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Gedenkstunde am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Jährlich am  27. Januar wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Es ist der Tag an dem die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz befreite. Zum 70. Jahrestag waren der Einladung des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten sehr viele Menschen gefolgt. Unter der Anwesenheit von zahlreichen Bundestagsabgeordneten, Mitgliedern der Landesparlamente von Berlin und Brandenburg, StaatssekretärInnen und drei Vizepräsidentinnen des Deutschen Bundestages wurde mittels Gedenkreden an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus gedacht.

Günter Dworek, Bundesvorstandsmitglied des LSVD, betonte in seiner Rede, dass dieser Tag des Gedenkens für alle Opfer des Nationalsozialismus ist. Zeitgleich ist er Mahnung, sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu stellen. Er verwies dabei auf Russland, welches 2013 den „Homopropaganda“-Paragrafen eingeführt hat. Seitdem steht das Sprechen über Homosexualität vor Minderjährigen unter Strafe, Schwule und Lesben werden noch stärker verfolgt. Er prangerte auch Pegida und deren Ableger an, die Menschen diffamieren und diskriminieren aufgrund ihrer Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung. 

Rehabilitierung der § 175 Opfer
Schwerpunkt seiner Rede jedoch war die Forderung der Rehabilitierung der § 175-Opfer.  Männer, die nach §175 StGB in der Bunderepublik verurteilt wurden, sind bis heute nicht rehabilitiert. Der § 175 StGB sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen und es müsste endlich ein Schlussstrich unter die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller gezogen werden. Die Verurteilten gehören rehabilitiert.

Auch die Parlamentarische Staatssekretärin im  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, legte den Schwerpunkt ihrer Rede auf die nach §175 Verfolgten. Sie erklärte deutlich, dass der durch die Nationalsozialisten verschärfte Paragraf in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Form weiter existierte und das Leben unzähliger Menschen zerstört hat. Sie verwies auf die Entschuldigung des Deutschen Bundestages im Jahr 2000 und darauf, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter darauf drängen werde, dass es eine Rehabilitation der in der Bundesrepublik verfolgten Schwulen geben wird.   

Aufstehen gegen Pegida
Eine sehr nachdenkliche Rede hielt Uwe Neumärker, der Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Anhand des Schicksals eines Schwulen mit jüdischen Glauben, der von den Nationalsozialisten als „geisteskrank“ eingestuft und im Rahmen des nationalsozialistischen Euthanasieprogramms ermordet wurde, erklärte er, dass die Verfolgungsgründe nicht klar abgrenzbar seien und in einander übergehen würden. Auch deshalb fühlt sich die Stiftung für alle Opfergruppen verantwortlich.  

Es machte ihn nachdenklich, dass so viele PolitikerInnen an der Gedenkstunde teilnahmen und er war sich nicht sicher, ob dies ein Grund zur Freude sei. Denn in Zeiten von „Pegida“ deutete er die zahlreiche Teilnahme von PolitikerInnen auch als einen Protest gegen die „Pegida“-Demonstrationen und die Solidarisierung mit den Homosexuellen. Er erhoffe sich noch mehr und lautere Stimmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für mehr Menschlichkeit auch für die Flüchtlinge.

Mit der Niederlegung der Kränze am Mahnmal endete die Gedenkstunde. Ich habe wie die Jahre zuvor zusammen mit den Schwusos Tempelhof-Schöneberg einen Kranz niedergelegt.