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Das Staatenberichtsverfahren zur Frauenrechtekonvention (CEDAW) läuft

Die Frauenrechtekonvention verpflichtet auch Deutschland dazu, sich regelmäßig einer Überprüfung zum Stand der Gleichstellung zu unterziehen. Die Frauenrechtskonvention - Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) - ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Sie hat in den vergangenen Jahrzehnten das Leben von Frauen in aller Welt verbessert. CEDAW führte in zahlreichen Vertragsstaaten zu Gesetzesänderungen, zu Maßnahmen zur Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen, zur besseren Stellung von Frauen in der Gesellschaft und zur Einrichtung frauen- und gleichstellungspolitischer Institutionen.

Nachdem wir als CEDAW Allianz Deutschland unsere Stellungnahme „Recht auf Gleichstellung“ erstellt haben, arbeiten wir nun an der "List of Issues prior to Reporting" (LOIPR). Aufgrund der Coronabedingten Einschränkungen finden dazu viele Online-Konferenzen statt, die letzte gerade erst am 20. August 2020. Mir tut es schon leid, dass wir uns nicht mehr in natura treffen können.

Die Zivilgesellschaft beteiligt sich am CEDAW-Staatenberichtsverfahren

Der nächste CEDAW-Staatenbericht Deutschlands ist im Jahr 2021 einzureichen. Grundlage dieses neunten Staatenberichts wird eine vom CEDAW-Ausschuss im März 2020 erstellte Liste mit Fragen sein, die so genannte "List of Issues prior to Reporting" (LOIPR). Die Beantwortung der Fragen binnen eines Jahres bildet zugleich den CEDAW-Staatenbericht. Auch die Zivilgesellschaft beteiligt sich am Staatenberichtsverfahren, um mit eigenen Eingaben an den CEDAW-Ausschuss Einfluss auf die Fragen und Empfehlungen an Deutschland zu nehmen.

Am 23. November 2018 hat sich die CEDAW Allianz Deutschlandein Zusammenschluss von 32 zivilgesellschaftlichen Organisationen mit frauen- und menschenrechtspolitischem Schwerpunkt, gegründet. Ich gehöre dieser als Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) an. In einem intensiven Arbeitsprozess haben wir unsere Stellungnahme „Recht auf Gleichstellung“ erarbeitet und aus unserer Sicht die aktuellen Diskriminierungslagen für Mädchen und Frauen in Deutschland beschrieben.

Frauenorganisationen vermissen eine kohärente Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik

Bei der Übergabe der Stellungnahme im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Frauenrechtskonvention an Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey betonte Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, der Trägerorganisation der Allianz: „CEDAW ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, und die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren durchaus begrüßenswerte Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Gleichstellung und Antidiskriminierung ergriffen. Doch wurden Versäumnisse, die der CEDAW-Ausschluss bereits 2017 aufgelistet hat, bis heute nicht nachgeholt. Wir vermissen eine mit institutionellen Mechanismen dauerhaft abgesicherte und kohärente Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik, wir vermissen ein stärkeres Bekenntnis zu Mädchen- und Frauenrechten, die durch fundamentalistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen immer mehr unter Druck geraten. Wir fordern mehr Schutz für Frauen- und Menschenrechtsverteidiger*innen auch in unserem Land. Eine freiheitliche Demokratie wird es ohne Geschlechtergerechtigkeit nicht geben. Geschlechtergerechtigkeit fördert den sozialen Frieden und schützt unsere Gesellschaft vor patriarchalen Rückfällen und Extremismus.“

Hintergrund

Die Frauenrechtskonvention - Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) - ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen. Das Übereinkommen trat am 03.09.1981 völkerrechtlich in Kraft und verpflichtet die Vertragsstaaten zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert. Die Vorgaben sind damit in Deutschland innerdeutsches Recht im Rang eines Bundesgesetzes. Deutschland berichtet unter der koordinierenden Federführung des Bundesfrauenministeriums regelmäßig über frauenpolitische Maßnahmen und den Stand der Gleichstellung von Frauen in Deutschland.