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Inklusion darf nicht zum Kollateralschaden der Coronakrise werden



Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat es lange gedauert bis Menschen mit Behinderungen in der für sie notwendigen Kommunikationsform über den Virus selbst und vor allem über die notwendigen Abstandsmaßnahmen und Sperrungen sachgerecht informiert wurden. Viele von ihnen gehören u.a. auch aufgrund (zusätzlicher) chronischer Erkrankungen zu den Risikogruppen. Nun stellen sich neue Herausforderungen: Menschen mit Behinderungen, die die Gesundheitserfordernisse einschätzen können, wollen von den Lockerungen ebenfalls profitieren. Sind die betrieblichen Hygienekonzepte inklusionsgerecht? Wird Barrierefreiheit in Corona-Zeiten umfassend von Anfang an mitgedacht? Wie wird auch in Corona-Zeiten das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet? Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch in Krisenzeiten ihre Wirkung entfalten kann.

Sichtbar werden. Sichtbar sein. Sichtbar bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgegrenzt werden sondern sind immer zu beteiligen und müssen in allen Programmen partizipieren. Viele hat es irritiert, dass in dem Anfang Juni im Koalitionsausschuss vereinbarten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket einerseits und ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm 

https://www.spd.de/aktuelles/unser-konjunkturprogramm/paket/

mit seinen positiven und umfangreichen Maßnahmen die Absicht einer sozialen und inklusiven Konjunktur von und für Menschen mit Behinderung vermisst wird. Aus der Community wird m. E. zu gerecht gefordert, dass alle Förderrichtlinien von Bund und Ländern an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit gekoppelt und in allen Bereichen gewährleistet werden. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zügig zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein bedeutsames Thema ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – stellt diese doch gerade für Menschen mit Behinderungen oft auch eine Chance hinsichtlich einer schulischen, beruflichen und kulturellen Inklusion.

Das Krankenhauszukunftsgesetz muss für umfassende Barrierefreiheit sorgen 

Unsere Krankenhäuser brauchen dringend einen Investitionsschub bei der Digitalisierung – diese notwendige Zukunftsinvestition muss Menschen mit Behinderungen gleichgestellt zu Gute kommen. In den nächsten Monaten werden wir uns im Parlament mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz –KHZG)“ 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

beschäftigen. Der Bund will 3 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit investieren. Alles soll der besseren Versorgung und Patient*innensicherheit dienen. 

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Gesundheitswesen ehr die Regel als die Ausnahme. Das muss beendet werden. Ich begrüße es daher sehr, dass die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) 

https://www.isl-ev.de/attachments/article/2437/PM%20Zukunftsprogramm%20f%C3%BCr%20Krankenh%C3%A4user%20muss%20Barrierefreiheit%20und%20Bedarfe%20behinderter%20Menschen%20ber%C3%BCcksichtigen.pdf


fordert, dass die Barrierefreiheit und die Bedarfe von behinderten Menschen in allen medizinischen Bereichen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtend berücksichtigt werden. Zu Recht wird m.E. auch gefordert, dass die finanzielle Förderung an die digitale als auch die bauliche Barrierefreiheit zu koppeln ist. Es gibt immer noch Krankenhäuser, die nicht von allem Menschen mit Behinderungen betret- bzw. berollbar sind. Unser Ziel muss es sein, Krankenhäuser so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gut zurechtfinden und sich frei bewegen können. Außerdem müssen sie in einer für ihre kognitiven Bedürfnisse angemessenen Sprache alle notwendigen Informationen erhalten.

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.Zu Beginn der Corona-Pandemie hat es lange gedauert bis Menschen mit Behinderungen in der für sie notwendigen Kommunikationsform über den Virus selbst und vor allem über die notwendigen Abstandsmaßnahmen und Sperrungen sachgerecht informiert wurden. Viele von ihnen gehören u.a. auch aufgrund (zusätzlicher) chronischer Erkrankungen zu den Risikogruppen. Nun stellen sich neue Herausforderungen: Menschen mit Behinderungen, die die Gesundheitserfordernisse einschätzen können, wollen von den Lockerungen ebenfalls profitieren. Sind die betrieblichen Hygienekonzepte inklusionsgerecht? Wird Barrierefreiheit in Corona-Zeiten umfassend von Anfang an mitgedacht? Wie wird auch in Corona-Zeiten das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet? Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch in Krisenzeiten ihre Wirkung entfalten kann.

Sichtbar werden. Sichtbar sein. Sichtbar bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgegrenzt werden sondern sind immer zu beteiligen und müssen in allen Programmen partizipieren. Viele hat es irritiert, dass in dem Anfang Juni im Koalitionsausschuss vereinbarten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket einerseits und ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm mit seinen positiven und umfangreichen Maßnahmen die Absicht einer sozialen und inklusiven Konjunktur von und für Menschen mit Behinderung vermisst wird. Aus der Community wird m. E. zu gerecht gefordert, dass alle Förderrichtlinien von Bund und Ländern an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit gekoppelt und in allen Bereichen gewährleistet werden. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zügig zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein bedeutsames Thema ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – stellt diese doch gerade für Menschen mit Behinderungen oft auch eine Chance hinsichtlich einer schulischen, beruflichen und kulturellen Inklusion.

Das Krankenhauszukunftsgesetz muss für umfassende Barrierefreiheit sorgen 

Unsere Krankenhäuser brauchen dringend einen Investitionsschub bei der Digitalisierung – diese notwendige Zukunftsinvestition muss Menschen mit Behinderungen gleichgestellt zu Gute kommen. In den nächsten Monaten werden wir uns im Parlament mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz –KHZG)“ beschäftigen. Der Bund will 3 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit investieren. Alles soll der besseren Versorgung und Patient*innensicherheit dienen. 

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Gesundheitswesen eher die Regel als die Ausnahme. Das muss beendet werden! Ich begrüße es daher sehr, dass die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) fordert, dass die Barrierefreiheit und die Bedarfe von behinderten Menschen in allen medizinischen Bereichen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtend berücksichtigt werden.
Zu Recht wird m.E. auch gefordert, dass die finanzielle Förderung an die digitale als auch die bauliche Barrierefreiheit zu koppeln ist. Es gibt immer noch Krankenhäuser, die nicht von allem Menschen mit Behinderungen betret- bzw. berollbar sind. Unser Ziel muss es sein, Krankenhäuser so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gut zurechtfinden und sich frei bewegen können. Außerdem müssen sie in einer für ihre kognitiven Bedürfnisse angemessenen Sprache alle notwendigen Informationen erhalten.

(Fotos: Mechthild Rawert, MdB)