Bei der Online-Veranstaltung „Barrierefreiheit: Schluss mit den halben Sachen!“ des Paritätischen Gesamtverbandes am 12. August 2021 wurde eine Bilanz der aktuellen Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung von Barrierefreiheit versucht – ein Thema, das uns Sozialdemokrat*innen und mir ganz persönlich sehr am Herzen liegt. (Zu meinen eigenen Veranstaltungen zum Thema siehe unten.)
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht
Der gleichberechtigte und gleichwertige Zugang zu allen Lebensbereichen ist kein individueller Luxus, so die Veranstalter in ihrer Ankündigung, sondern ein Menschenrecht, was die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch rechtlich bekräftigt. Es ist also Kernaufgabe des Staates, alle Lebensbereiche - Schule und Sporthalle, Wohnraum, Arztpraxis, Kiosk, Internet, Medien, Bahn und anderes mehr - für alle Bürger*innen vollumfänglich zugänglich zu machen.
Mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) maßgeblich vorangebrachten und vom Parlament beschlossenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden Menschen mit Behinderungen künftig Computer, Mobiltelefone, E-Mail-Dienste, Online-Shops oder Fahrkartenautomaten auch nutzen können, da sie barrierefrei zu gestalten sind. Leider tritt das Gesetz erst 2025 in Kraft und hat zudem noch lange Übergangsfristen. Ein Schritt in die richtige Richtung - aber bei weitem noch nicht genug, wie auch die die öffentliche Reaktion vieler Menschen mit Behinderungen ganz deutlich gezeigt hat. Der im Dezember 2020 vorgelegte und von der Aktion Mensch Stiftung geförderte Teilhabeforschungsbericht hat das zusätzlich dokumentiert. Als beratende Berichterstatterin habe ich meine Haltung zum Erreichten und Nichterreichten im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu Protokoll gegeben. Lesen Sie den Artikel „Ein starkes Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bedeutet mehr soziale Teilhabe“ auf meiner Website.
Ziel der Veranstaltung
Barrierefreiheit konsequent voranzutreiben, ist das Ziel der Veranstaltung. Für welche Bereiche fehlen noch rechtliche Vorgaben? An welchen Stellen muss es in der Umsetzung von Vorgaben eine bessere Unterstützung geben? Braucht es härtere Sanktionen, wenn gesellschaftliche Akteur:innen und vor allem private Unternehmen auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit verzichten? Da niemand von der Förderung zur Barrierefreiheit als menschenrechtliche Verpflichtung freigestellt sein darf: Was ist der beste Weg, um eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen?
Inputs gaben Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), Simone Miesner, Fachbereichsleiterin Information und Kommunikation von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie Dr. Carola Brückner, Leiterin des Grundsatzreferates für die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen im BMAS. In die anschließende lebhafte Diskussion haben sich sowohl Alexander Lieven als auch ich aktiv eingebracht - wie von Vorstandsmitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin zu erwarten ist.
Gesetzliche Regelungen
In ihrem kurzen Input erinnerte Carola Pohlen vom Paritätischen Gesamtverband zu Beginn daran, dass die UN-BRK hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit nicht zwischen öffentlich und privat unterscheidet, deren Umsetzung demzufolge also nicht nur eine staatliche Verpflichtung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Auch das Behindertengleichstellungsgesetz, das seit 2002 in Kraft ist und 2016 ergänzt wurde, definiert Barrierefreiheit als gegeben, wenn etwas „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist. Auch hier wird nicht prinzipiell zwischen staatlichen Vorkehrungen und privatwirtschaftlicher Umsetzung unterschieden.
Das im Mai 2021 beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist der jüngste Schritt auf dem Weg zu umfassender gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Verordnung, die unter anderem die Ausführungsvorschriften in den Bundesländern regeln soll, folgt noch. Offen sind vor allem noch Regelungen zu den „angemessene Vorkehrungen“, also den Regelungen, die die individuell zu treffenden Maßnahmen betreffen.
Es hapert in der Praxis
Andreas Bethke, DBSV, mahnte zurecht an, dass die Umsetzung von Barrierefreiheit in jedem Fall bedeuten muss, bestehende Regelungen auch tatsächlich durchzusetzen, d.h. Verstöße auch zu sanktionieren. Bei den bisherigen gesetzlichen Vorkehrungen hapere es in der Praxis doch an zu vielen Stellen.
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist augenblicklicher Schwerpunkt ihrer Arbeit, berichtet Simone Miesner von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Den Stand an Barrierefreiheit im privaten Unternehmensbereich zu eruieren, sei dabei die größte Herausforderung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet privaten Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Beratung an.
Aktivitäten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bei der Herstellung von Barrierefreiheit steht bei Dr. Carola Brückner immer im Vordergrund: Was heißt das konkret in den einzelnen Lebensbereichen? Maßgebend sind aus ihrer Sicht letztlich die Kriterien, wie sie auch in der aktuellen Fortschreibung des Teilhabeforschungsberichtes zur Anwendung gekommen sind.
Das von der Bundesregierung geplante „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ - u.a. zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik – wird zwar vorbereitet, aber es ist noch weit entfernt von einer Bewilligung. Der Hauptgrund für die bisherige Verweigerung notwendiger Mittel liegt im massiven Widerstand der Bundesländer hinsichtlich der Klärung der Zuständigkeiten und vor allem der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen.
Die Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist unter aktiver Einbeziehung von Betroffenenverbänden in Bearbeitung. Laut Bundestagsbeschluss muss die Verordnung im Juni ’22 fertig sein, so dass mit einem ersten Entwurf im November/Dezember zu rechnen ist. Hierzu werde es auch zahlreiche Fachgespräche.
Partizipation bei der Gestaltung
Andreas Bethke arbeitet im Fachbeirat an der Entstehung der Verordnung mit. Seiner Meinung nach kommt es entscheidend auf die Ziele an. Diese müssen vor allem „umsetzungsfreundlich“, also vor allem an den vielfältigen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein. Selbstverständlich müsse der Prozess - also ganz konkret die Besetzung des Beirates zur Ausgestaltung des Gesetzes - bereits teilhabeorientiert gestaltet sein, wie auch zahlreiche Anmerkungen aus dem Publikum bestätigten.
Bei den anschließenden Fragen aus dem Publikum kamen zahlreiche Details zur Sprache. So wurde - wie schon im Gesetzgebungsprozess zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - bemängelt, dass die Fristen für die Umsetzung von Barrierefreiheit zu lang seien. Für die Zukunft wurde die Anregung gegeben, dass die Interessenvertretungen gegenüber den Landesregierungen geschlossen auftreten sollten, um so den gesellschaftlichen Druck zu erhöhen. Ein Treffen der bisher schon existierenden Landesfachstellen Barrierefreiheit zum Austausch über geeignete Maßnahmen sei bereits geplant.
Es bleibt noch viel zu tun!
Es muss noch viel geballte Lobbyarbeit geleistet werden, um beispielsweise den riesigen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum auch nur annähernd zu decken. Ich kann das nur bekräftigen: In den zurückliegenden Wochen und Monaten habe ich sowohl einen digitalen Politik-Talk zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als auch eine Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Barrieren abschaffen, Lebensqualität erhöhen – Inklusion geht uns alle an“ durchgeführt. Auch in diesen Veranstaltungen wurde deutlich: Es bleibt noch viel zu tun!
Zum Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Mit dem in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden ab 2025 neue Regelungen zum Abbau von Barrieren bei digitalen Produkten und Dienstleistungen sowie beim Zugang zu Information und Kommunikation eingeführt. Das BFSG sieht vor, dass in Zukunft alle Computer, Tablets, Notebooks, Geldautomaten, Ticketautomaten, Mobiltelefone, Router, Fernseher, aber auch beispielsweise Streaming-Zusatzgeräte, Gaming-Konsolen sowie E-Book-Lesegeräte barrierefrei sein müssen.
Auch betrifft das Gesetz Dienstleistungen wie Internet-Zugangsdienste, Sprachdienste und Internet-Telefondienste sowie E-Mail-Dienste, in weiten Teilen auch Personenbeförderungsdienste. Barrierefrei müssen Bankdienstleistungen sein, der gesamte Online-Handel - und alle Webseiten und Apps. Das jeweilige Bundesland wacht über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen. Die Neuerungen werden unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen haben.
Bei der Online-Veranstaltung „Barrierefreiheit: Schluss mit den halben Sachen!“ des Paritätischen Gesamtverbandes am 12. August 2021 wurde eine Bilanz der aktuellen Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung von Barrierefreiheit versucht – ein Thema, das uns Sozialdemokrat*innen und mir ganz persönlich sehr am Herzen liegt. (Zu meinen eigenen Veranstaltungen zum Thema siehe unten.)
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht
Der gleichberechtigte und gleichwertige Zugang zu allen Lebensbereichen ist kein individueller Luxus, so die Veranstalter in ihrer Ankündigung, sondern ein Menschenrecht, was die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch rechtlich bekräftigt. Es ist also Kernaufgabe des Staates, alle Lebensbereiche - Schule und Sporthalle, Wohnraum, Arztpraxis, Kiosk, Internet, Medien, Bahn und anderes mehr - für alle Bürger*innen vollumfänglich zugänglich zu machen.
Mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) maßgeblich vorangebrachten und vom Parlament beschlossenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden Menschen mit Behinderungen künftig Computer, Mobiltelefone, E-Mail-Dienste, Online-Shops oder Fahrkartenautomaten auch nutzen können, da sie barrierefrei zu gestalten sind. Leider tritt das Gesetz erst 2025 in Kraft und hat zudem noch lange Übergangsfristen. Ein Schritt in die richtige Richtung - aber bei weitem noch nicht genug, wie auch die die öffentliche Reaktion vieler Menschen mit Behinderungen ganz deutlich gezeigt hat. Der im Dezember 2020 vorgelegte und von der Aktion Mensch Stiftung geförderte Teilhabeforschungsbericht hat das zusätzlich dokumentiert. Als beratende Berichterstatterin habe ich meine Haltung zum Erreichten und Nichterreichten im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu Protokoll gegeben. Lesen Sie den Artikel „Ein starkes Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bedeutet mehr soziale Teilhabe“
https://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2021-05-20/ein_starkes_barrierefreiheitsst_rkungsgesetz_bedeutet_mehr_sozia
auf meiner Website.
Ziel der Veranstaltung
Barrierefreiheit konsequent voranzutreiben, ist das Ziel der Veranstaltung. Für welche Bereiche fehlen noch rechtliche Vorgaben? An welchen Stellen muss es in der Umsetzung von Vorgaben eine bessere Unterstützung geben? Braucht es härtere Sanktionen, wenn gesellschaftliche Akteur:innen und vor allem private Unternehmen auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit verzichten? Da niemand von der Förderung zur Barrierefreiheit als menschenrechtliche Verpflichtung freigestellt sein darf: Was ist der beste Weg, um eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen?
Inputs gaben Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
https://www.dbsv.org/
, Simone Miesner, Fachbereichsleiterin Information und Kommunikation von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html
sowie Dr. Carola Brückner, Leiterin des Grundsatzreferates für die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen im BMAS. In die anschließende lebhafte Diskussion haben sich sowohl Alexander Lieven als auch ich aktiv eingebracht - wie von Vorstandsmitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin
https://spd.berlin/arbeitsgemeinschaften/selbst-aktiv/
zu erwarten ist.
Gesetzliche Regelungen
In ihrem kurzen Input erinnerte Carola Pohlen vom Paritätischen Gesamtverband zu Beginn daran, dass die UN-BRK hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit nicht zwischen öffentlich und privat unterscheidet, deren Umsetzung demzufolge also nicht nur eine staatliche Verpflichtung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Auch das Behindertengleichstellungsgesetz, das seit 2002 in Kraft ist und 2016 ergänzt wurde, definiert Barrierefreiheit als gegeben, wenn etwas „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist. Auch hier wird nicht prinzipiell zwischen staatlichen Vorkehrungen und privatwirtschaftlicher Umsetzung unterschieden.
Das im Mai 2021 beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist der jüngste Schritt auf dem Weg zu umfassender gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Verordnung, die unter anderem die Ausführungsvorschriften in den Bundesländern regeln soll, folgt noch. Offen sind vor allem noch Regelungen zu den „angemessene Vorkehrungen“, also den Regelungen, die die individuell zu treffenden Maßnahmen betreffen.
Es hapert in der Praxis
Andreas Bethke, DBSV, mahnte zurecht an, dass die Umsetzung von Barrierefreiheit in jedem Fall bedeuten muss, bestehende Regelungen auch tatsächlich durchzusetzen, d.h. Verstöße auch zu sanktionieren. Bei den bisherigen gesetzlichen Vorkehrungen hapere es in der Praxis doch an zu vielen Stellen.
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist augenblicklicher Schwerpunkt ihrer Arbeit, berichtet Simone Miesner von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Den Stand an Barrierefreiheit im privaten Unternehmensbereich zu eruieren, sei dabei die größte Herausforderung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet privaten Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Beratung an.
Aktivitäten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bei der Herstellung von Barrierefreiheit steht bei Dr. Carola Brückner immer im Vordergrund: Was heißt das konkret in den einzelnen Lebensbereichen? Maßgebend sind aus ihrer Sicht letztlich die Kriterien, wie sie auch im Teilhabeforschungsbericht
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-571-repraesentativbefragung-teilhabe.html
zur Anwendung gekommen sind.
Das von der Bundesregierung geplante „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ - u.a. zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik – wird zwar vorbereitet, aber es ist noch weit entfernt von einer Bewilligung. Der Hauptgrund für die bisherige Verweigerung notwendiger Mittel liegt im massiven Widerstand der Bundesländer hinsichtlich der Klärung der Zuständigkeiten und vor allem der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen.
Die Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist unter aktiver Einbeziehung von Betroffenenverbänden in Bearbeitung. Laut Bundestagsbeschluss muss die Verordnung im Juni ’22 fertig sein, so dass mit einem ersten Entwurf im November/Dezember zu rechnen ist. Hierzu werde es auch zahlreiche Fachgespräche.
Partizipation bei der Gestaltung
Andreas Bethke arbeitet im Fachbeirat an der Entstehung der Verordnung mit. Seiner Meinung nach kommt es entscheidend auf die Ziele an. Diese müssen vor allem „umsetzungsfreundlich“, also vor allem an den vielfältigen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein. Selbstverständlich müsse der Prozess - also ganz konkret die Besetzung des Beirates zur Ausgestaltung des Gesetzes - bereits teilhabeorientiert gestaltet sein, wie auch zahlreiche Anmerkungen aus dem Publikum bestätigten.
Bei den anschließenden Fragen aus dem Publikum kamen zahlreiche Details zur Sprache. So wurde - wie schon im Gesetzgebungsprozess zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - bemängelt, dass die Fristen für die Umsetzung von Barrierefreiheit zu lang seien. Für die Zukunft wurde die Anregung gegeben, dass die Interessenvertretungen gegenüber den Landesregierungen geschlossen auftreten sollten, um so den gesellschaftlichen Druck zu erhöhen. Ein Treffen der bisher schon existierenden Landesfachstellen Barrierefreiheit zum Austausch über geeignete Maßnahmen sei bereits geplant.
Es bleibt noch viel zu tun!
Es muss noch viel geballte Lobbyarbeit geleistet werden, um beispielsweise den riesigen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum auch nur annähernd zu decken. Ich kann das nur bekräftigen: In den zurückliegenden Wochen und Monaten habe ich sowohl einen digitalen Politik-Talk zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz https://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2021-05-11/zukunft_ohne_barrieren_meine_veranstaltung_zum_barrierefreiheits
als auch eine Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Barrieren abschaffen, Lebensqualität erhöhen – Inklusion geht uns alle an“
durchgeführt. Auch in diesen Veranstaltungen wurde deutlich: Es bleibt noch viel zu tun!
Zum Hintergrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Mit dem in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden ab 2025 neue Regelungen zum Abbau von Barrieren bei digitalen Produkten und Dienstleistungen sowie beim Zugang zu Information und Kommunikation eingeführt. Das BFSG sieht vor, dass in Zukunft alle Computer, Tablets, Notebooks, Geldautomaten, Ticketautomaten, Mobiltelefone, Router, Fernseher, aber auch beispielsweise Streaming-Zusatzgeräte, Gaming-Konsolen sowie E-Book-Lesegeräte barrierefrei sein müssen.
Auch betrifft das Gesetz Dienstleistungen wie Internet-Zugangsdienste, Sprachdienste und Internet-Telefondienste sowie E-Mail-Dienste, in weiten Teilen auch Personenbeförderungsdienste. Barrierefrei müssen Bankdienstleistungen sein, der gesamte Online-Handel - und alle Webseiten und Apps. Das jeweilige Bundesland wacht über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen. Die Neuerungen werden unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen haben.