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Berlin braucht Parität – Wer geht mit vor´s Verfassungsgericht?

2021 wird in Kommunen, in Bundesländern und im Bund gewählt. Und überall gilt: Die politische Repräsentanz der Geschlechter ist ein gewichtiger Punkt. Frauen stellen 51 Prozent der Bevölkerung, sind aber in den meisten Parlamenten sehr unterrepräsentiert. Das muss sich im Sinne einer guten Politik ändern.

Wir wollen in Berlin mit einem umfassenden Paritätsgesetz, welches Listen und Wahlkreise umfasst, die Geschichte der Geschlechtergerechtigkeit bereichern. Ich danke den Parlamentarier*innen unserer rot-rot-grünen Landesregierung, dass sie sich im Berliner Abgeordnetenhaus dafür stark machen. Es ist selbstverständlich, dass ein solches Gesetz so wie andere auch, dahingehend zu überprüfen ist, dass es der Berliner Landesverfassung und dem Grundgesetz entspricht. Die Berliner Regierungskoalition tut gut daran, sich der Herausforderung einer geschlechtergerechten Partizipation intensiv zu widmen, da der Anteil von Mandatsträgerinnen sowohl im Landesparlament als auch in den Bezirksverordnetenversammlungen Berlins besorgniserregend rückläufig ist. Das muss sich im Sinne einer geschlechtergerechten Politik ändern.

Einladung zur Teilnahme beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht

Nein wir lassen uns nicht entmutigen. Ganz im Gegenteil: Ich bin der Meinung, dass der Handlungsauftrag unseres Grundgesetzes zur Herstellung tatsächlicher Gleichstellung weder in Thüringen noch in Brandenburg ausreichend Berücksichtigung bei der Urteilsfindung gefunden hat. 

Deshalb habe ich mich entschieden, dass auch in meinem Namen der Gang vor das Bundesverfassungsgericht stattfinden soll. Ich habe jeweils Frau Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski die Vollmacht erteilt, auch in meinem Namen Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Wie es für Thüringen geht, habe ich im Artikel Für tatsächliche Gleichstellung und Parität – Aufruf zur Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde – Seien auch Sie dabei“ auf dieser Homepage dargestellt.

Auch für Brandenburg ist es einfach. Unterschreiben Sie die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde. Zeigen wir gemeinsam, dass wir viele sind, die für die Parität, die für die tatsächliche Gleichstellung in unserem Land kämpfen.

SPD macht sich stark für Parität

Grund der gemessen am weiblichen Bevölkerungsanteil deutlichen Unterrepräsentanz ist die traditionelle Nominierungspraxis in den politischen Parteien, die Frauen in nur geringer Anzahl als Kandidatinnen auf Wahlvorschlagslisten und in noch geringerer Anzahl in Wahlkreisen aufstellte. Ich bin froh, dass sich in der Berliner SPD mit der Geschlechterquote und dem Reißverschluss schon sehr viel getan ist – aber auch wir müssen noch mehr tun. Wir machen uns auf Landes- und Bundesebene stark für paritätische Wahlgesetze, die allen Parteien eine gleichmäßige, paritätische Nominierung von Kandidat*innen vorschreiben. Wir lassen uns auch von den Urteilen des Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg nicht entmutigen, denn deren Wahlgesetze hatten andere Grundlagen als wir sie für Berlin anstreben.

Ich danke meiner Rot-Rot-Grünen Berliner Regierung, dass sie sich für ein Paritätsgesetz stark macht, und auch dafür, dass sie an einer Initiative zur Einbringung in den Bundesrat arbeitet.  

Berliner Netzwerk Parität

Ich danke der Friedrich-Ebert-Stiftung für die Koordinierung des „Berliner Netzwerk Parität“. Im zivilgesellschaftlichen und überparteilichen Berliner Netzwerk Parität treffen sich Akteur*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Parität im Land Berlin! Das Bündnis steht allen offen, die sich für ein Paritätsgesetz im Land Berlin einsetzen möchten. Bitte melden Sie sich bei Interesse unter der Email berliner-netzwerk-paritaet@fes.de

Ich danke der FES auch für die herausgegebenen Studien:

Erstens für die die Info-Broschüre: "FrauenMACHT Berlin! Politische Teilhabe von Frauen in Berlin", von Helga Lukoschat, Paula Schweers.

Und zweitens für das im September 2020 veröffentlichte Gutachten: "Berlin braucht Parität! Juristisches Gutachten zu einem Paritätsgesetz im Land Berlinvon Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski. Dieses neue Gutachten zeigt, dass das Berliner Paritätsgesetz zulässig und geboten ist.

Es kann nicht sein, dass wir im Herbst 2018 das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland feierten und noch nicht mehr erreicht haben. Ich will Geschlechtergerechtigkeit in den Parlamenten jetzt! Ich will Parität jetzt!

2021 wird in Kommunen, in Bundesländern und im Bund gewählt. Und überall gilt: Die politische Repräsentanz der Geschlechter ist ein gewichtiger Punkt. Frauen stellen 51 Prozent der Bevölkerung, sind aber in den meisten Parlamenten sehr unterrepräsentiert. Das muss sich im Sinne einer guten Politik ändern.
Wir wollen in Berlin mit einem umfassenden Paritätsgesetz, welches Listen und Wahlkreise umfasst, die Geschichte der Geschlechtergerechtigkeit bereichern. Ich danke den Parlamentarier*innen unserer rot-rot-grünen Landesregierung, dass sie sich im Berliner Abgeordnetenhaus dafür stark machen. Es ist selbstverständlich, dass ein solches Gesetz so wie andere auch, dahingehend zu überprüfen ist, dass es der Berliner Landesverfassung und dem Grundgesetz entspricht. Die Berliner Regierungskoalition tut gut daran, sich der Herausforderung einer geschlechtergerechten Partizipation intensiv zu widmen, da der Anteil von Mandatsträgerinnen sowohl im Landesparlament als auch in den Bezirksverordnetenversammlungen Berlins besorgniserregend rückläufig ist. Das muss sich im Sinne einer geschlechtergerechten Politik ändern.
Einladung zur Teilnahme beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht
Nein wir lassen uns nicht entmutigen. Ganz im Gegenteil: Ich bin der Meinung, dass der Handlungsauftrag unseres Grundgesetzes zur Herstellung tatsächlicher Gleichstellung weder in Thüringen noch in Brandenburg ausreichend Berücksichtigung bei der Urteilsfindung gefunden hat. 
Deshalb habe ich mich entschieden, dass auch in meinem Namen der Gang vor das Bundesverfassungsgericht stattfinden soll. Ich habe jeweils Frau Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski die Vollmacht erteilt, auch in meinem Namen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Wie es für Thüringen geht, habe ich im Artikel 
„Für tatsächliche Gleichstellung und Parität – Aufruf zur Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde – Seien auch Sie dabei“
https://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2020-09-11/f_r_tats_chliche_gleichstellung_und_parit_t_aufruf_zur_beteiligu
auf dieser Homepage dargestellt.
Auch für Brandenburg ist es einfach. Unterschreiben Sie die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde
https://www.brandenburg-paritaetisch.de/wp-content/uploads/2020/11/Vollmacht-VerfB_-BVerfG-gg-VfGBbg-9_19-und-55_19-ParitaetsG-mit-Adresse.pdf
. Zeigen wir gemeinsam, dass wir viele sind, die für die Parität, die für die tatsächliche Gleichstellung in unserem Land kämpfen.
SPD macht sich stark für Parität
Grund der gemessen am weiblichen Bevölkerungsanteil deutlichen Unterrepräsentanz ist die traditionelle Nominierungspraxis in den politischen Parteien, die Frauen in nur geringer Anzahl als Kandidatinnen auf Wahlvorschlagslisten und in noch geringerer Anzahl in Wahlkreisen aufstellte. Ich bin froh, dass sich in der Berliner SPD mit der Geschlechterquote und dem Reißverschluss schon sehr viel getan ist – aber auch wir müssen noch mehr tun. Wir machen uns auf Landes- und Bundesebene stark für paritätische Wahlgesetze, die allen Parteien eine gleichmäßige, paritätische Nominierung von Kandidat*innen vorschreiben. Wir lassen uns auch von den Urteilen des Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg nicht entmutigen, denn deren Wahlgesetze hatten andere Grundlagen als wir sie für Berlin anstreben.
Ich danke meiner Rot-Rot-Grünen Berliner Regierung, dass sie sich für ein Paritätsgesetz stark macht, und auch dafür, dass sie an einer Initiative zur Einbringung in den Bundesrat arbeitet.  
Berliner Netzwerk Parität
Ich danke der Friedrich-Ebert-Stiftung für die Koordinierung des „Berliner Netzwerk Parität“. Im zivilgesellschaftlichen und überparteilichen Berliner Netzwerk Parität treffen sich Akteur*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Thema Parität im Land Berlin! Das Bündnis steht allen offen, die sich für ein Paritätsgesetz im Land Berlin einsetzen möchten. Bitte melden Sie sich bei Interesse unter der Email berliner-netzwerk-paritaet@fes.de
Ich danke der FES auch für die herausgegebenen Studien:
Erstens für die die Info-Broschüre FrauenMACHT Berlin! Politische Teilhabe von Frauen in Berlin 
https://www.fes.de/e/default-a499cd5a63
von Helga Lukoschat, Paula Schweers.
Und zweitens für das im September 2020 veröffentlichte Gutachten Berlin braucht Parität! Juristisches Gutachten zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin 
https://www.fes.de/e/gutachten-berlin-braucht-paritaet-juristisches-gutachten-zu-einem-paritaetsgesetz-im-land-berlin
von Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski. Dieses neue Gutachten zeigt, dass das Berliner Paritätsgesetz zulässig und geboten ist.
Es kann nicht sein, dass wir im Herbst 2018 das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland feierten und noch nicht mehr erreicht haben. Ich will Geschlechtergerechtigkeit in den Parlamenten jetzt! Ich will Parität jetzt!