Nach einem mehrjährigen und konstruktiven Dialogprozess mit der Praxis und der Erstellung zweier Gutachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den äußerst umfangreichen Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erstellt. Im Deutschen Bundestag läuft bereits das parlamentarische Verfahren: Die erste Lesung erfolgte am 26. November und am 16. Dezember die Öffentliche Anhörung. Noch vor Ostern soll die abschließende 2./3. Lesung stattfinden.
Als zuständige SPD-Berichterstatterin des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz habe ich in den letzten Monaten bundesweit Expert*innen als auch Betroffene befragt und Vereine und Institutionen in meinem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg aufgesucht.
Trotz laufender Berichterstatter*innengespräche lade ich Sie zur digitalen Videoschaltveranstaltung am 4. Februar 2021 herzlich ein. Warum? Für mich gilt verstärkt die Maxime „Nichts über uns ohne uns“ und die beabsichtigte Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes im Sinne der UN-Behindertenkonvention begrüße ich nachdrücklich. Desweiteren hat das Betreuungsrecht eine hohe Relevanz für die Landes- und Kommunalebene, im Berliner Fall, die Bezirksebene.
Informationen zum Programm und zum Anmeldeprozedere
Programm
- 15.00 Uhr Begrüßung und Vorstellung des Gesetzentwurfes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Inhalt, Stand, Diskussionen Mechthild Rawert, MdB
- 15:15 Uhr Strukturelle Herausforderungen durch die Reform aus Sicht der Betreuungsvereine
Marie Schäffler, Humanistischer Betreuungsverein Reinickendorf,
Wencke Pohle Betreuungsverein Marzahn-Hellersdorf
- 15:25 Uhr Gesetzliche Betreuung in besonderen Wohnformen
Norbert Rodermond, Regionalleitung, Tiele-Winckler Haus GmbH
- 15:35 Uhr Video: Unterstützte Kommunikation im Kontext der rechtlichen Betreuung - Notwendigkeiten und Entwicklung zur Stärkung der Selbstbestimmung Lars Tiedemann, Diplom Heilpädagoge
Nele Dierks, UK-Nutzerin, Co-Referentin Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation
(sowie Präsentation der Referenten im PDF-Format)
- 15:55 Uhr Die Reform aus Sicht der Berufsbetreuer*innen
Jörg Tänzer, Fachanwalt für Sozialrecht, BBFW Berufsbetreuer Fortbildungswerk
- 16:05 Uhr Diskussion
- 16:45 Uhr Abschlussworte
Mechthild Rawert, MdB
Moderation: Rieke Sturzenegger aus dem Team Mechthild Rawert
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse oder telefonisch bis Montag, 01.02.2021 mit vollständigem Namen und Telefonnummer (für Rückfragen) an:
mechthild.rawert.wk@bundestag.de | Telefon: 030 78 95 30 20 (Mo. - Fr. 9:30 - 13:30 Uhr)
Sie erhalten den Link zur Videokonferenz am Dienstag, 3.2.2021 zugemailt. Zur Teilnahme benötigen Sie einen Computer mit Kamera und Mikrofon, sowie den Internetbrowser Google Chrome oder Microsoft Edge. Für Smartphones mit Android oder iOS ist eine App erhältlich. Die Veranstaltung wird im Anschluss auf meinem YouTube-Kanal abrufbar sein. Bitte machen Sie sich mit meiner Datenschutzerklärung vertraut.
Die rechtliche Betreuung betrifft viele Menschen
Im Jahr 2015 wurden für rund 1,25 Mio. Personen rechtliche Betreuungen geführt. Das entspricht etwa 1,8% der Bevölkerung über 18 Jahren. Die Lebenslagen der betroffenen Menschen sind so bunt, wie sie in unserer vielfältigen Gesellschaft nun mal sind, u.a.:
- Ältere Menschen, die zum Beispiel aufgrund einer Demenz Hilfe benötigen,
- Menschen mit psychischen Erkrankungen, die für bestimmte Zeiten in ihrem Leben rechtliche Unterstützung brauchen,
- Menschen, die nach einem schweren Unfall lebenswichtige Entscheidungen nicht selbst entscheiden können und die keine Vorsorge getroffen haben,
- Menschen mit Behinderungen in all ihrer Vielfalt.
Ich freue mich über Ihre Teilnahme und einen regen Austausch. Bleiben Sie gesund.
Nach einem mehrjährigen und konstruktiven Dialogprozess mit der Praxis und der Erstellung zweier Gutachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den äußerst umfangreichen Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Betreuungsrecht_Vormundschaft.html
erstellt. Im Deutschen Bundestag läuft bereits das parlamentarische Verfahren: die erste Lesung erfolgte am 26. November und am 16. Dezember die Öffentliche Anhörung
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNl9SZWNodC9hbmhvZXJ1bmdlbl9hcmNoaXYvODA5MzI2LTgwOTMyNg==&mod=mod559522
. Noch vor Ostern soll die abschließende 2./3. Lesung stattfinden.
Als zuständige SPD-Berichterstatterin des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz habe ich in den letzten Monaten bundesweit Expert*innen als auch Betroffene befragt und Vereine und Institutionen in meinem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg aufgesucht.
Trotz laufender Berichterstatter*innengespräche lade ich Sie zur digitalen Videoschaltveranstaltung am 4. Februar 2021 herzlich ein. Warum? Für mich gilt verstärkt die Maxime „Nichts über uns ohne uns“ und die beabsichtigte Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes im Sinne der UN-Behindertenkonvention begrüße ich nachdrücklich. Desweiteren hat das Betreuungsrecht eine hohe Relevanz für die Landes- und Kommunal- - im Berliner Fall Bezirks- - ebene.
Informationen zum Programm und zum Anmeldeprozedere
Programm
15.00 Uhr Begrüßung und Vorstellung des Gesetzentwurfes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Inhalt, Stand, Diskussionen
Mechthild Rawert, MdB
15:15 Uhr Strukturelle Herausforderungen durch die Reform aus Sicht der Betreuungsvereine
Marie Schäffler, Humanistischer Betreuungsverein Reinickendorf,
Wencke Pohle Betreuungsverein Marzahn-Hellersdorf
15:25 Uhr Gesetzliche Betreuung in besonderen Wohnformen
Norbert Rodermond, Regionalleitung, Tiele-Winckler Haus GmbH
15:35 Uhr Unterstützte Kommunikation im Kontext der rechtlichen Betreuung - Notwendigkeiten und Entwicklung zur Stärkung der Selbstbestimmung
Lars Tiedemann, Diplom Heilpädagoge
Nele Dierks, UK-Nutzerin, Co-Referentin Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation
15:55 Uhr Die Reform aus Sicht der Berufsbetreuer*innen
Jörg Tänzer, Fachanwalt für Sozialrecht, BBFW Berufsbetreuer Fortbildungswerk
16:05 Uhr Diskussion
16:45 Uhr Abschlussworte
Mechthild Rawert, MdB
Moderation: Rieke Sturzenegger aus dem Team Mechthild Rawert
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse oder telefonisch bis Montag, 1.2.2021 mit vollständigem Namen und Telefonnummer (für Rückfragen) an:
mechthild.rawert.wk@bundestag.de | Telefon: 030 78 95 30 20 (Mo. - Fr. 9:30 - 13:30 Uhr)
Sie erhalten den Link zur Videokonferenz am Dienstag, 3.2.2021 zugemailt. Zur Teilnahme benötigen Sie einen Computer mit Kamera und Mikrofon, sowie den Internetbrowser Google Chrome oder Microsoft Edge. Für Smartphones mit Android oder iOS ist eine App
https://jitsi.org/#download
erhältlich. Die Veranstaltung wird ebenfalls in meinem YouTube-Kanal
https://www.youtube.com/channel/UCp9PmkGrbHL5TS1qiexmLvA/playlists
übertragen und ist dort auch später abrufbar. Bitte machen Sie sich mit meiner Datenschutzerklärung
https://datenschutz.mechthild-rawert.de/
vertraut.
Die rechtliche Betreuung betrifft viele Menschen
Im Jahr 2015 wurden für rund 1,25 Mio. Personen rechtliche Betreuungen geführt. Das entspricht etwa 1,8% der Bevölkerung über 18 Jahren. Die Lebenslagen der betroffenen Menschen sind so bunt, wie sie in unserer vielfältigen Gesellschaft nun mal sind, u.a.:
• Ältere Menschen, die zum Beispiel aufgrund einer Demenz Hilfe benötigen,
• Menschen mit psychischen Erkrankungen, die für bestimmte Zeiten in ihrem Leben rechtliche Unterstützung brauchen,
• Menschen, die nach einem schweren Unfall lebenswichtige Entscheidungen nicht selbst entscheiden können und die keine Vorsorge getroffen haben,
• Menschen mit Behinderungen in all ihrer Vielfalt.
Ich freue mich über Ihre Teilnahme und einen regen Austausch. Bleiben Sie gesund.