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Die Pflege protestiert - Aktion für mehr KollegInnen in den deutschen Krankenhäusern

Am 24. Juni 2015 machten bundesweit Beschäftigte von mehr als 1300 Krankenhäusern an der von ver.di initiierten bislang größten Protestaktion im deutschen Gesundheitswesen auf die dramatische Personalsituation aufmerksam. Auch in Berlin beteiligten sich an dieser Protestaktion die Beschäftigten zahlreicher Krankenhäuser.

Eine Erhebung der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft ver.di hat ergeben, dass in den deutschen Krankenhäusern 162.000 Stellen fehlen, um eine gute und sichere Behandlung zu gewährleisten - 70.000 davon alleine in der Pflege. Der akute Personalmangel gefährde die PatientInnen und mache die Beschäftigten im Krankenhaus selbst krank.

Der Bund und die Bundesländer werden aufgefordert, umgehend zu handeln. Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Verdopplung des geplanten Förderprogramms für Klinik-Pflegekräfte im Entwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz. Das würde eine Aufstockung von derzeit geplanten 660 Millionen auf 1,32 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 bedeuten. Wir wollen langfristig eine bessere Darstellung des notwendigen Pflegefachpersonals. Eine gute Pflegequalität braucht ausreichend viel Pflegepersonal.

Selbst in Straßburg stehe ich an der Seite der Pflegenden

Von Straßburg aus, wo ich an der 3. Teilsitzung 2015 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates teilgenommen habe, habe ich mich mit an der Aktion "162.000 für 162.000" mit der Nummer 29.299 der Charité beteiligt. Mir war es wichtig, gerade für die Interessen der Pflege Gesicht zu zeigen.

Der Druck muss raus!

Ver.di äußert sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten wie folgt:

„Am gleichen Tag fand anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz in Bad Dürkheim eine Kundgebung statt. Wir haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, den "Bad Dürkheimer Appell" überreicht. Ver.di fordert darin verbindliche Vorgaben für die Personalausstattung in Kliniken sowie deren Finanzierung.

Die im Entwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz vorgesehenen 660 Millionen Euro, die in den Jahren 2016 bis 2018 für die Schaffung zusätzlicher Stellen für die Pflege am Bett zur Verfügung gestellt werden sollen, sind nicht ausreichend, um die dramatische Personalnot zu beheben. Das geplante Pflegeförderprogamm darf keine Symbolpolitik sein, es muss deutlich mehr Geld für Personal zur Verfügung gestellt werden. Weil seit Jahren nicht gehandelt wird, sind zwischenzeitlich mindestens acht Mrd. Euro notwendig, um die erforderlichen Stellen über alle Berufsgruppen hinweg zu schaffen.

Dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, wird zwischenzeitlich auch von Patientenschutzorganisationen, Krankenkassen, sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft gesehen. Fest steht, dass der Wettbewerb im Krankenhaus es nicht richten wird. Das haben die Jahre seit der Einführung der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups –DRGs) gezeigt. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Wir brauchen eine gesetzliche Personalbemessung für eine nachhaltige Entlastung der Beschäftigten und einer qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in unserem Land.“

Die SPD steht auf der Seite der Beschäftigten

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Verdopplung des Förderprogramms für Klinik-Pflegekräfte. Wir wissen - und neuere Studien belegen dieses -, dass das Sterberisiko im Krankenhaus von der Ausbildung und der Zahl der Pflegekräfte abhängig ist. Ganz besonders wichtig ist uns die Einrichtung einer ExpertInnengruppe, die den notwendigen Personalschlüssel bei der Pflege nachhaltig darstellen soll. In den vergangenen Jahren sind in den Krankenhäusern vor allem MedizinerInnen und viel zu wenige Pflegefachkräfte eingestellt worden.

Unter anderem dafür werden wir uns bei den Beratungen zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) einsetzen. Die erste Lesung ist am Donnerstag, den 2. Juli 2015. Nach der Sommerpause wird das Gesetz im Gesundheitsausschuss weiterberaten. Die 2./3. Lesung findet auch noch in diesem Jahr statt.