Liebe Leserin, lieber Leser,
ich wünsche allen ein gesundes und frohes Jahr 2014. Mögen private und berufliche Wünsche für Sie selber und ihre Lieben in Erfüllung gehen.
Mein Umzug innerhalb des Bundestagsgebäudes Unter den Linden 50 hat tatkräftig begonnen. Herzlich danken möchte ich dafür meinen MitarbeiterInnen Matthias Geisthardt, Selini Tsekeridou-Knittel und Tonia Botzenhardt, die bei mir ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik absolviert. Sechs Berliner MdB´s sitzen nun zusammen auf der zweiten Etage, überwiegend mit Ausblick auf die Russische Botschaft. Aufgrund meines Umzugs finden Sie den Newsletter in einem ungewohnten Format. Ich wünsche Ihnen dennoch viel Freude beim Scrollen und Lesen!
Ich freue mich als Landesgruppensprecherin, dass die Landesgruppe Berlin in der SPD-Bundestagsfraktion - Dr. Eva Högl, Swen Schulz, Mechthild Rawert, Klaus Mindrup, Cansel Kiziltepe, Dr. Fritz Felgentreu, Dr. rer. nat. Ute Finckh-Krämer, Matthias Schmidt - sich in ihrer ersten Sitzung 2014 für Lars Rauchfuß als unseren Landesgruppen-Mitarbeiter entschieden hat.
Veranstaltungshinweis:
Erinnerung braucht einen Ort - Gedenkveranstaltung in Lichtenrade
Jedes Jahr führe ich eine Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft an einem Erinnerungsort in Tempelhof-Schöneberg durch. Ich lade Sie hierzu herzlich ein.
In Lichtenrade befand sich von 1943 bis zum 20. April 1945 ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Die Häftlinge waren politische Gefangene aus vielen europäischen Ländern und mussten unter unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit leisten. Dank der jahrelangen engagierten Erinnerungsarbeit der Geschichtswerkstatt Lichtenrade als Projektgruppe der Berliner Geschichtswerkstatt e.V. und auf Initiative des damaligen Tempelhofer Volksbildungsstadtrates Klaus Wowereit wurde 1987 am ehemaligen Standort des Zwangsarbeiterlagers am Bornhagenweg das Mahnmal für die Zwangsarbeiter des Außenlagers Sachsenhauses eingeweiht.
Wann: Sonntag, 26.1.2014, 14:00 bis 17:00 Uhr
Wo: Nachbarschafts- und Familienzentrum, Finchleystraße 10, 12305 Berlin
Sie erreichen mich vielfältig. Zögern Sie nicht.
Mit besten sozialdemokratischen Grüßen
Mechthild Rawert
Immer aktuell aus dem Deutschen Bundestag.
Immer aktuell aus Berlin.
Immer aktuell aus Tempelhof-Schöneberg.
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■ SPD-Bundestagsfraktion neu aufgestellt
In der ersten Sitzungswoche 2014 hat die politische Arbeit so richtig begonnen: Wir haben uns als sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete unseren Arbeitsgruppen und Ausschüssen zugeordnet. Die SPD stellt sieben der 23 Ausschussvorsitzenden.
Als Frauen- und Gleichstellungspolitikerin bin ich erfreut über die hohe Präsenz von Frauen in Führungsfunktionen:
Die jeweiligen Konstituierungen haben stattgefunden. Die Berichterstattungsthemen werden in Kürze festgelegt. Klar ist: Ich bleibe dem für uns alle existenziell wichtigem Feld der Gesundheit und Pflege als ordentliches Mitglied des Gesundheitsausschuss treu. Zudem bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Außerdem für die SPD-Bundestagsfraktion stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Ab und zu werde ich in dieser Legislaturperiode also in Straßburg sein.
In unserer Fraktionssitzung am vergangenen Dienstagnachmittag wurde auch darüber diskutiert, wie es mit der „Kompromissbereitschaft“ der SPD-Bundestagsfraktion bei strittigen Themen in der Koalition bestellt ist. Nicht nur ich habe mich über Äußerungen unseres CSU-Koalitionspartners in der Weihnachtspause insbesondere zur Zuwanderung oder zum Mindestlohn mehr als nur geärgert. Eines ist sicher: In dieser Koalition wird nicht entscheidend sein, wer in den Medien am lautesten brüllt. Wir wollen Differenzen zwischen den Koalitionspartnern in aller Sachlichkeit in den parlamentarischen Gremien und selbstverständlich im Rahmen von Regierungsentscheidungen klären.
Der einheitliche gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro kommt zum 1. Januar 2015 mit den bekannten Übergangsfristen bis spätestens Ende 2016. Sinnvolle Ausnahmen vom Mindestlohn sind vorgesehen für Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz sowie für Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung. Im Übrigen wird es keine Durchlöcherung unserer Grundsätze geben: Wer regulär vollzeitbeschäftigt ist, muss davon anständig leben können!
Die seit dem 1. Januar 2014 für Bulgarien und Rumänien geltende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union darf nicht genutzt werden, um Rassismus zu schüren. Einwandererinnen und Einwanderer sind ein Gewinn für Deutschland und unsere Wirtschaft. Wir wollen die Kommunen, in denen es Probleme vor Ort gibt, bei der Integration der ZuwanderInnen unterstützen. Auch deshalb haben wir uns stark gemacht für die Wiederbelebung und Aufstockung des Förderprogramms „Soziale Stadt“.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird weiterhin Druck machen für ein Nicht-Spionage-Abkommen mit den USA. Ich akzeptiere nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland - mit oder ohne Regierungsamt - belauscht und ausgeforscht werden.
Die öffentlich gewordene Bewerbung des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla (CDU) für einen Vorstandsposten der Deutschen Bahn ist ziemlich „verunglückt“. Nun soll ein Wechsel von der Politik in die Wirtschaft und umgekehrt keineswegs unterbunden werden, aber hier bedarf es angemessener Regelungen zu Karenzzeiten, um einseitige Vorteilsnahmen zu unterbinden. Wir wollen 18 Monate Karenzzeit, die Union lediglich sechs Monate.
■ Landesgruppe Ost
Die 29-köpfige SPD-Landesgruppe Ost im Deutschen Bundestag - MdB´s aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen - hat zusammen mit dem Vorstand des Forums Ostdeutschland der Sozialdemokratie e.V. am 17. Januar 2014 ihre erste Klausurtagung durchgeführt. Zusammen mit MinisterInnen und SPD-Fraktionsvorsitzenden aus den Bundesländern wurde die Mammutaufgabe Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen in Deutschland, der Länderfinanzausgleich, die Zukunft des Solidaritätszuschlags, Altschulden, Konnexitätsprinzip diskutiert.
■ Rentenvorhaben zügig umsetzen
Ich begrüße es sehr, dass Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, beim versprochenen Rentenpaket aufs Tempo drückt und dem Kabinett bereits am 15. Januar einen Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung zugeleitet hat. Das Kabinett soll das Gesetz am 29. Januar auf den Weg bringen. Für dieses große Sozialprojekt ist Zügigkeit unabdingbar, schließlich sollen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsausweitungen bei der Rente - u.a. Aufstockung für ältere Mütter, verbesserte Erwerbsminderungsrente, abschlagsfreie Rente mit 63 - schon ab Juli 2014 gelten. Vorgesehen ist, dass der Zuschuss aus Steuergeldern an die Rentenkasse erst ab 2019 steigen soll. Bis dahin werden die Mehrausgaben aus den Rücklagen der Rentenversicherung und durch den Verzicht auf Beitragssenkungen bezahlt. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll stabil bei 18,9 Prozent bleiben und erst 2019 auf 19,7 Prozent steigen.
Diese frühe Offenheit und Transparenz ermöglicht eine umfassende politische Debatte - im Parlament als auch in der Öffentlichkeit.
■ „Strauß Buntes“ - meine Standpunkte zu den Themen Zuwanderung, Vielfalt, „Pille danach“, überforderte Mütter, Geschlechterquote, würdiges Sterben
■ Neuzuwanderung nach Deutschland
Die von der CSU - vor allem wegen der anstehenden Kommunalwahl in Bayern - lautstark betriebene unsägliche Debatte um „Sozialtourismus“ schürt Rassismus und fördert Ängste. Zu Recht wurde „Sozialtourismus“ zum Unwort des Jahres 2013 gekürt.
Eine rechtliche Grundlage hat dieses Getöse nicht: Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-BürgerInnen hierzulande sofort Sozialhilfe zahlen. Das will auch die EU-Kommission nicht. Zuwanderung nützt Deutschland. Deshalb müssen wir eine Willkommens- und Akzeptanzkultur in unserem Lande fördern.
Dem Recht auf Freizügigkeit stehen also strikte Schutzklauseln gegenüber. Grundsätzlich gilt: Um Sozialhilfe zu erhalten, muss mensch als EU-BürgerIn entweder arbeiten, ein direktes Familienmitglied eines Anspruchsberechtigten sein oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort in dem jeweiligen Mitgliedsstaat haben. In den ersten drei Monaten ist das EU-Aufnahmeland nach EU-Recht nicht verpflichtet, nicht erwerbstätigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern Sozialhilfe zu gewähren.
Das Sozialgericht Leipzig hat dem Europäischen Gerichtshof den Fall einer seit 2010 dauerhaft in Deutschland lebenden Rumänin und ihres Sohnes vorgelegt. In diesem noch nicht entschiedenen Fall geht es um Arbeitslosengeld II-Ansprüche für in Deutschland lebende EU-BürgerInnen. In ihrer Stellungnahme zu dem Fall erläutert die Kommission: Mitgliedstaaten können den Zugang zu Sozialleistungen für auf dem Arbeitsmarkt nicht aktiven BürgerInnen verweigern. Laut EuGH kann dieses aber nicht automatisch erfolgen. Die zuständigen nationalen Behörden müssen die individuelle Situation der AntragstellerIn berücksichtigen.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung zur Freizügigkeit der EU-BürgerInnen vom 25. November 2013 ausführlich erläutert, wer ab wann Anspruch auf Sozialhilfe hat. Berücksichtigung finden dabei auch Regelungen des Aufenthaltsrechtes. Nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt haben „mobile“ EU-BürgerInnen denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats.
■ Vielfalt willkommen - Berliner Kampagne „Mach Berlin zu deinem Job“
Ich begrüße es, dass der Berliner Senat mit der Kampagne „Mach Berlin zu deinem Job“ an Berliner Hochschulen gezielt um Absolventinnen und Absolventen mit Migrationshintergrund wirbt. Berlin als Stadt der Vielfalt will so den viel zu niedrigen Anteil an qualifizierten Fachkräften mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst erhöhen. Dieser entspricht keineswegs dem Anteil der in Berlin lebenden circa 900.000 Berlinerinnen und Berliner mit Einwanderungsgeschichte.
Auch die Berliner Verwaltung spürt den Fachkräftemangel. Junge, engagierte HochschulabsolventInnen mit Einwanderungsgeschichte ziehen den öffentlichen Dienst nur selten als Joboption in Betracht. Die Botschaft ist: Entscheide dich für die Berliner Verwaltung als Arbeitgeber - und mach Berlin zu deinem Job.
Die Kampagne ist Baustein der interkulturellen Öffnung der Berliner Verwaltung. 2010 hat Berlin als erstes Bundesland ein Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet und die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und sozialen Diensten gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Gesetz soll die Chancengleichheit erhöht und struktureller Diskriminierung, die Migrantinnen und Migranten den Einstieg in den öffentlichen Dienst erschwert, entgegengewirkt werden.
■ „Pille danach“: Rezeptpflicht schnell abschaffen
Der Expertenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich erneut für die Aufhebung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ ausgesprochen. Das Gremium ist damit zum gleichen Urteil gekommen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und 78 weitere Staaten: Es gibt keine medizinischen Argumente, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprechen. Das Notfall-Verhütungsmittel mit dem gängigen Wirkstoff Levonorgestrel kann bei rechtzeitiger Einnahme die meisten Schwangerschaften verhindern, Nebenwirkungen sind selten und meist gering. Eine ärztliche Beratung ist nicht erforderlich. Eine Beratung durch die Apotheken aber bedeutsam. Untersuchungen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegen, dass die Rezeptfreiheit keinesfalls zu Nachlässigkeit bei der Verhütung führt.
Der Expertenausschuss hat schon 2003 empfohlen, die "Pille danach" ohne Rezept, d.h. ohne Arztbesuch, verfügbar zu machen - leider ohne politische Konsequenzen. Das Expertenvotum ist nun als Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet worden. Ob dieses dem Votum folgt? Führende CDU-Politiker haben sich dagegen ausgesprochen, während die SPD die Rezeptfreiheit vertritt.
Dabei geht es um das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit für Frauen in Deutschland. Von den europäischen Ländern gibt es nur in Italien, Polen und Deutschland keine Rezeptfreiheit für die „Pille danach“.
Ich unterstütze das Expertenvotum sehr, bestätigt es doch die Forderungen meines Antrages „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva - Pille danach - gewährleisten“ (Drs. 17/11039). Bedauerlicherweise wurde er in der letzten Legislaturperiode von der vormaligen schwarz-gelben Mehrheit im Parlament abgelehnt. Auch der Bundesrat hat sich im Juli 2013 dafür ausgesprochen, vor allem jungen Frauen die „Pille danach“ leichter zugänglich zu machen. Weiterhin forderten die Länder eine gesetzliche Sicherstellung, dass eine Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme führen dürfe.
■ Das Ideal der „perfekten Mutter“ macht krank
Zu Recht beklagen wir, dass über die sozialen Lebenssituationen von Kindern, über Kinderarmut gesellschaftlich zu wenig diskutiert wird. Wer aber völlig aus dem Blickfeld gesellschaftlicher Debatten rückt, sind die Mütter. Ich danke daher dem Müttergenesungswerk (Elly Heuss-Knapp-Stiftung) für seinen Datenreport zur Müttergenesung 2013.
Der Datenreport zur Müttergenesung 2013 zeigt auf, wer in den 84 vom Deutschen Müttergenesungswerk anerkannten Einrichtungen Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen in Anspruch genommen und welche Diagnosen den Kuranträgen zugrunde liegen. Es wird Auskunft gegeben über Erkrankungen und psychische Belastungen der Antragstellerinnen und ihrer Kinder. Dabei wird deren familiäre und finanzielle Situation berücksichtigt.
Mütter sind heute vielfachen Belastungen ausgesetzt, versuchen aber dennoch, dem Ideal einer perfekten Mutter gerecht zu werden. Noch immer tragen Mütter die Hauptlast der Familienverantwortung. Das Spannungsfeld von Kinder, Haushalt, Partnerschaft und Beruf hat früher oder später Wirkungen auf die Gesundheit der Mütter. Das gilt insbesondere dann, wenn weitere Belastungen wie finanzielle Nöte, Partnerschaftskonflikte oder die Pflege von Familienangehörigen dazu kommen. Auf Dauer kann dieser Druck krank machen. Es darf einfach nicht sein, dass die durch diesen Druck und Belastungen erkrankten Mütter einen Hürdenlauf bewältigen müssen, um eine ärztlich verordnete Vorsorge- oder Reha-Maßnahme als Mütter- oder Mutter-Kind-Kur zu erhalten. Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen auf der Webseite des Müttergenesungswerkes oder Kurtelefon: 030/330029-29.
■ Die Umsetzung des „Quotengesetzes“ hat absolute Priorität
Die Umsetzung des „Quotengesetzes“ hat absolute Priorität, so Justizminister Heiko Maas (SPD). „Die Frauenquote in Aufsichtsräten werden die Frauenministerin Manuela Schwesig und ich gemeinsam innerhalb der ersten 100 Tage auf den Weg bringen.“ Gut so! Gilt es doch der am besten ausgebildeten Frauen überhaupt die Möglichkeit zu verschaffen, jeden Job wahrzunehmen. Dazu müssen Strukturen aufgebrochen werden. Dazu gehören auch Männer in vielen Chefetagen, die nicht verstehen, dass sie einen großen volks- und betriebswirtschaftlichen Fehler machen, wenn sie den hoch qualifizierten Frauen den Weg nach ganz oben versperren.
Die in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD vereinbarte gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten ist ein politischer Erfolg der SPD. Ich bin überzeugt, dass so auch Druck auf die Vorstände entsteht. Das ist bitter nötig: Der Anteil der Frauen in den Dax-Vorständen ist von 7,8 Prozent in 2012 auf 6,3 Prozent in 2013 gesunken!
Informativ das neueste „DIW Managerinnen-Barometer“, welches die Trends bei der Besetzung von Spitzenpositionen in großen deutschen Unternehmen durch Männer und Frauen beobachtet. Wichtig sind eine frauenfreundlichere Unternehmenskultur, mehr Transparenz innerhalb der Unternehmen bei Einstellungen und Beförderungen sowie ambitionierte Selbstverpflichtungen hinsichtlich der Frauenanteile und ihrer zeitnahen Umsetzung. Das betrifft auch die Führungsebenen unterhalb des Vorstands.
Obwohl gerade im Land Berlin aufgeholt wird, besteht dringender Handlungsbedarf, wie eine Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hervorhebt: Im September 2013 waren in den nach Mitarbeiterzahl 40 größten Berliner Betrieben rund 22,4 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt. Ohne Berücksichtigung der Unternehmen der öffentlichen Hand mit einem Frauenanteil von 29,5 Prozent lag der Wert allerdings nur noch bei 15,2 Prozent. Die große Koalition schreibt dagegen börsennotierten und "voll mitbestimmungspflichtigen" Unternehmen für Aufsichtsratswahlen ab 2016 eine Quote von 30 Prozent vor.
Auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene sind Frauen sowohl bundesweit als auch in Berlin wesentlich schwächer vertreten als in den Aufsichtsräten. Die Berliner Unternehmen liegen dabei über dem Schnitt der DAX-160-Gesellschaften. Beträgt der Frauenanteil im Top-Management dort laut "Women on Board Index" lediglich rund 6,1 Prozent, können die größten privaten Berliner Unternehmen zumindest 8,2 Prozent vorweisen. Werden die Berliner Unternehmen der öffentlichen Hand mitberücksichtigt, klettert der Anteil auf 11,8 Prozent.
■ Menschenwürde bis zum Tode - Würdevolles Sterben
Letzte Woche erhielt ich die Email einer inzwischen 73 Jahre alten Bekannten, die die Diskussion um die „Sterbehilfe“ aktiv verfolgt und mich bittet: „Engagiere dich für eine Lösung, die mir und auch anderen die Angst vor dem Verlust der Würde in der letzten Lebensphase nimmt“. Sie teilte mir ihren Wunsch mit „dass ich menschenwürdig sterben will, und das heißt: wenn ich nichts mehr selbstständig tun kann, sondern ausschließlich auf Pflege angewiesen bin UND/ODER wenn ich geistig nicht mehr in der Lage bin, mit meiner Umwelt normal zu kommunizieren, dann will ich nicht mehr leben.“ Außerdem sollen Angehörige sie in bestimmten Zuständen nicht erleben und sie möchte keine „5000 Euro in der Schweiz“. Ihr Wunsch ist „hier von einem Arzt betreut (zu) werden. Der oder die soll mir dann ein Mittel geben, mit dem ich ohne Schmerz einschlafen und sterben kann“.
Wir haben ein Treffen vereinbart. Fakt ist: Die Diskussion muss in Gesellschaft und Politik breit geführt werden. Wie es der Zufall will, wurde ich diese Woche auch gebeten, mich dafür einzusetzen, die Arbeit mit Angehörigen von Menschen, die einen Freitod gewählt haben, zu unterstützen.
In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gab es keine Einigung zu entsprechenden Regelungen zur „aktiven Sterberegelung“. Fakt ist: Es wird eine Diskussion auf der Grundlage einer fraktionsübergreifenden Initiative oder aber auch verschiedener Gruppenanträge aus dem Parlament heraus geben. Der sogenannte Fraktionszwang wird aufgehoben. Angedacht wird sogar eine Anhörung des gesamten Parlamentes und nicht nur eines Ausschusses. Auch ich meine, dass es sich hier um eine - schwere - Gewissensfrage handelt.
In der letzten Legislaturperiode wurde über Sterbehilfe debattiert, aber keine Einigung erzielt: Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte einen Entwurf vor, der ausschließlich die auf Gewinn orientierte, erwerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellte. Dagegen sprach sich die CDU für ein Verbot jeglicher organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Sterbehilfe aus. Strittig blieb, ob Sterbehilfevereine, die sich über Mitgliedsbeiträge tragen, überhaupt belangt werden könnten.
Neu entflammt ist die Debatte um die Sterbehilfe, nachdem u.a. Udo Reiter, Ex-Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, öffentlicht vehement ein selbstbestimmtes Sterben forderte. Franz Müntefering (SPD) widersprach dieser Haltung ebenso vehement. Er hält die Debatte um die Sterbehilfe für eine „Gefährliche Melodie“.
P.S.: Wie hochgradig komplex das Thema ist, hat die Sendung mit Günter Jauch am 19. Januar zum Thema „Mein Tod gehört mir! Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?“ anschaulich dargelegt.
Mit besten sozialdemokratischen Grüßen
Mechthild Rawert
Und immer informativ: