“ ihre Eckpunkte für das Wahl- und Regierungsprogramm beschlossen. Grundlage ist die seit dem 26. März 2009 verbindliche UN Behindertenrechtskonvention mit ihren Leitbildern Inklusion, Partizipation und Selbstbestimmung.

Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen sollen gleichberechtigt in unserer von einer Vielzahl der Lebensweisen geprägten solidarischen Gesellschaft leben können. Die Verschiedenheit und Unterschiedlichkeit der Individuen ist zu respektieren. Die SPD setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu all den Möglichkeiten haben, die für nicht behinderte Menschen vorhanden sind.

Für die kommende Wahlperiode setzen wir folgende Schwerpunkte:

  1. Ein Wahlrecht für alle. Wir wollen, dass auch Menschen mit Behinderungen und mit einer rechtlichen Betreuung zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  2. Die Reform der Eingliederungshilfe. Alle Leistungen für Menschen mit Behinderung sind in einem bundeseinheitlichen Leistungsgesetz zu bündeln. Umzusetzen ist das Prinzip des Nachteilsausgleichs, ebenso das der Personenzentrierung und die Sozialraumgestaltung. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung findet unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII statt.
  3. Eine inklusive Bildung von Anfang an. In Kita und Schule, bei der beruflichen Bildung und der Erwachsenenbildung, an Hochschulen und Universitäten. Um eine geeignete finanzielle Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung zu ermöglichen, soll das Kooperationsverbot abgeschafft, zumindest stark verändert werden.  
  4. Ausbau bezahlbarer und barrierefreier Wohnungen. Durch eine Reform der Mietenpolitik und weiterer gesetzlicher Regelungen sollen auch Menschen mit Behinderung vor Verdrängung geschützt werden.
  5. Barrierefreies Bauen und Planen. Dieses ist verbindlich zu regeln und muss von einem breiten Verständnis von Barrierefreiheit ausgehen.
  6. Arbeit. Geeignete Instrumente sind u.a. die Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets und eine zielgruppengenaue Betreuung in den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Menschen mit Behinderung im SGB II und im SGB III-Bezug sollen die gleichen Leistungen erhalten. Die persönliche Assistenz soll fest in die Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verankert werden.
  7. Recht auf eine bedarfsgerechte und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Abzubauen sind die zahlreichen Barrieren im stationären, insbesondere im ambulanten Bereich. Diese machen eine freie Arzt/Ärztinnenwahl unmöglich.
  8. Bedarfsgerechte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Dafür ist die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen zu ändern. Zu vermeiden sind Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung, die von einer Rente oder Grundsicherung leben.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für:
Inklusion verwirklichen - Gleichstellung durchsetzen - Selbstbestimmung ermöglichen.