Es gibt immer wieder Wochenendtage, die vor lauter bezirklicher Festivitäten zu genauer Planung herausfordern. So war es auch am sonnigen Freitag, den 14. Juli, und am Samstag, den 15. Juli. So viele Sommerfeste – und etliche in Tempelhof habe ich dann auch besucht. Und es war eine Freude teilzunehmen am Sommerfest im Übergangswohnheim Marienfelder Allee, am Sommerfest im Georg-Kriedte-Haus, einem Wohnheim für Flüchtlinge, dem Sommerfest im Tiele-Winckler-Haus - beide in Lichtenrade - und anschließend am Kiezfest vor der Kirche auf dem Tempelhofer Feld in Neu-Tempelhof.
- 1. Sommerfest im Übergangswohnheim Marienfelder Allee
Ab 15.00 Uhr füllten sich die Plätze, die mit Kreativständen und einer Hüpfburg, vielen Essens- und Getränkeständen ein neues Gesicht bekamen. Auf der Bühne gestalteten die Kinder wieder ein tolles Programm.
Es ist immer eine Freude, auch viele Mitglieder der Arbeitsgruppe Migration und Vielfalt der SPD Tempelhof- Schöneberg zu treffen. Viele von ihnen sind kontinuierlich seit fast zwei Jahren eng mit dieser und anderen Geflüchteteneinrichtungen verbunden und machen hier vieles: Beratung, Begleitung, Kinderangebote, kurzum sie bringen nachbarschaftliche Kontakte von draußen nach drinnen.
Thema des anregenden Gespräches mit Pia Imhof-Speckmann, Leiterin des Übergangswohnheim Marienfelder Allee, war dieses Mal das Thema Anerkennung. Viele der Geflüchteten hätten viele Kompetenzen, die in vielen Handwerkbetrieben dringend gebraucht würden. Da sie aber keine Papiere dabei haben oder aber auch weil ihre Schulausbildung nicht so abgeschlossen würde, wie es das deutsche Schulsystem verlange, seien viele von ihnen länger zur Untätigkeit verdammt als sie selber wollten. Angesichts des demographischen Wandels rechnet Frau Imhof-Speckmann damit, dass sich hier noch einige ändern werde. Wir müssen uns sicherlich in unserer Gesellschaft sehr viel stärker mit dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen auseinandersetzen. Beide wollen gerade auch den vielen informellen Qualifikationen zur stärkeren Anerkennung verhelfen.
Marienfelde bekommt ein Integrationsmanagement
Nach Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Spandau kommt "BENN - Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften" nun auch in die Flüchtlingsunterkunft an der Marienfelder Allee. Gestärkt werden sollenKontakte zwischen den Nachbar*innen in den Geflüchtetenunterkünften und den Menschen im Kiez. BENN unterstützt vorhandenes Engagement, vernetzt Akteur*innen und baut Brücken zu anderen Einrichtungen vor Ort. So soll den Geflüchteten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der Bürger*innen. Die Umsetzung der Ideen aus der Nachbarschaft erfolgt unbürokratisch mithilfe von Sachmitteln.
Ausstellung „Nach der Flucht – Wie wir leben wollen“
Die vom Internationalen Bund Berlin-Brandenburg gGmbH getragene Einrichtung ist mittlerweile schon dafür bekannt, dass hier immer wieder Ausstellungen stattfinden – eine neue hat gerade begonnen.
Rund eineinhalb Jahre nach dem Höhepunkt der europäischen Fluchtbewegung ist die Zeit reif für ein vorläufiges Resumee. Das dachten sich auch die Ausstellungsmacher*innen der hier auch angesiedelten Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde. Erarbeitet wurde die Sonderausstellung „Nach der Flucht. Wie wir leben wollen“. Im Zentrum der Ausstellung stehen Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. In Filminterviews berichten sie - ein Iraner sowie Familien aus Afghanistan, Syrien und Tschetschenien – kurz nach ihrer Ankunft 2012 vom Verlassen der Heimat und von ihren Hoffnungen für die Zukunft. 2015 berichten sie, wie sie die Herausforderungen des Neuanfangs bisher gemeistert haben, ob sie sich angekommen fühlen im neuen Land? Ich lade Sie zu dieser sehenswerten Ausstellung herzlich ein.
- 2. Sommerfest im Georg-Kriedte-Haus
Ich nehme nicht zum ersten Mal am Sommerfest im Georg-Kriedte-Haus teil. Gerne erinnere ich mich auch noch an unsere Nikolaus-Feier. Gefreut hat mich auch, dass Melanie Kühnemann (SPD, MdA) auch mit dabei war.
In ihrer Begrüßungsansprache dankte Christiane Wahl, Leiterin des Georg-Kriedte-Haus, zu Recht als erstes den aktuell 42 ehrenamtlichen Unterstützer*innen für ihr kontinuierliches tatkräftiges Engagement und dem Dietrich-Bonhoeffer-Kirchchor und der Chorleiterin Frau Henniger, den Kolleg*innen sowie den Bewohner*innen für die tolle Gestaltung des Tages. Ich möchte meinerseits ebenfalls den vielen Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen danken, insbesondere aber auch Frau Christiane Wahl, einer sehr engagierten und politischen Frau.
Frau Wahl informierte als erstes zu den aktuellen Bewohner*innen: Derzeit leben 253 Bewohner*innen im Alter von 0-78 Jahren (63 Kinder/Jugendliche und 190 Erwachsene) im Georg-Kriedte-Haus. Von diesen sind 26 mit ihren Familien hier, sechs sind Alleinerziehende und 132 sind alle hier (124 männlich, 8 weiblich). Viele blicken auf sehr tragische Lebensgeschichten zurück. Damit auch Notplätze vorgehalten werden, gibt es erstmalig keine Vollbelegung. Die Bewohner*innen kommen aus 16 verschiedenen Herkunftsländern, Hauptherkunftsländer sind: Afghanistan (53 Pers.), Syrien (31 Pers.) und Irak (30 Pers.). 53 Prozent der Bewohner*innen befinden sich im laufenden Asylverfahren oder haben eine Duldung; 47 % sind bereits als Geflüchtete anerkannt. Die Verweildauer der Menschen im Georg-Kriedte-Haus beträgt seit der Eröffnung im September 2014 11,7 Monate. Seit Januar 2017 sind 68 Personen ausgezogen; davon 38 Personen in eine eigene Wohnung, 15 sind unbekannt verzogen, zwei zogen in eine Einrichtung, eine Person erhielt einen Hausverweis, 11 sind freiwillig zurückgekehrt und eine Person wurde abgeschoben.
Frau Wahl beschrieb aber auch die aktuelle politische Situation von Menschen auf der Flucht: Nach Angaben des UNHCR waren Ende 2016 insgesamt 65,6 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, davon ca. 50 Prozent Kinder und Jugendliche. Für uns zum Merken. Das heißt: Je einer von 113 Menschen ist weltweit auf der Flucht oder von Vertreibung betroffen, leider hat sich seit 1997 die Anzahl der Geflüchteten nahezu verdoppelt. 86 Prozent der Geflüchteten verbleiben in der Herkunftsregion, mehrheitlich in den Ländern des globalen Südens. 2016 waren die Hauptzufluchtsländer: Türkei (2,5 Mill.), Pakistan (1,6 Mill.), Libanon (1 Mill.), Iran, Uganda, Äthiopien, Jordanien, Deutschland (stat. Verschiebung aufgrund der Antragsbearbeitungen aus 2015), Kongo und Kenia. In Deutschland wurden 2016 insgesamt 745.545 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gestellt (Statistik BAMF). Nach Angaben von eurostat wurden in der Europäischen Union insgesamt 1.204.280 Asylanträge gestellt. Zu der Zeit hatte das Europa der 28 Staaten insgesamt 510,06 Millionen Einwohner*innen.
Frau Wahl verwies auf viele Aspekte, die sie kritisch sieht: Seit 2015 gab es hinsichtlich der Asylentscheidungen eine deutliche Zunahme an „subsidiär“ Schutzberechtigten, dieser Status sei mit weitaus schlechteren Bedingungen für die Betroffenen verbunden. Derzeit finde in Europa erneut eine massive Abschottungs- und Flüchtlingsabwehrpolitik statt: So sind seit dem Jahresbeginn 2017 mindestens 2.100 Menschen im Mittelmeer auf dem Weg nach Italien ertrunken, die dortige Seenotrettung wird inzwischen mehrheitlich von NGO’s und privaten Organisationen geleistet, die Schiffe der EU Militärmission (NAFOR MED) haben in 2017 nur 12,2 % der Geflüchteten in Seenot gerettet. Sie meint, dass die EU aktuell darauf setze, dass mehr Geflüchtete von libyischen Schiffen gerettet werden, damit sie anschließend nach Libyen zurück gebracht werden und dass der Einsatz der dort stationierten Kriegsschiffe maßgeblich dazu beitrage, dass Fluchtrouten länger, teurer und gefährlicher werden! Die Kosten der von Deutschland stationierten Kriegsschiffe betrugen in 2016: 45,3 Millionen Euro. Aktuell forcierten die politisch Verantwortlichen der EU sowie auch die bundesdeutsche Politik unter der Überschrift: „Fluchtursachenbekämpfung“ weitere Strategien, um die Festung „Europa“ zu schützen, anstatt „Geflüchtete“ zu schützen. Damit werde das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Asyl konterkariert. Insbesondere kritisierte sie das am 1. Februar 2017 gestartete „StarthilfePlus-Programm“. Dieses Bundesprogramm bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Asylsuchende, die sich bei geringen Erfolgsaussichten im Asylverfahren schon während des Verfahrens, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist, für eine freiwillige Ausreise entscheiden. Frau Wahl sieht nicht die zusätzlichen Chancen für die freiwillig Rückkehrenden sondern sieht darin eine Aushöhlung des Asylverfahrensrechtes.
Ich begrüße es, dass Frau Wahl die zahlreich anwesenden Nachbar*innen auch über die Fluchtursachen informiert: Flucht- und Vertreibung entstehen hauptsächlich durch Kriege, Menschrechtsverletzungen, Folter, sexuelle Gewalt, Hungersnöten sowie klimatischen Bedingungen, zahlreiche Verfolgungen geschehen aber auch aufgrund von religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten. Die Ursachen für Flucht und Vertreibung entstehen jedoch vor allem auch aufgrund des weltweiten Waffenhandels, den Bedingungen des Rohstoffhandels, Landenteignungen, etc.. Flucht und Migration sind außerdem Folgen einer neoliberalen Wirtschafts- und Globalisierungspolitik, die dominiert wird von den Industrienationen.
Frau Wahl mahnt: Eine Politik, die diese Zusammenhänge - und damit die Verantwortung Europas - ignoriere, betreibe reine Symptombekämpfung und „Augenwischerei“. Ihre Wünsche und die der Bewohner*innen seien: „Wir wünschen uns weiterhin gesellschaftspolitische Unterstützung und eine Öffnung unserer Gesellschaft, damit alle Geflüchteten (Kinder und Erwachsene) einen guten Platz finden können. Wir wünschen uns weltweit für alle Kinder und Erwachsenen, die auf der Flucht sind oder in Lagern leben, ein Leben in Frieden und Teilhabemöglichkeiten in den jeweiligen Aufnahmeländern!
Nach einer solchen Rede hatten es Frau von Stülpnagel vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), dem Träger dieser Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, und ich es natürlich schwer, so viel Inhalt in unsere Grußworte zu packen. In meinem Grußwort, das ich diesem Bericht angehängt ist, bin ich auf den EJF-Leitgedanken „Miteinander - Füreinander“ eingegangen. Es ist bekannt, dass es ein enges nachbarschaftliches Zusammenleben gibt, was mich sehr freut. Gespannt bin ich, ob meine Hinweise für eine sechsköpfige Familie hinsichtlich des Findens einer Wohnung fruchten werden. Der Wohnungsmangel in Berlin verlängert leider für viele den Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften. Auch ist mir bewusst, dass es für die Erwachsenen nicht so einfach ist, eine Beschäftigung zu finden. Es freut mich sehr, dass das Netzwerk Großbeerenstraße mit einem Stand vertreten war. Frau Anne Gronau stellte hier zwei Projekte vor
bietet eine intensive Berufsvorbereitung für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene. Ziel ist es, junge Menschen mit erhöhtem individuellem Unterstützungsbedarf den Weg ins duale Ausbildungssystem aufzuzeigen und sie zu begleiten.
Das Arrivo-RingPraktikum bringt geflüchtete Menschen aus nicht sicheren Herkunftsländern in Ausbildung und Arbeit. Ziel des senatsgeförderten Projektes ist es, dem Fachkräftemangel in Deutschland langfristig entgegenzuwirken und geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten, um sie in die Gesellschaft zu integrieren. Seit 2015 setzt das Unternehmensnetzwerk Großbeerenstraße das Arrivo-RingPraktikum® erfolgreich um. Es werden geflüchtete Menschen mit Arbeitserlaubnis durch Praktika zügig in Kontakt bei den Mitgliedsunternehmen und mit Berliner Unternehmen gebracht und erhalten eine berufliche Perspektive in Deutschland.
3. Sommerfest im Tiele-Winckler-Haus
Ich habe mich schon sehr auf das alljährliche und von mir regelmäßig besuchte Sommerfest im Tiele-Winckler-Haus gefreut. Und es ist ganz offensichtlich: Die Stände im Garten des Hauses nehmen zu und damit die Vielfalt der immer leckeren Essens- und Getränkeangebote, die Möglichkeit zum Schminken, zum Kerzendrehen und sich tonnenweise mit Krimis einzudecken.
Im vergangenen Jahr wurde auf dem Jubiläumssommerfest viel über das zu dem Zeitpunkt noch nicht verabschiedete Bundesteilhabegesetz debattiert. Deshalb bin ich natürlich auch darauf in meinem Grußwort, ebenfalls im Anhang zu finden, eingegangen. Durch viele Gespräche auch mit Vertreter*innen aus diesem Haus und aus der Diakonie weiß ich, dass das beschlossene Bundesteilhabegesetz durchaus auf ihre Gegenliebe stößt. Ich habe ja auch viele Anregungen von hier in den Gesetzgebungsprozess mitgenommen. Bereits seit dem 01. Januar sind erste Regelungen in Kraft. Die vollständige Umsetzung des Gesetzes einschließlich anstehender Evaluierungen wird mindestens bis zum Jahr 2023 andauern, uns also alle noch weiter beschäftigen.
Auf Berliner Ebene hat eine senatsinterne Arbeitsgruppe die Arbeit zur Steuerung aufgenommen, außerdem erfolgte eine Ausschreibung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin mit Hilfe externer Dienstleister*innen. Eingerichtet wurde auch ein Teilhabebeirat, in dem auch zahlreiche Trägervertreter*innen sitzen.
Ab dem 01. Januar 2018 ändert sich das Verfahren zur Ermittlung des Hilfebedarfs. Das betrifft auch viele Bewohner*innen der Tiele-Winckler-Haus GmbH. Die Wünsche Leistungsberechtigter müssen gem. § 142 SGB XII in den Mittelpunkt der Hilfebedarfsermittlung gestellt werden. Der individuelle Hilfebedarf soll anhand eines Instrumentes, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert, erhoben werden. Die Länder sind ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur ICF-basierten Hilfebedarfsermittlung zu erlassen. Ich bin gespannt, welche Rolle die bereits existierenden diversen Instrumente in den einzelnen Leistungsbereichen der Eingliederungshilfe (Metzler- Verfahren, Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan) demnächst finden werden.
Verändern wird sich auch das Vertragsrecht des SGB XII: Das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe, bislang überwiegend einrichtungsbezogen, entwickelt sich zu einer personenzentrierten Leistung. Betroffen sind sowohl die Vereinbarungen mit Leistungsträgern, als auch die Verträge mit den Leistungsberechtigten. Bis zum Inkrafttreten des neuen Leistungsrechts am 1. Januar 2020 wird es Übergangsregelungen über die Höhe des pauschal fortgeschriebenen Entgeltes in 2018/2019 geben. Das Ziel in Berlin ist, darüber bis zum 31. Dezember 2017 eine Einigung zu erzielen.
Ab dem Jahr 2020 steht die reine Fachleistung, die Menschen zur umfänglichen Teilhabe zusteht, im Fokus der Eingliederungshilfe. Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft wie z.B. Heizung, Lebensmittelversorgung oder Bekleidung werden durch die Sozialhilfe (SGB XII) oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) finanziert. Meiner Information nach sollen die Trennung fach- und existenzsichernder Leistungen im Land Berlin gemeinsam entwickelt werden.
Über die Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege ist 2016 heftig debattiert werden, hier liegt eine große Gestaltungsaufgabe auch für mich als Gesundheitspolitkerin. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) III am 01. Januar 2017 wurde die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Pflege neu geregelt. Es gibt einen gesetzlichen Gleichrang von Eingliederungshilfe- und Pflegeversicherungsleistungen im SGB XI (§13 Abs. 3 S. 3 SGB XI) sowie den Grundsatz der Rehabilitation vor Pflege (§ 31 SGB XI, § 8 Abs. 3 SGB IX). Zeitgleich wird der Pauschalbetrag zur Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen (§ 43a SGB XI) ab 2020 auch bei ambulanten Wohngemeinschaften Anwendung finden.
Ein besonderes Anliegen ist mir die gesundheitliche Versorgung von erwachsenen Patient*innen mit geistiger und Mehrfachbehinderung. In Berlin wurde eine „AG MZEB“ gegründet, die sich sehr anstrengt, dass es zur tatsächlichen Einrichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen kommt. Ich klemme mich sehr dahinter, dass die Berliner Beteiligten sich hier auf entsprechende Konzepte und deren Finanzierung einigen.
Wir haben noch eine lange Strecke auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft vor uns. Teilhabe heißt auch Beteiligung am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Am 24. September ist Bundestagswahl. Ich kämpfe gegen den pauschalen Ausschluss vom Wahlrecht für über 84.000 Menschen, nur weil sie unter rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten stehen. Leider konnten wir für die Bundestagswahl am 24. September aufgrund des Widerstandes von CDU/CSU noch kein inklusives Wahlrecht umsetzen. Wir Sozialdemokrat*innen wollen dieses so schnell als möglich ändern – und damit auch die entsprechende Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Dass es geht, habe ich in meinem Bericht „Die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen: ein demokratisches Anliegen“ für die Parlamentarische Versammlung des Europarates aufgezeigt.
Mich freut das gemeinsame Feiern beim Sommerfest im Tiele-Winckler-Haus immer sehr, denn das Ziel Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung auch für Menschen mit mittlerer und schwerer geistiger Behinderung sowie besonderen Bedarfslagen umzusetzen, ist hier sehr spürbar. Dafür herzlichen Dank.
- 4. Kiezfest vor der Kirche auf dem Tempelhofer Feld
Jedes Jahr findet vor der Evangelischen Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof ein gut besuchtes Kiezfest unter anderem mit Ständen von Tempelhofer Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen und Parteien statt. Und jedes Jahr ist es eine Freude, dabei zu sein. Ich habe mich gefreut, Pfarrerin Birgit Gerritzmann kennenzulernen, zahlreiche Gespräche mit den Bürger*innen führen zu können, und äußerst nett mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Genoss*innen zu plauschen.