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„Miteinander reden ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Interessensvertretung“

Fragen und Antworten zur Zukunft des Berufsbildes Gesundheits- und Krankenpfleger/in waren geplant, dann verlief die Diskussion ganz anders. Und wie ich finde: Es geschah Spannendes. Und zwar hatte mich eine Klasse Auszubildende im Deutschen Bundestag am 26. März 2014 besucht. Sie werden zu Gesundheits- und KrankenpflegerInnen an der Schule für Gesundheitsberufe des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam ausgebildet. Begleitet wurden sie von ihrem Politiklehrer und Schulleiter Robert Westphal. Vor unserem Treffen hatten sie bereits die Gelegenheit an einer Führung durch das Reichstagsgebäude teilzunehmen.

Ich freue mich auf jeden Fall schon auf den verbindlich zugesagten Besuch bis zum 30. September 2014 in der Potsdamer Gesundheitsakademie. Lisa-Elaine Beccard und Christopher Sabin sorgen dafür, dass alles klappt. Herzlichen Dank schon mal vorab.

Überwindung von Gräben zwischen „der Politik“ und „der Jugend“
Viele junge Menschen haben wenig bis gar keine Berührung mit Politik, egal ob Gewerkschafts-, Jugend- oder Parteipolitik. Wie viele ältere StaatsbürgerInnen auch haben sie hinsichtlich der Aufgaben von Bundestagsabgeordneten einen selektiven und wenig schmeichelhaften Blick auf uns Abgeordnete hinsichtlich unserer Arbeit, unseres Fleißes, unserer Arbeitszeiten.

Auch zu diesen jungen Erwachsenen war aber die am 21. Februar durch den Deutschen Bundestag beschlossene Diätenerhöhung durchgedrungen. Auf Empfehlung einer ExpertInnenkommission wird unsere Bezahlung an die der BundesrichterInnen angeglichen. Deshalb steigt die Diät bis zum Jahreswechsel in zwei Schritten auf 9.082 € im Monat. Neu geregelt wurde auch die Altersversorgung, es gibt geringfügige Einschnitte: Das Höchstniveau für die Altersbezüge sinkt von derzeit 67,5 Prozent auf 65 Prozent. Der (Irr-)Glaube Einzelner war allerdings, Bundestagsabgeordnete würden 16.000 € monatlich steuerfrei verdienen. Verständlich, dass „Brast“ vorherrschte. Aufklärung tat not.

Bezüge als Bundestagsabgeordnete im März 2014

  • Ebenso wie meine KollegInnen erhalte ich eine monatliche sogenannte Diät in Höhe von 8.229 €. Diese ist selbstverständlich voll  zu versteuern, ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht.
  • Für mandatsbezogene Kosten (u.a. Miete, Einrichtungsgegenstände, etc. für mein Wahlkreisbüro in Tempelhof, Öffentlichkeitsarbeit, Flyer, Annoncen, Veranstaltungen, Website, Tag der offenen Tür, Bürobedarf, Repräsentationsaufgaben, usw. in meinem Wahlkreis erhalte ich monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.204 €. Damit keinerlei Irritationen auftreten habe ich 2005 für die Kostenpauschale  ein extra Konto eingerichtet, welches von einer Mitarbeiterin verwaltetet wird. Reicht diese Pauschale in einigen Monaten nicht aus, stocke ich sie mit Geldern meiner Diät auf. Steuerlich ist dieser mandatsbezogene „Mehraufwand“ nicht abzusetzen. Bundestagsabgeordnete erhalten kein(!) Sitzungs- oder Tagesgeld. Im Gegenteil, verpassen wir Abstimmungen oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden uns derzeit zwischen 20 € (bei genehmigter Dienstreise) und 100 € (unentschuldigtes Fehlen) pro Tag - demnächst bis zu 200 € - abgezogen.
  • Amtsausstattung als Bundestagsabgeordnete
  • Mein „Bundestagsbüro“ befindet sich Unter den Linden 50. Diese Büroräume, eine technische Grundausstattung und auch Möbel werden für die MitarbeiterInnen und mich für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit gestellt.
  • Für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen im Bundestags- bzw. Wahlkreisbüro stehen mir monatlich 16.019 € (ArbeitnehmerInnenbrutto) zur Verfügung. Dieses Geld wird nicht an mich ausgezahlt. Ich entscheide darüber, wer bei mir beschäftigt ist. Die Bundestagsverwaltung erledigt dankenswerterweise aber alle sozialversicherungsrechtlichen Aufgaben. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
  • Wie andere Arbeitgeber auch übernimmt der Deutsche Bundestag bestimmte Leistungen bei Dienstreisen: In Berlin kann der Bundestags-Fahrdienst genutzt werden, es gibt eine Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse).
  • Für das Bundestagsbüro existiert eine sogenannte Sachkostenpauschale in Höhe von 12.000 € im Jahr. Kosten für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc. sind zunächst privat vorzustrecken, können aber bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag erstattet werden.

Arbeitszeiten einer Bundestagsabgeordneten
Rege diskutiert wurde der sehr zeitintensive Ablauf einer Sitzungswoche: Arbeitsgruppen-, Ausschuss- und Plenartermine, parlamentarischen Abende und Frühstücke, viele Termine mit InteressensvertreterInnen, mit BürgerInnen. Anders aber nichts destotrotz nicht weniger arbeitsreich sind die sitzungsfreien Wochen, die dazu dienen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im eigenen Wahlkreis durch Veranstaltungs- bzw. Unternehmensbesuche, BürgerInnensprechstunden, meine Reihe „Auf ein Wort Frau Rawert“ – Sommerfrühstücke und vieles mehr wahrzunehmen.

Eine jede, ein jeder kann Bundestagsabgeordnete werden

Niemand wird als PolitikerIn geboren - die Wege in die Politik sind sehr vielschichtig. In unserer Demokratie kann Jede und Jeder grundsätzlich - sofern er oder sie über 18 Jahre und deutsche StaatsbürgerIn ist - für das politische Amt Bundestagsabgeordnete kandidieren. Sich zur Wahl stellen, setzt aber voraus, dass die Mehrheit der entsprechenden Parteimitglieder zuvor davon überzeugt werden, dass er/sie die/der Richtige ist. Schließlich sollen bei der Wahl die die Wählerinnen und Wähler wiederum mehrheitlich zur Stimmabgabe für die Partei und für einen selbst gewonnen werden. Es geht immer darum, für Überzeugungen - in meinem Falls für die sozialdemokratischen Werte Freiheit, Gleichheit und Solidarität - Mehrheiten zu gewinnen. Eine gewonnene Mehrheit ermöglicht die größtmögliche Gestaltung im Interesse des Gemeinwohls, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Wahlkreises, bei mir Tempelhof-Schöneberg.

Einsatz für Werte, Haltungen und Interessen
Rege wurde darüber debattiert, weshalb sich die jungen Erwachsenen wenig bis gar nicht engagieren, egal ob es sich um Gewerkschaften, Berufsverbände, Parteien, Vereine und Verbände, etc. handelt. Die spannende Kernfrage: Wie sollen denn die FunktionärInnen in Vereinen, Verbänden und Parteien wissen, was die individuellen Interessen und die Interessen der jungen Generation sind? Auch PolitikerInnen sind keine HellseherInnen.

Wie kann die Attraktivität der Gesundheits- und Krankenpflege gestärkt werden? Was unternimmt die Politik hierzu?
Leider blieb nur wenig Zeit, sich den im Vorfeld zugesandten Fragen zuzusenden. Das war schade, ging und geht es doch um wichtige gesellschaftspolitische Herausforderungen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich einer zukünftig generalistisch ausgerichteten Berufsausbildung in den Pflegeberufen? Soll es ein Regelangebot für eine akademische Ausbildung geben?
  2. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung: 12 Schuljahre vs. 10 Schuljahre?
  3. Ist eine Fachkräftequote (Pflege) für den klinischen stationären Bereich vorgesehen? Wie verläuft die aktuelle Willensbildung bezüglich dieses Themas?
  4. Welche (allgemeinen) Veränderungen im Gesundheitswesen wird es geben?

Eine der zentralen Herausforderungen der Großen Koalition ist die tatsächliche Umsetzung des schon seit Jahren angekündigten neuen Pflegeberufegesetzes. Geschaffen werden soll ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Die Ausbildung muss für die Auszubildenden kostenfrei in allen Bundesländern sein. Verbessern müssen sich auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, die pflegenden Angehörigen. Vor allem müssen sich die Leistungen für die Pflegebedürftigen erweitern und verbessern.

Was macht eigentlich ein/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in?
Die in der Bevölkerung vorherrschende Vorstellung, dass die Hauptaufgaben eines/r Gesundheits- und Krankenpflegers/in (GPK) lediglich darin bestehen, PatientInnen bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme zu unterstützen, hat sich längst überholt. GPK´s sollen nach Abschluss ihrer anspruchsvollen 3-jährigen Ausbildung beispielsweise in der Lage sein, die Pflegebedürftigkeit kranker Menschen einzuschätzen, individuelle Pflegepläne zu erstellen, Pflegemaßnahmen zu organisieren und zu dokumentieren, in Absprache mit ÄrztInnen eigenständig medizinisch verordnete Maßnahmen durchzuführen. Zudem sind Pflegekräfte an Schulungs- und Beratungsgesprächen, die mit PatientInnen und Angehörigen geführt werden, unmittelbar beteiligt. GPK´s sind Mitglieder eines multiprofessionellen Teams u.a. bestehend aus ÄrzteInnen, Pflegekräften, PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, etc.. Von ihnen allen wird erwartet, dass sie sich mit ihren sehr unterschiedlichen Kompetenzen gemeinsam für das Wohlergehen und die Genesung der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten einsetzen.