Am 29. Mai 2015 hatte ich wieder 50 Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis Tempelhof- Schöneberg zu einer politischen Tagesfahrt eingeladen. Damit sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblicke in das „politische Berlin“ erhalten. Die Fahrten werden in Kooperation mit mir und meiner Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro vom Bundespresseamt (BPA) organisiert. Begleitet wurde die Fahrt von einem Betreuer des Bundespresseamts und meiner Mitarbeiterin Manuela Harling.
Um 8.00 Uhr traf sich die Gruppe vor meinem Wahlkreisbüro in der Tempelhofer Friedrich-Wilhelm-Str. 86. Mit einem Reisebus, der die Gruppe den ganzen Tag von Station zu Station brachte, startete die Tour in Richtung Mitte.
Gespräch zum Datenschutz in Deutschland
Gleich zwei kompetente Mitarbeiter der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit erwarteten die Gruppe im Besucherzentrum des Bundespresse- und Informationsamtes, das den Raum für das Gespräch zur Verfügung gestellt hatte.
Zunächst wurde der Organisationsaufbau dieser „Beauftragtenfunktion“ erläutert. Dabei verwies der Referent auch darauf hin, dass das Büro der Datenschutzbeauftragten den Hauptsitz in Bonn und nur das Verbindungsbüro in Berlin hat. Diese Feststellung führte gleich zur ersten Frage: Ob diese Aufteilung nicht hinderlich für die Arbeit ist? Die Antwort: Videokonferenztechnik mache es möglich sich mit den KollegInnen am anderen Dienstort auszutauschen. Die Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit berät in Datenschutzangelegenheiten den Öffentlichen Dienst des Bundes, Unternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger. Sie kontrolliert den Öffentlichen Dienst des Bundes, aber auch Telekommunikations- und Postdienstleister über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sie nimmt Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern entgegen. Jährlich bis zu 100.000 Anfragen zum Datenschutz werden von der Datenschutzbeauftragten und den MitarbeiterInnen bearbeitet. Dies zeigt: Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen.
Deswegen sei auch das Informationsfreiheitsrecht wichtig, welches gewährleistet Auskunft über gespeicherte Daten zu bekommen. Hier leistet die Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Hilfe, wenn eine Behörde einer Anfrage über die gespeicherten Daten zur eigenen Person nicht nachkommen will.
In Bezug auf das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung konnte der Referent den Wunsch der Strafverfolgungsbehörden verstehen, die anhand von gesammelten Telekommunikationsdaten schwere Straftaten aufklären und verhindern wollen. Er stellte aber auch klar, dass mit den gesammelten Daten Persönlichkeitsprofile erstellbar sind. Die Gefahr bestünde, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Visier der Ermittler kommen könnten, wenn die Datenanalyse nicht sehr, sehr gründlich gemacht werden würde.
Zur Vorratsdatenspeicherung hat sich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit auch öffentlich geäußert. Sie hat zu dem vor wenigen Tagen vorgelegten Gesetzentwurf Zweifel an einer verfassungsgemäßen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geäußert. Ihre Zweifel beziehen sich auf die tatsächliche Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, auf im Gesetz selbst genannte Möglichkeiten zur Umgehung der Erfassung von Kommunikationsvorgängen, die dem Ziel einer besseren Verfolgung schwerer Straftaten entgegenstehen. Weiterhin hat sie einige Vorbehalte zu einzelnen Regelungen des Gesetzes, wie zum Beispiel zu den Berufsgeheimnisträger, zur Benachrichtigungspflicht und zur Möglichkeit zur Bildung von Bewegungsprofilen.
Im zweiten Teil wurde deutlich gemacht was moderne Kommunikationsmittel heute ermöglichen. Google Maps zeigt nicht nur Stadtpläne, sondern mit „Streetview“ auch Fotos der ganzen Stadt. Das kann hilfreich sein, um sich zu orientieren - birgt aber auch Gefahren, denn auch z.B. Einbrecher können sich damit für den nächsten „Bruch“ orientieren.
Es bleibt der Rat: Vorsichtig mit den eigenen Daten umgehen!
Besuch im Bundesgesundheitsministerium
Nächster Programmpunkt war ein Informationsgespräch im Bundesgesundheitsministerium. Die Referentin bedauerte gleich zu Beginn, dass 90 Minuten Gesprächsdauer kaum reichen würden, um alle geplanten Gesetze im Bereich Gesundheit und Pflege darzustellen.
Zur Einführung wurde erst einmal ein kurzer Film über die Pflegestärkungsgesetze gezeigt.
Das Pflegestärkungsgesetz 1 ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es bringt wesentliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wird die Pflegestufeneinteilung verändert. Das kommt insbesondere den Demenzerkrankten zu Gute, denn sie werden dadurch mit einbezogen.
Weitere Gesetzesvorhaben, die noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden, sind das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Präventionsgesetz. In der Debatte steht auch eine Neuregelung des sogenannten „Pflege-TÜVs“. Das derzeitige System überzeugt nicht. Deshalb wird derzeit im Ministerium und im Parlament über die Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarung debattiert.
Aus der Gruppe heraus wurde auch - nach den Erfahrungen mit der Masern-Epidemie - nach der Einführung einer Impfpflicht gefragt. Die Referentin setzte in ihrer Antwort auf die Vernunft der Menschen und sieht die Einführung einer Impfpflicht als ein letztes Mittel zur Vermeidung von Epidemien. 95% der Bevölkerung müssten geimpft sein, um eine Verbreitung von viralen Infektionskrankheiten zu vermeiden. Eine Impfung solle zum eigenen und zum Schutz der Kinder erfolgen. Damit würde auch der Schutz derjenigen erhöht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Die Mittagspause verbrachten die TeilnehmerInnen im Restaurant Amici am Gendarmenmarkt. Mit Blick auf den französischen Dom konnten sie sich beim Essen über die Eindrücke der ersten beiden Informationsgespräche austauschen bevor es weiterging zum Sicherheitscheck am Reichstagsgebäude.
Besichtigung und Informationsvortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals
Ein Vortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals des Deutschen Bundestages informierte über die Ablaufstrukturen des parlamentarischen Geschehens und die Rolle der Abgeordneten. Auch wurden Informationen zur Geschichte des Reichstagsgebäudes vermittelt.
Diskussion mit Mechthild Rawert
Immer wieder interessant sind die Struktur und die Abläufe einer Sitzungswoche. Die Sitzungswochen des Deutschen Bundestages sind penibel durchgeplant und lassen sich gut mit den Stundenplänen von SchülerInnen vergleichen: Arbeitsgruppen- und Ausschusssitzung sowie die Plenarsitzungen haben feste Termine. An den Abenden finden diverse „Parlamentarische Abende“ von Verbänden und Organisationen statt. Da die Woche nur so wenige Abende hat, finden auch immer mehr „Parlamentarische Frühstücke“ zu den vielfältigsten Themen statt. So komme ich von Montag bis Freitag leicht auf eine 70 Stunden-Woche - ohne die Vorbereitungszeit für eine Sitzungswoche mit einzuberechnen.
Zum Gespräch hatte ich meinen derzeitigen in Syrien geborenen Praktikanten Bachar H. dazu gebeten. Er absolviert bei mir sein Pflichtpraktikum, das er im Rahmen seines 6-monatigen Deutschkurses machen muss. Meine Gruppe hatte dadurch die Möglichkeit sich über Gründe einer Flucht und das Leben als Flüchtling in Deutschland zu informieren.
Aber auch das irische Referendum zur Ehe für alle war Thema. Meinem Eindruck nach stehen die TeilnehmerInnen der Gleichstellung für alle offen gegenüber. Denn die Ehe für alle nimmt niemanden etwas weg sondern baut bestehende Diskriminierungen ab.
Leider verging die angesetzte Zeit wieder viel zu schnell. Wir wurden vom Bundestagsfotografen zum Gruppenfoto auf der Dachterrasse schon erwartet. Im Anschluss nutzten die TeilnehmerInnen die Gelegenheit, die Kuppel hochzulaufen und den Blick über Berlin zu genießen. Der Tag endete schließlich mit dem Abendessen und einer Rundfahrt mit dem Schiff auf der Spree.