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Politik trifft Wissenschaft und Praxis. Mein Lehrauftrag zur Pflegepolitik an der Akkon Hochschule

Der 10. und 11. August 2020 war für mich eine Premiere: Erstmals konnte ich als Lehrbeauftrage an der AKKON-Hochschule für Humanwissenschaften 
mit Studierenden des berufsbegleitenden Studiengangs Gesundheits- und Pflegema-nagement über die Entstehung von Gesetzen für die Pflege, über Pflegepolitik in der Praxis sowie und aktuelle gesetzgeberische Reformvorhaben im Deutschen Bundestag sprechen. 
Zugesagt in Noch-Nicht-Corona-Pandemie-Zeiten und damals als Präsenzveranstaltung geplant, war dieses mehrstündige Vorhaben von mir als Lehrbeauftragte nun online zu bestreiten. Ich gebe zu: Davor hatte ich Respekt. Da ich aber meine Studentische Mit-arbeiterin Louisa an meiner Seite wusste und eine meiner persönlichen Aufgaben so-wieso heißt „Mechthild muss ihre digitalen Kompetenzen erweitern“ habe ich mich der Herausforderung gerne gestellt. 
haben wir am ersten Tag anhand eines Youtube-Erklärvideos 
 
den Deutschen Bundestag und die aufeinander aufbauenden verschiedenen Schritte eines Gesetzgebungsprozesses verdeutlicht. Damit dieses auf die Interessen der Stu-dierenden dieses Studienganges zugeschnitten ist, erfolgte die Erläuterung des parla-mentarischen Verfahrens exemplarisch am Beispiel des Pflegeberufereformgesetzes 
aus der vergangenen Legislaturperiode. Dieses Gesetz sowie die drei Pflege-Stärkungsgesetze habe ich ja aktiv mitgestaltet.
Ganz aktuell haben wir dann über die notwendige Reform des Betreuungsrechts ge-sprochen, für die ich Berichterstatterin meiner SPD-Bundestagsfraktion bin. Zum „Ge-setz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ 
liegt derzeit der Referentenentwurf vor und die Verbändeanhörung läuft. Das Thema der rechtlichen Betreuungen betrifft auch die Pflege unmittelbar, etwa wenn Pflege-bedürftige aufgrund von Demenz Unterstützung benötigen und keine Vorsorgevoll-macht vorliegt. Wichtig ist mir, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um auch mit rechtlicher Betreuung ihr Le-ben so selbstbestimmt wie möglich zu leben und handeln zu können. Immer wieder taucht seitens der Bürger*innen die Frage nach der eigenen Gewissensentscheidung und der Fraktionsdisziplin auf. Über dieses Spannungsfeld aufzuklären und verschie-dene Instrumente, u.a. die Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäfts-ordnung des Deutschen Bundestages, vorzustellen, bildete den Abschluss des ersten Tages.
Vielfalt und Interkulturalität in der Pflege
wurde am nächsten Tag die zweite Lehreinheit gestaltet. Hier ging es u.a. um Politik für die Pflege im weiteren Sinne. Diskutiert wurde über die vielen verschiedenen Ak-teur*innen in der Pflegepolitik und deren Reichweite bei der Darstellung ihrer jeweils partikularen Interessen. Eine Akteurin hatte ich gleich noch hinzugezogen: Güllü Kuzu ist Mitglied meines Teams im Bundestag, ist gelernte Krankenschwester, Mitarbeiterin der Fachstelle für pflegende Angehörige und Integrationsbeauftragte der Alexianer Kliniken. Eine auch für die Pflege wesentliche Herausforderung der Zugangsgerechtig-keit zu Gesundheit und Wohlbefinden ist die Thematik Vielfalt und Interkulturalität in der Pflege. In einer gleichwertigen Pflege sind niedrigschwellige (Aufklärungs-)Angebote für alle wichtig. 
Die Einführung von landes- und einer bundesweiten Einführung der Pflegekammer beschäftigt die Pflege-Community stark. Daher haben wir über das Für und Wider ge-chattet – und waren uns einig: Die Einführung einer bundesweiten Pflegekammer ist nötig. Nicht zuletzt, um auf politische Entscheidungsprozesse besser Einfluss nehmen zu können. Auch ich bin eine starke Anhängerin von Pflegekammern, da ich fest davon überzeugt bin, dass diese zur Attraktivitätssteigerung und auch der Interessensausge-staltung im Bereich der Pflege wesentlich mitwirken kann. Meine eigene politische Hal-tung ist auch nachzulesen unter „Das Berliner Pflege-Manifest der SPD - Pflege geht uns alle an!“
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Berichtet habe ich zu guter Letzt auch noch über weitere mich umtreibende Themen dieser Legislatur wie die Schaffung gutes gesetzlicher Rahmenbedingungen für Ge-schlechtergleichstellung, für Inklusion und für eine noch besser gelingende Partizipati-on und Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben - aber auch ganz konkret die Einfüh-rung einer gesetzlichen Regelung für Pflegeverträge. 
Abschließend kann ich sagen: Online-Lehre funktioniert und kann sogar Spaß machen.

Der 10. und 11. August 2020 war für mich eine Premiere: Erstmals konnte ich als Lehrbeauftrage an der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften in Berlin mit Studierenden des berufsbegleitenden Studiengangs Gesundheits- und Pflegemanagement über die Entstehung von Gesetzen für die Pflege, über Pflegepolitik in der Praxis sowie aktuelle gesetzgeberische Reformvorhaben im Deutschen Bundestag sprechen. 

Zugesagt in Noch-Nicht-Corona-Pandemie-Zeiten und damals als Präsenzveranstaltung geplant, war dieses mehrstündige Vorhaben von mir als Lehrbeauftragte nun online zu bestreiten. Ich gebe zu: Davor hatte ich Respekt. Da ich aber meine studentische Mitarbeiterin Louisa an meiner Seite wusste und eine meiner persönlichen Aufgaben sowieso heißt „Mechthild muss ihre digitalen Kompetenzen erweitern“, habe ich mich der Herausforderung gerne gestellt.

Anhand von Charts und mittels Youtube-Erklärvideos haben wir am ersten Tag den Deutschen Bundestag und die aufeinander aufbauenden verschiedenen Schritte eines Gesetzgebungsprozesses verdeutlicht.
Damit dieses auf die Interessen der Studierenden dieses Studienganges zugeschnitten ist, erfolgte die Erläuterung exemplarisch am parlamentarischen Verfahren zum Pflegeberufereformgesetzes aus der vergangenen Legislaturperiode. Dieses Gesetz sowie die drei Pflege-Stärkungsgesetze habe ich aktiv mitgestaltet.

Ganz aktuell haben wir dann über die notwendige Reform des Betreuungsrechts gesprochen, für die ich Berichterstatterin meiner SPD-Bundestagsfraktion bin. Zum „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ liegt derzeit der Referentenentwurf vor und die Verbändeanhörung läuft.
Das Thema der rechtlichen Betreuungen betrifft auch die Pflege unmittelbar, etwa wenn Pflegebedürftige aufgrund von Demenz Unterstützung benötigen und keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Wichtig ist mir, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens die Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um auch mit rechtlicher Betreuung ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu leben und handeln zu können.

Immer wieder taucht seitens der Bürger*innen die Frage nach der eigenen Gewissensentscheidung und der Fraktionsdisziplin auf. Über dieses Spannungsfeld aufzuklären und verschiedene Instrumente, u.a. die Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, vorzustellen, bildete den Abschluss des ersten Tages.

Vielfalt und Interkulturalität in der Pflege

Auf der Grundlage weiterer Charts wurde am nächsten Tag die zweite Lehreinheit gestaltet. Hier ging es u. a. um Politik für die Pflege im weiteren Sinne. Diskutiert wurde über die vielen verschiedenen Akteur*innen in der Pflegepolitik und deren Reichweite bei der Darstellung ihrer jeweils partikularen Interessen.
Eine Akteurin hatte ich gleich noch hinzugezogen: Güllü Kuzu ist Mitglied meines Teams im Bundestag, ist gelernte Krankenschwester, Mitarbeiterin derFachstelle für pflegende Angehörige und Integrationsbeauftragte der Alexianer Kliniken. Eine auch für die Pflege wesentliche Herausforderung der Zugangsgerechtigkeit zu Gesundheit und Wohlbefinden ist die Thematik Vielfalt und Interkulturalität in der Pflege. In einer gleichwertigen Pflege sind niedrigschwellige (Aufklärungs-)Angebote für alle wichtig.

Die Einführung von Landes- und einer Bundespflegekammer beschäftigt die Pflege-Community stark. Daher haben wir über das Für und Wider gechattet und waren uns einig: Die Einführung einer bundesweiten Pflegekammer ist nötig. Nicht zuletzt, um auf politische Entscheidungsprozesse besser Einfluss nehmen zu können.
Auch ich bin eine starke Anhängerin von Pflegekammern, da ich fest davon überzeugt bin, dass diese zur Attraktivitätssteigerung und auch der Interessensausgestaltung im Bereich der Pflege wesentlich mitwirken kann. Meine eigene politische Haltung ist auch nachzulesen unter „Das Berliner Pflege-Manifest der SPD - Pflege geht uns alle an!“.

Berichtet habe ich zu guter Letzt auch noch über weitere mich umtreibende Themen dieser Legislatur, wie die Schaffung guter gesetzlicher Rahmenbedingungen für Geschlechtergleichstellung, für Inklusion und für eine noch besser gelingende Partizipation und Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben - aber auch ganz konkret die Einführung einer gesetzlichen Regelung für Pflegeverträge.

Abschließend kann ich sagen: Online-Lehre funktioniert und kann sogar Spaß machen!

(Fotos: Mechthild Rawert, MdB)