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Für tatsächliche Gleichstellung und Parität – Aufruf zur Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde – Seien auch Sie dabei!

Seit Jahren fordern Frauenverbände und andere demokratische Vereinigungen auch für Deutschland ein Paritätsgesetz. Andere europäische Länder wie Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien machen es uns längst vor. Das vom Thüringer Landtag im Juli 2019 verabschiedete Paritätsgesetz ist vom Thüringer Verfassungsgerichtshof am 15. Juli 2020 mehrheitlich „gekippt“ worden. Es braucht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dafür braucht es Ihre/deine Unterstützung. Dazu braucht es Ihre/deine Vollmacht.

Ich befürworte die Einführung von Paritätsgesetzen und -regelungen auf jeder föderalen Ebene. Für meine Mitstreiter*innen und mich ist die Einführung von Paritätsgesetzen eine logische Konsequenz des Auftrags zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer, vor allem aber ein Auftrag  resultierend aus dem Förderauftrag in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz. Der Gesetzgeber wird explizit zur Herstellung von Chancengleichheit aufgerufen. Der gesetzgeberische Gestaltungsraum zur Herstellung von Geschlechterparität lässt es unserer Meinung auch zu, dass bei der Umsetzung rechtlicher Maßnahmen in gewissem Umfang auch Beeinträchtigungen anderer Verfassungsgüter beispielsweise der Parteienfreiheit erfolgen. Wir wollen die ungleichen (politischen) Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern nicht länger zementiert wissen. Um eine Klärung von Haltungen und Meinungen herbeizuführen, braucht es eine Anrufung des und eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. 
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht nur für Brandenburg und Thüringen, die beide 2019 ein Paritätsgesetz verabschiedet haben, bedeutsam, sondern auch für die anderen Landtage, wie z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus, in denen Entwürfe eines Paritätsgesetzes debattiert werden. Wir brauchen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch für die Bundesebene. Die Einführung von Parität ist auch hier ein gewichtiger Verhandlungspunkt in den Debatten zur Wahlrechtsreform.
Aufruf zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Schutz des Artikels 3,2 des Grundgesetzes!
Der Landesfrauenrat Thüringen setzt sich weiter vehement für einen höheren Frauenanteil im Thüringischen Landtag ein, damit die Interessen aller vertreten sind. Der Landesfrauenrat Thüringen ruft daher zur Verfassungsbeschwerde beimIch befürworte die Einführung von Paritätsgesetzen und -regelungen auf jeder föderalen Ebene. Für meine Mitstreiter*innen und mich ist die Einführung von Paritätsgesetzen eine logische Konsequenz des Auftrags zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer, vor allem aber ein Auftrag  resultierend aus dem Förderauftrag in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz. Der Gesetzgeber wird explizit zur Herstellung von Chancengleichheit aufgerufen. Der gesetzgeberische Gestaltungsraum zur Herstellung von Geschlechterparität lässt es unserer Meinung auch zu, dass bei der Umsetzung rechtlicher Maßnahmen in gewissem Umfang auch Beeinträchtigungen anderer Verfassungsgüter beispielsweise der Parteienfreiheit erfolgen. Wir wollen die ungleichen (politischen) Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern nicht länger zementiert wissen. Um eine Klärung von Haltungen und Meinungen herbeizuführen, braucht es eine Anrufung des und eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. 
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht nur für Brandenburg und Thüringen, die beide 2019 ein Paritätsgesetz verabschiedet haben, bedeutsam, sondern auch für die anderen Landtage, wie z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus, in denen Entwürfe eines Paritätsgesetzes debattiert werden. Wir brauchen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch für die Bundesebene. Die Einführung von Parität ist auch hier ein gewichtiger Verhandlungspunkt in den Debatten zur Wahlrechtsreform.
Aufruf zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Schutz des Artikels 3,2 des Grundgesetzes!
Der Landesfrauenrat Thüringen setzt sich weiter vehement für einen höheren Frauenanteil im Thüringischen Landtag ein, damit die Interessen aller vertreten sind. Der Landesfrauenrat Thüringen ruft daher zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Ich befürworte die Einführung von Paritätsgesetzen und -regelungen auf jeder föderalen Ebene. Für meine Mitstreiter*innen und mich ist die Einführung von Paritätsgesetzen eine logische Konsequenz des Auftrags zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer, vor allem aber ein Auftrag  resultierend aus dem Förderauftrag in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz. Der Gesetzgeber wird explizit zur Herstellung von Chancengleichheit aufgerufen. Der gesetzgeberische Gestaltungsraum zur Herstellung von Geschlechterparität lässt es unserer Meinung auch zu, dass bei der Umsetzung rechtlicher Maßnahmen in gewissem Umfang auch Beeinträchtigungen anderer Verfassungsgüter beispielsweise der Parteienfreiheit erfolgen. Wir wollen die ungleichen (politischen) Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern nicht länger zementiert wissen. Um eine Klärung von Haltungen und Meinungen herbeizuführen, braucht es eine Anrufung des und eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. 
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht nur für Brandenburg und Thüringen, die beide 2019 ein Paritätsgesetz verabschiedet haben, bedeutsam, sondern auch für die anderen Landtage, wie z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus, in denen Entwürfe eines Paritätsgesetzes debattiert werden. Wir brauchen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch für die Bundesebene. Die Einführung von Parität ist auch hier ein gewichtiger Verhandlungspunkt in den Debatten zur Wahlrechtsreform.
Aufruf zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Schutz des Artikels 3,2 des Grundgesetzes!
Der Landesfrauenrat Thüringen setzt sich weiter vehement für einen höheren Frauenanteil im Thüringischen Landtag ein, damit die Interessen aller vertreten sind. Der Landesfrauenrat Thüringen ruft daher zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
 Bundesverfassungsgericht

Ich befürworte die Einführung von Paritätsgesetzen und -regelungen auf jeder föderalen Ebene. Für meine Mitstreiter*innen und mich ist die Einführung von Paritätsgesetzen eine logische Konsequenz des Auftrags zur Herstellung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer, vor allem aber ein Auftrag  resultierend aus dem Förderauftrag in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz. Der Gesetzgeber wird explizit zur Herstellung von Chancengleichheit aufgerufen. Der gesetzgeberische Gestaltungsraum zur Herstellung von Geschlechterparität lässt es unserer Meinung auch zu, dass bei der Umsetzung rechtlicher Maßnahmen in gewissem Umfang auch Beeinträchtigungen anderer Verfassungsgüter beispielsweise der Parteienfreiheit erfolgen. Wir wollen die ungleichen (politischen) Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern nicht länger zementiert wissen. Um eine Klärung von Haltungen und Meinungen herbeizuführen, braucht es eine Anrufung des und eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. 

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht nur für Brandenburg und Thüringen, die beide 2019 ein Paritätsgesetz verabschiedet haben, bedeutsam, sondern auch für die anderen Landtage, wie z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus, in denen Entwürfe eines Paritätsgesetzes debattiert werden. Wir brauchen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch für die Bundesebene. Die Einführung von Parität ist auch hier ein gewichtiger Verhandlungspunkt in den Debatten zur Wahlrechtsreform.

Aufruf zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Schutz des Artikels 3,2 des Grundgesetzes!

Der Landesfrauenrat Thüringen setzt sich weiter vehement für einen höheren Frauenanteil im Thüringischen Landtag ein, damit die Interessen aller vertreten sind. Der Landesfrauenrat Thüringen ruft daher zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht auf. Dieser Schritt ist folgerichtig, da die Landesverfassung des Freistaates Thüringen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterzuordnen ist. 

Gegen das Urteil des Thüringischen Verfassungsgerichtshofes haben nun zwanzig wahlberechtigte Thüringer*innen aus der Zivilgesellschaft und der Politik fristgerecht beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, unter ihnen auch der aus Erfurt stammende Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider. Sie alle treten für die Überzeugung ein, dass das Grundgesetz mit allen Artikeln in allen Bundesländern Gültigkeit hat.

Als wahlberechtigte Bürger*innen aus der gesamten Bundesrepublik können wir die Beschwerdeführer*innen unterstützen, indem wir uns der Beschwerde anzuschließen. Damit stellen wir klar, dass wir uns dagegen verwehren, u.a. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Freistaat Thüringen Benachteiligung zu erfahren, weil der Gleichberechtigungsparagraf des Grundgesetzes an dieser Stelle „ausgehebelt“ wird.

Lassen Sie uns gemeinsam Geschichte schreiben!

Ich bin dem Aufruf des Landesfrauenrat Thüringen gefolgt und habe eine Vollmacht an den Landesfrauenrat Thüringen e.V., Johannesstr. 19, 99084 Erfurt geschickt. Dieser wird meine Vollmacht Frau Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Berlin überreichen. Frau Laskowski ist damit die auch mich vertretende Anwältin für die Beschwerdeführung gegen das Urteil des Thüringischen Verfassungsgerichtshofes.

Ich glaube an die Notwendigkeit und an die Kraft des u.a. von Elisabeth Selbert (SPD) im Parlamentarischen Rat am 18. Januar 1949 erkämpften Gleichheitsgrundsatzes als unveräußerliches Grundrecht. 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“  

Dafür trete ich ein. Dafür mache ich mich stark!