Hauptmenü

Menschenrechte Älterer müssen gestärkt werden!

 

Wer fühlt sich alt? Wer ist alt? Welche Altersbilder haben wir in den Köpfen? 

Weltweit sind ältere Menschen die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe. In Deutschland sind ca. 20% der Bevölkerung über 65 Jahre alt, das sind mehr  als  16  Millionen  Menschen. Viele befinden sich in verletzlichen Lebenslagen und sind mehrfach von Diskriminierung betroffen. Wobei schon der Begriff „Ältere Menschen“ schwer zu spezifizieren ist. Ältere Menschen gelten als besonders heterogene Bevölkerungsgruppe, das kalendarische Alter ist dabei wenig aussagekräftig. Es geht bei der Einschätzung „Alte Menschen“ immer auch und insbesondere um ihre wirtschaftliche und soziale Lage, die Familiensituation, die Rentensituation, Bildungsgrad, Wohnumfeld. Ein älterer, ein alter Mensch“ wird in der Regel verbunden mit Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Pflege usw., also auch mit Kriterien, die von der Gesellschaft oft als Belastung empfunden werden und sogar zu Diskriminierung führen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) als Nationale  Menschenrechtsinstitution Deutschlands setzt sich dafür ein, dass Parlamente und Regierungen in Bund und Ländern die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland systematisch aus menschenrechtlicher Perspektive in den Blick nehmen. In diesem Zuge können sie klären, ob der bestehende Menschenrechtsschutz für die Älteren ausreicht und ob Schutz- oder Umsetzungslücken bestehen. Nur so können konkrete Verbesserungsvorschläge für die nationale Ebene erarbeitet werden. Diese können zugleich in die internationalen Debatten eingespeist werden und sie voranbringen. 

Menschenrechte - Keine Frage des Alters?

Das DIMR hat die Studie "Menschenrechte - Keine Frage des Alters?" veröffentlicht und am 23.4.21 hierzu eine Veranstaltung organisiert. Dies Studie legt den Fokus auf die Rechte alter Menschen weltweit, national und regional und will aufzeigen, warum die Menschenrechte Älterer gestärkt werden müssen.

Dr. Claudia Mahler ist Autorin der Studie und wissenschaftliche Mitarbeiterin des DIMR mit dem Arbeitsschwerpunkt Rechte Älterer und 2020 vom UN-Menschenrechtsrat zur Unabhängigen Expertin für die Rechte älterer Menschen ernannt. Alte Menschen würden in vielen Bereichen nicht mehr als Rechtsträger*innen gesehen. Nur so sei es möglich gewesen, dass alte Menschen in der Pandemie in die Isolation geschickt und wie Unmündige behandelt wurden. Die Pandemie habe hier wie ein Brennglas gewirkt und den mangelnden menschenrechtlichen Schutz älterer Menschen tragisch verdeutlicht.

Die Menschenrechte gelten zwar universell, also auch für Ältere, aber ältere Menschen finden im internationalen Menschenrechtsschutzsystem bisher kaum Berücksichtigung. 2010 hatte daher die UN-Generalversammlung eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer ins Leben gerufen (Open Ended Working Group on Ageing - OEWG-A).

Argentinien habe den Vorschlag gemacht, auf eine UN-Konvention zum Schutz alter Menschen hinzuwirken. Der Vorschlag sei von der Zivilgesellschaft, Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und vielen Staaten begrüßt worden. 170 Staaten würden das Vorhaben unterstützen. Aber besonders aus der Westlichen Gruppe, zu der auch Deutschland gehört, habe es erheblichen Widerstand gegen eine Konvention mit der Begründung gegeben, dass viele Fragen noch ungeklärt seien. Es wurde eine Studie in Auftrag gegeben. 

Alter und Menschenrechte – es muss was getan werden

Die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – unterstützt unabhängig davon ausdrücklich den internationalen Prozess zur Schaffung einer Konvention der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte älterer Menschen weltweit. Die BAGSO bekräftigt, dass es (inter-)national erhebliche Defizite und Lücken beim Schutz älterer Menschen gibt. Diskriminierungen aufgrund des Alters bestünden in vielfacher Hinsicht, verstärkt durch negative Altersstereotype.

Am 9. Oktober 2020 hat der Rat der Europäischen Union die Schlussfolgerungen zu „Menschenrechten, Teilhabe und Wohlbefinden älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung“ angenommen. Mit seinen Schlussfolgerungen richtet sich der Europarat an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Es ist deutlich: Es ist die Zeit zum Handeln. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollen gemäß ihrer Zuständigkeiten u.a. die soziale Inklusion und die gegenseitige Solidarität zwischen den Generationen stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen berücksichtigen und ältere Menschen, in erster Linie ältere Frauen, in alle ihr Leben betreffenden Entscheidungsprozesse einbeziehen.

Auch das DIMR stellt fest, dass es bisher keine europäische Strategie zu älteren Menschen gebe. Auch weltweit fehlt es an dem politischen Willen, Schutzmaßnahmen zugunsten älterer Menschen umzusetzen. 

Ältere Menschen, ältere Frauen stärker in die Politik einbeziehen

Frau Mahler richtet ihre eindringliche Bitte an die Deutsche Politik, sich stärker für die Weiterentwicklung der Menschenrechte, insbesondere auch hinsichtlich der Rechte älterer Menschen, einzusetzen. Sie vermisse, dass Deutschland sich in der Offenen Arbeitsgruppe und der ad-hoc-Arbeitsgruppe so beteilige und einbringe, dass auch die Entwicklung mitbestimmt werden könne. Schon bei der Arbeit zur Entwicklung der UN- Behindertenrechtskonvention (2006/2008) z.T. habe es an Kooperation gemangelt.

Als notwendig zu behandelnde Themen wurden identifiziert:  

  • Altersdiskriminierung
  • Ethikfragen: Negative Altersbilder
  • International nicht ausgestaltet sei das Thema Pflege, es werde über Gesundheit einbezogen
  • Gewalt gegen alte Menschen (Pflegesituation, häusliche Gewalt)
  • Zugang zu digitalen Medien fehle total
  • Bereich Bildung: Ältere würden nicht mit eingeplant. Entweder werde etwas speziell für die Gruppe gemacht oder - wenn die Ressourcen knapp seien - würden Ältere ausgegrenzt.

(Foto: offset/SPD)

Wer fühlt sich alt? Wer ist alt? Welche Altersbilder haben wir in den Köpfen? 

Weltweit sind ältere Menschen die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe. In Deutschland sind ca. 20% der Bevölkerung über 65 Jahre alt, das sind mehr  als  16  Millionen  Menschen. Viele befinden sich in verletzlichen Lebenslagen und sind mehrfach von Diskriminierung betroffen. Wobei schon der Begriff „Ältere Menschen“ schwer zu spezifizieren ist. Ältere Menschen gelten als besonders heterogene Bevölkerungsgruppe, das kalendarische Alter ist dabei wenig aussagekräftig. Es geht bei der Einschätzung „Alte Menschen“ immer auch und insbesondere um ihre wirtschaftliche und soziale Lage, die Familiensituation, die Rentensituation, Bildungsgrad, Wohnumfeld. Ein älterer, ein alter Mensch“ wird in der Regel verbunden mit Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Pflege usw., also auch mit Kriterien, die von der Gesellschaft oft als Belastung empfunden werden und sogar zu Diskriminierung führen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) 

www.institut-fuer-menschenrechte.de

als Nationale  Menschenrechtsinstitution Deutschlands setzt sich dafür ein, dass Parlamente und Regierungen in Bund und Ländern die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland systematisch aus menschenrechtlicher Perspektive in den Blick nehmen. In diesem Zuge können sie klären, ob der bestehende Menschenrechtsschutz für die Älteren ausreicht und ob Schutz- oder Umsetzungslücken bestehen. Nur so können konkrete Verbesserungsvorschläge für die nationale Ebene erarbeitet werden. Diese können zugleich in die internationalen Debatten eingespeist werden und sie voranbringen. 

Menschenrechte - Keine Frage des Alters?

Das DIMR hat die Studie "Menschenrechte - Keine Frage des Alters?" 

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Studie_Menschenrechte_Keine_Frage_des_Alters.pdf

veröffentlicht und am 23.4.21 hierzu eine Veranstaltung organisiert. Dies Studie legt den Fokus auf die Rechte alter Menschen weltweit, national und regional und will aufzeigen, warum die Menschenrechte Älterer gestärkt werden müssen.

Dr. Claudia Mahler ist Autorin der Studie und wissenschaftliche Mitarbeiterin des DIMR mit dem Arbeitsschwerpunkt Rechte Älterer und 2020 vom UN-Menschenrechtsrat zur Unabhängigen Expertin für die Rechte älterer Menschen ernannt. Alte Menschen würden in vielen Bereichen nicht mehr als Rechtsträger*innen gesehen. Nur so sei es möglich gewesen, dass alte Menschen in der Pandemie in die Isolation geschickt und wie Unmündige behandelt wurden. Die Pandemie habe hier wie ein Brennglas gewirkt und den mangelnden menschenrechtlichen Schutz älterer Menschen tragisch verdeutlicht.

Die Menschenrechte gelten zwar universell, also auch für Ältere, aber ältere Menschen finden im internationalen Menschenrechtsschutzsystem bisher kaum Berücksichtigung. 2010 hatte daher die UN-Generalversammlung eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer ins Leben gerufen (Open Ended Working Group on Ageing - OEWG-A).

Argentinien habe den Vorschlag gemacht, auf eine UN-Konvention zum Schutz alter Menschen hinzuwirken. Der Vorschlag sei von der Zivilgesellschaft, Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und vielen Staaten begrüßt worden. 170 Staaten würden das Vorhaben unterstützen. Aber besonders aus der Westlichen Gruppe, zu der auch Deutschland gehört, habe es erheblichen Widerstand gegen eine Konvention mit der Begründung gegeben, dass viele Fragen noch ungeklärt seien. Es wurde eine Studie in Auftrag gegeben. 

Alter und Menschenrechte – es muss was getan werden

Die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen –

https://www.bagso.de/

unterstützt unabhängig davon ausdrücklich den internationalen Prozess zur Schaffung einer Konvention der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte älterer Menschen weltweit. Die BAGSO bekräftigt, dass es (inter-)national erhebliche Defizite und Lücken beim Schutz älterer Menschen gibt. Diskriminierungen aufgrund des Alters bestünden in vielfacher Hinsicht, verstärkt durch negative Altersstereotype.

Am 9. Oktober 2020 hat der Rat der Europäischen Union die Schlussfolgerungen zu „Menschenrechten, Teilhabe und Wohlbefinden älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung“ angenommen. Mit seinen Schlussfolgerungen richtet sich der Europarat an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Es ist deutlich: Es ist die Zeit zum Handeln. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollen gemäß ihrer Zuständigkeiten u.a. die soziale Inklusion und die gegenseitige Solidarität zwischen den Generationen stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen berücksichtigen und ältere Menschen, in erster Linie ältere Frauen, in alle ihr Leben betreffenden Entscheidungsprozesse einbeziehen.

Auch das DIMR stellt fest, dass es bisher keine europäische Strategie zu älteren Menschen gebe. Auch weltweit fehlt es an dem politischen Willen, Schutzmaßnahmen zugunsten älterer Menschen umzusetzen. 

Ältere Menschen, ältere Frauen stärker in die Politik einbeziehen

Frau Mahler richtet ihre eindringliche Bitte an die Deutsche Politik, sich stärker für die Weiterentwicklung der Menschenrechte, insbesondere auch hinsichtlich der Rechte älterer Menschen, einzusetzen. Sie vermisse, dass Deutschland sich in der Offenen Arbeitsgruppe und der ad-hoc-Arbeitsgruppe so beteilige und einbringe, dass auch die Entwicklung mitbestimmt werden könne. Schon bei der Arbeit zur Entwicklung der UN- Behindertenrechtskonvention (2006/2008) z.T. habe es an Kooperation gemangelt.

Als notwendig zu behandelnde Themen wurden identifiziert:  
- Altersdiskriminierung
- Ethikfragen: Negative Altersbilder
- International nicht ausgestaltet sei das Thema Pflege, es werde über Gesundheit einbezogen
- Gewalt gegen alte Menschen (Pflegesituation, häusliche Gewalt)
- Zugang zu digitalen Medien fehle total
- Bereich Bildung: Ältere würden nicht mit eingeplant. Entweder werde etwas speziell für die Gruppe gemacht oder - wenn die Ressourcen knapp seien - würden Ältere ausgegrenzt.