Zum 3. September 2020 hat die Koordinierungsstelle für Alleinerziehende Neukölln, Träger ist der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) Berlin, zu einer Fachtagung mit dem anspruchsvollen Titel „Gesetzliche Regelungen in Verbindung mit weiteren Regelungen im Zusammenspiel mit SGB II – Auswirkungen für Alleinerziehende“ eingeladen.
56 Gäste und Teilnehmende u.a. aus Neuköllner Beratungsstellen und Familienzentren, von Sozialverbänden und -trägern, aus Jugendämtern und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung haben sich im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt getroffen – selbstverständlich gemäß der Vorgaben der Corona-Hygienestandards. Wir waren uns alle schnell einig: Die Freude über reale Begegnungen auf einer Präsenzveranstaltung war groß.
Zudem waren sich alle einig: Es ist richtig und wichtig, die besondere Situation von Alleinerziehenden umfassend zu beleuchten. Empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass familienpolitische Leistungen Alleinerziehenden häufig nicht in vollem Umfang gewährt werden. Auch deshalb unterstütze ich die Einführung einer Kindergrundsicherung.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden
Nach einigen Grußworten konnte ich einen politischen Impuls zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden - Benachteiligungen für AE hinsichtlich gesetzlicher Regelungen“
Zum 3. September 2020 hat die Koordinierungsstelle für Alleinerziehende Neukölln, Träger ist der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) Berlin, zu einer Fachtagung mit dem anspruchsvollen Titel „Gesetzliche Regelungen in Verbindung mit weiteren Regelungen im Zusammenspiel mit SGB II – Auswirkungen für Alleinerziehende“ eingeladen.
56 Gäste und Teilnehmende u.a. aus Neuköllner Beratungsstellen und Familienzentren, von Sozialverbänden und -trägern, aus Jugendämtern und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung haben sich im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt getroffen – selbstverständlich gemäß der Vorgaben der Corona-Hygienestandards. Wir waren uns alle schnell einig: Die Freude über reale Begegnungen auf einer Präsenzveranstaltung war groß.
Zudem waren sich alle einig: Es ist richtig und wichtig, die besondere Situation von Alleinerziehenden umfassend zu beleuchten. Empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass familienpolitische Leistungen Alleinerziehenden häufig nicht in vollem Umfang gewährt werden. Auch deshalb unterstütze ich die Einführung einer Kindergrundsicherung.Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden
Nach einigen Grußworten konnte ich einen politischen Impuls zum Thema: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden - Benachteiligungen für AE hinsichtlich gesetzlicher Regelungen“ geben.
Die Lebensform Familie hat sich in den vergangenen 30 Jahren stark gewandelt. Neben der klassischen Kernfamilie mit leiblicher Mutter, leiblichem Vater und Kind/ern als die weiterhin am häufigsten gelebte Familienkonstellation, gibt es vielfältige weitere Familienformen, die gelebt werden. Sie unterscheiden sich etwa durch sexuelle Identitäten, unterschiedliche Paarbeziehungen, die ökonomische Lage, ethnische Herkunft oder die Größe der Familie. So vielfältig wie die Familienkonstellationen gerade in einer Stadt wie Berlin sind, so vielfältig ist auch die Lage von Alleinerziehenden. Aber all diese Alleinerziehenden haben eins gemeinsam: Sie stehen vor besonderen Herausforderungen.
Diese Herausforderungen treffen mehrheitlich Frauen. Alleinerziehende sind zu 90 Prozent Frauen. Wir wissen, dass die gesellschaftliche Organisation von Erwerbs- und Sorgearbeit dazu führt, dass die wirtschaftliche und soziale Lage von Menschen stark vom Geschlecht abhängt. Wir skandalisieren zu Recht die Ungleichheit von Geschlechtern, die mit Indikatoren wie Gender Pay Gap oder Gender Time Gap immer sichtbarer wird. Und wir haben mittlerweile auch einen Indikator für die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit: Nach dem Gender Care Gap leisten Frauen täglich 52,4 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Das zeigt: Wir brauchen viel stärkere politische Anstrengungen, um partnerschaftliche Erwerbe- und Sorge-Arrangements zu unterstützen. Ich denke etwa an die Abschaffung des Ehegattensplittings oder das Lohntransparenzgesetz, damit Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich auch den gleichen Lohn erhalten.
Geschlechtergerechtigkeit von Anfang an
Es ist Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen für Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Ich will eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern, in der die Chancen und Risiken im Lebenslauf gleich verteilt sind. Dazu müssen die derzeit zumeist zu Lasten von Frauen vorhandenen zahlreichen Gaps überwunden werden.
Sorgeaufteilung nach der Trennung ist zumeist wie Sorgeaufteilung vor der Trennung
Familien führen nach der Trennung meist das weiter, was sie in der Partnerschaft, in der Familienkonstellation zuvor auch gelebt haben. Viele Paare leben vor der Trennung das Ernäher-Modell angereichert mit dem in der Regel Zuverdienerinnen-Modell. Wir wissen, dass die gesellschaftliche Organisation von Erwerbs- und Sorgearbeit dazu führt, dass die wirtschaftliche und soziale Lage von Menschen stark vom Geschlecht abhängt. Es geht heutzutage um die Herausforderung: Wie können partnerschaftliche Erwerb- und Sorge-Arrangements unterstützt und stabilisiert werden? Denn eines darf nicht Realität bleiben: Ein-Eltern-Familien können vielfach ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit finanzieren und bilden so die am stärksten armutsgefährdete Gruppe.
Zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts
Es ist gut, dass derzeit eine gesetzliche Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechtes vorbereitet wird. Es wird auch Zeit, denn die letzte umfangreiche Gesetzgebungsänderung im Kindschaftsrecht erfolgte 1997/1998. Seitdem ist in diesen, sensible Lebensbereiche abdeckenden Rechtsgebieten viel geschehen. Laut Koalitionsvertrag soll die Reform des Sorge- und Umgangsrechts das Kindeswohl insgesamt stärken und - zusammengefasst - elterliche Gestaltungsrechte in den Focus nehmen. Ziel ist es, individuelle Lösungen für vielfältige Familienkonstellationen möglich zu machen. Dargestellt habe ich unsere Reformüberlegungen hinsichtlich des Abstammungs-, Kindschafts-, Unterhalts- und Verfahrensrechtes.
Rechtlich hängt Vieles mit Allem zusammen
Das anschließende Referat „Gesetzliche Regelungen und deren Auswirkungen mit weiteren Regelungen – (insbesondere in Verbindung mit SGB II) – für Alleinerziehende“ von Frau Sylvia Pfeiffer war sehr aufschlussreich. Die Dozentin für Sozialrecht verdeutlichte sehr anschaulich die Verwobenheit historisch gewachsener, sich bis heute am Familienmodell „Vater-Mutter-Kind“ orientierenden gesetzlichen Regelungen – mit allen heutzutage kontraproduktiven Effekten. In Workshops wurden am Nachmittag die Fachfragen vertieft sowie kurz-, mittel- und langfristige Lösungsvorschläge und Empfehlungen für die Politik erarbeitet. Diese sollen helfen, die gesetzlichen Nachteile für Alleinerziehende nachhaltig zu beseitigen.
Ich danke Margaretha Müller von der Koordinierungsstelle Alleinerziehende Neukölln sehr für die Organisation dieser gelungenen Veranstaltung. Vielfältige Eindrücke der Veranstaltung sind auch dem Fotoprotokoll zu entnehmen.