Meine Sommertour 2016 steht unter dem Motto "Sommertour mit den DirektkandidatInnen der SPD aus Tempelhof-Schöneberg" - und dies nicht nur, weil am 18. September 2016 die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stattfindet. Aber natürlich hierzu meine drängende Bitte: „Gehen Sie wählen!“ - Bestimmen Sie Ihre Zukunft aktiv mit!“. Als Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg möchte ich meine häufig in anderen Politikfeldern Verantwortung tragenden sozialdemokratischen KollegInnen im Berliner Abgeordnetenhaus für die vielfältigen und komplexen Belange in der Gesundheits- und Sozialpolitik sensibilisieren.
Frank Zimmermann, Ihr Direktkandidat im Wahlkreis 5, ist bereits seit 2006 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (MdA) und in der SPD-Fraktion der Sprecher für Innenpolitik sowie für Europa- und Medienpolitik - wahrlich bedeutsame Funktionen. Als Kämpfer für Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit war er während unserer Gespräche immer sehr engagiert dabei und sehr an der Arbeit der Beschäftigten und der Situation der von ihnen Betreuten in der Diakonie-Station Mariendorf, einer Einrichtung der Altenhilfe des Evangelischen Johannesstift, und in der Tageszentrum Tempelhof gGmbH, einer Beschäftigungstagesstätte für Suchtkranke in Berlin Tempelhof, interessiert. Einfach klasse. Die dritte Besuchsstation „Tims Kanadische Backwaren“ war eine Besuchsstation seiner Wahl und mir ganz neu. Aber auch hier wunderbar, dass ich dieses mittelständische Unternehmen, in dem so leckere Hüftgold fördernde Backwaren erzeugt werden, kennenlernen konnte. Auf unserer Mariendorfer Sommertour begleitete uns meine Mitarbeiterin Manuela Harling.
Die Beschäftigungstagestätte für Suchtkranke „Tageszentrum Tempelhof gGmbH“
Die Tageszentrum Tempelhof gGmbH ist eine Beschäftigungstagestätte für Suchtkranke in der Mariendorfer Kurfürstenstraße 43. Hier arbeiten zwei Suchttherapeutinnen/ Sozialpädagoginnen und zwei Ergotherapeuten sowie ein Café-Koordinator für das naheliegende alkoholfreie Café "Q43" zusammen. Ziel der Arbeit ist es, die KlientInnen zu befähigen, weiterhin abstinent zu leben und mit größtmöglicher Eigenverantwortung und selbständiger Lebensführung am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Die Finanzierung erfolgt nach § 53ff SGB XII der Eingliederungshilfe.
Wir wurden herzlich in Empfang genommen von der Geschäftsführerin Barbara Kappaun, der Projektleiterin Roswitha Jauris und der Sozialpädagogin Christine Kothe. Da es auch für mich der erste Besuch im Tageszentrum Tempelhof war, war der Rundgang sehr erhellend. In den Werkstätten wird von den KlientInnen vieles angefertigt, „am liebsten das, was sie auch persönlich für sich brauchen können“. kann alles gefertigt werden was die Besucherinnen und Besucher der Tagesstätte gern fertigen wollen. So werden Schmuckstücke gemacht, Geschirr gebrannt oder ganze Schränke gezimmert. Dabei geht es den TherapeutInnen nicht nur um das Produkt als solches: Erfahren werden soll, dass jedeR Einzelne trotz vorherigen in der Regel zumeist massiven Suchtmittelmissbrauchs Potentiale hat, die es möglich machen, von der Ideenfindung bis zur Fertigstellung am Ball zu bleiben. Somit ist die Fertigstellung eines Werkstücks auch ein Erfolg ist in der Bekämpfung der eigenen Sucht.
Nach dem Rundgang durch die Werkstätten und dem Café Q43, welches mit der Speisenzubereitung und dem gemeinsamen Frühstück und Mittagessen zum Therapieangebot gehört, kamen wir zum Gespräch in einem Gruppenraum zusammen.
Bundesteilhabegesetz, Pflegebedürftigkeit
Frau Kappaun sprach gleich das in der Planung befindliche Bundesteilhabegesetz (BTHG) an und fragte, ob es weitere Informationsveranstaltungen vor Ort zum BTHG geben würde. Ich möchte dieses realisieren, kann aber noch keinen Termin dazu benennen. Sie ist eine Befürworterin einer zügigen Verabschiedung - auch wenn noch zahlreiche Fragen zu klären sind. Für den Bereich des betreuten Wohnens sieht sie allerdings noch Nachbesserungsbedarf und bezieht sich damit auf Punkt „4. Wir fordern: Reha vor und bei Pflege. Der angestrebte Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe in bestimmten Wohnformen ist inakzeptabel“ des Aufruf „Nachbesserung jetzt!“. Sie sieht für die von ihr betreuten KlientInnen die Gefahr, dass diese zwischen den Bestimmungen der Eingliederungshilfe und der Pflege „zerrieben“ werden könnten. Viele der suchterkrankten Menschen bräuchten eine Langzeittherapie der Eingliederungshilfe, um wieder ein eigenständiges Leben führen zu können.
Pflegestärkungsgesetz III
Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Voraussichtlich findet die erste Lesung am 22./23. September statt. Die Regelungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.
Mit dem PSG III wollen wir die Pflegeberatung „aus einer Hand“ in den Kommunen stärken, damit die von uns ParlamentarierInnen bereits beschlossenen zahlreichen Leistungsverbesserungen aufgrund der Pflegestärkungsgesetze I und II auch zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommen. Das PSG III enthält Regelungen zur Sicherstellung der Versorgung, der Beratung, ermöglicht unter anderem Kommunen sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen, setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch im Recht der Hilfe zur Pflege um. Die Pflegeselbstverwaltung wird zudem verpflichtet, klare Qualitätsstandards für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten. Weiterhin werden die Kontrollen verschärft, damit ein besserer Schutz vor betrügerischen Pflegediensten existiert.
Im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - fand mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine Erweiterung im Bereich des Leistungsrechts statt. Nunmehr gehören auch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung. Das führt zu Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Hilfe zur Pflege. Deshalb soll das PSG III für Klarheit sorgen. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht eine Vorrangregelung der Leistungen der Pflege gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld vor - es sei denn, bei der Leistungserbringung steht die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im Vordergrund. Außerhalb des häuslichen Umfelds gehen dagegen die Leistungen der Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflege vor. Auf Trägerseite wird gerade diese Abgrenzungsregelung an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, stark kritisiert. Für die Umsetzung des Gesetzes wird es bundesweit 60 Modellprojekte, verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel.
Ich begrüße es sehr, dass mit dem PSG III Kommunen stärker in die Pflicht gezogen werden. Die Kommunen müssen sich noch stärker als bisher darum kümmern, welche Menschen mit welchen Bedürfnissen in ihrer Gemeinde leben. Wer vereinsamt, wer kann seinen Alltag nicht mehr alleine meistern, um Angebote unterbreiten zu können, die die Selbstständigkeit erhalten. Frau Kappaun versicherte, dass der Sozial-psychiatrische Dienst (SpD) durch seine sozialräumlich orientierte Arbeit hierfür auf einem guten Weg sei. Der SpD will die Menschen mit Angeboten erreichen bevor sie „ein Fall“ werden. Da mir sehr daran gelegen ist, dass die verschiedenen „vulnerablen Gruppen“ auch in die Modellprojekte einbezogen werden, habe ich darum gebeten, mir eine Stellungnahme mit ihren Forderungen zum PSG III zu schicken.
Erhalt der im Interesse von suchterkrankten Menschen tätigen breiten Trägerlandschaft in Berlin
Ein weiteres Thema war der Erhalt der breiten Trägerlandschaft, die Berlin für Suchterkrankte hat. Deutlich wird die große Befürchtung, dass suchterkrankte Menschen zukünftig nur Angebote der preisgünstigsten Anbieter zurückgreifen dürfen. Die Ansätze der Beschäftigungstherapien seien bei allen Trägern unterschiedlich - dies entspräche auch der Vielfalt innerhalt der Klientel. „Früher musste das Angebot eines Trägers in die Bedarfe des Bezirks passen, heute kann quasi jeder eine Tagesstätte eröffnen.“ Darauf beruht die „sehr reale Gefahr“, dass nur noch der Preis zählt, aber nicht ob die Tagesstätte das abstinente Leben tatsächlich auch ermöglichen kann. Zu diesem Komplex konnte ich selber nichts beisteuern.
Es freut mich zu hören, dass die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Bezirk sehr gut funktioniert. Das betrifft auch die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt. Hier habe es Schulungsprogramme gegeben, die FallmanagerInnen sind jetzt „im Thema“. Zwischen Sozialamt und Träger wurde eine Ablaufvereinbarung getroffen. Diese Verfahrenssystematisierung macht zügige Entscheidungen möglich.
Zunahme der Suchterkrankten in Tempelhof-Schöneberg
Leider können die allermeisten Suchterkrankten einer Erwerbsarbeit auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Die meisten der in der Beschäftigungstagesstätte „ankommenden“ Menschen sind bereits im Jobcenter- oder Grundsicherungsbezug. Wir erfahren, dass sowohl die Zahl der Suchterkrankten als auch die unterschiedlichen Formen von Suchterkrankungen im Bezirk stark zugenommen haben. Angestiegen ist auch die Anzahl der erkrankten Frauen. Rund ein Drittel der KlintInnen des Tageszentrums Mariendorf sind weiblich, die meisten von ihnen sind alkoholabhängig.
Das Durchschnittalter der KlientInnen liegt bei mittlerweile 55 Jahren. Was geschieht mit den älteren Suchterkrankten, wenn diese pflegebedürftig werden, unter anderem an Demenz erkranken? Für diese Gruppe gäbe es kaum spezielle Angebote, obwohl dieses sehr notwendig sei. Frau Kappaun verweist auf Demenzwohngruppen, in die sie ihre KlientInnen bei Bedarf schicken könnten. Grundsätzlich sei es in Berlin schwierig, Wohnraum für Wohngruppen zu finden.
Fachkräftemangel - und wie weiter?
Fachkräftemangel herrscht nicht nur in der Pflege. Auch der „Markt“ für SozialarbeiterInnen, Sozial- und ErgotherapeutInnen sei leergefegt. Mittlerweile ist es schwierig, die 75-prozentige Fachkraftquote zu halten.
„Die Politik und die Gesellschaft ist gefordert, die Arbeitsbedingungen in der pflegerischen und sozialen Arbeit zu verbessern. Dieses gelingt nur mit einer höheren Wertschätzung, mit besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren Bezahlung. Geschieht dieses nicht, werden die Folgen für die gesamte Gesellschaft sehr hart werden, die soziale Ungleichheit wird ansteigen.“
Damit wir PolitikerInnen die soziale Branche stabilisieren können, braucht es eine enge Kooperation der ParlamentarierInnen auf den föderalen Ebenen Bund - Land - Kommune. Diese Sommertour war schon mal ein gewichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bin mir sicher, dass Frank Zimmermann viele Anregungen mitnimmt, dass er sich den sozial- und gesundheitspolitischen Herausforderungen nun noch stärker stellt. Meine Empfehlung: Diejenigen, die im Wahlkreis 5 Tempelhof-Schöneberg wohnen: Bitte wählen Sie Frank Zimmermann.