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„Mechthild on tour“ - Besuch in einer Mutter-Kind-Einrichtung nach ASOG

Auch in Berlin gibt es zahlreiche Frauen mit ihren Kindern, die wohnungslos sind. Diese sind zumeist alleinerziehend. Doch wohin, wenn frau mit Kindern auf der Straße obdachlos ist oder zu den über 50.000 Berliner:innen ohne Wohnung gehört? Auch das behelfsmäßige Unterkommen bei Freund:innen findet häufig schnell seine Grenzen. Welche Angebote halten wir in Berlin für diese Frauen mit Kindern in nur auf Frauen zugeschnittenen Unterkünften vor? Äußerst wenige, viel zu wenige.

Eine dieser Unterkünfte ist die Mutter-Kind-Einrichtung nach ASOG „Christinenhof - Waldhaus“ in Berlin-Lichtenrade. Zusammen mit meinen Mitarbeiter:innen Ursula Grunow und Sarah Friedeberg war ich hier am 13.08.2021 zu Besuch. Frau Ines Bardeck, die 2006 eine private Trägerschaft übernahm und in dieser 2014 diese Einrichtung gründete, danke ich sehr für den Rundgang durch das freundlich ausgestaltete Haus und ein informatives Gespräch.

Wohnungslosigkeit bei Frauen und Kinder – ein bundes- und berlinweites Problem

Die Situation von wohnungslosen Frauen mit und ohne Kinder beschäftigt mich sehr. Aus diesem Grunde habe ich am 30. Juni 2021 auch eine digitale Fraktion vor Ort-Konferenz zum Thema „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht“ durchgeführt. Sie können die Videokonferenz mit Politiker:innen und Expert:innen als auch eine schriftliche Zusammenfassung nachverfolgen. Auch auf meiner Website wird unter dem Titel „Die im Dunkeln sieht mensch nicht“ darüber informiert.

Die ansteigende Wohnungslosigkeit gehört zu den fatalsten Formen von Armut und führt zu sozialer Ausgrenzung. Die Anfang 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene bundesweite Wohnungslosenberichterstattung und die entsprechende Lebenslagenforschung wird erstmals 2022 Licht ins Dunkel der bisherigen Schätzungen über Obdachlosigkeit und andere Formen von Wohnungslosigkeit bringen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit mehr Wissen zu dem Ausmaß und Bedürfnissen der einzelnen vulnerablen Gruppen wie Einkommensarme, Alleinerziehende, jüngere und ältere Alleinstehende, Menschen mit Migrationsbiografie und Menschen mit Beeinträchtigungen auch passgenauere Angebote in der Wohnungsnothilfe machen werden können.  Der VI. Armuts- und Reichtumsbericht fordert eine umfassende Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot, die alle politischen Ebenen einbezieht.

 Ein Fazit der Veranstaltung ist:

  • Wohnungslosigkeit ist nicht mit Modellprojekten zu bekämpfen, sondern nur durch verstetigte konzeptionelle Ansätze und Umsetzungen.
  • Unabdingbar ist die Zusammenarbeit der verschiedenen politischen Ebenen. Dem Bund fällt hierbei die Aufgabe zu, geeignete Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Aktivitäten auf Landes- und Bezirksebene (im Baurecht, hinsichtlich der Finanzierung etc.) zu schaffen.

Berliner Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik

Geschätzt wird, dass in Berlin rund 8.000 Menschen obdachlos und ca. 50.000 Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit beschäftigt die Berliner Politik auf Landes- und Bezirksebene schon seit längerem sehr intensiv. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigte sich mit der Thematik intensiv. Am 3. September 2019 hat der Berliner Senat die neuen Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ beschlossen. Diese sind in einem ressortübergreifenden Partizipationsprozess entwickelt worden und geben allen Akteur:innen in unserer Stadt Handlungsanleitung zur Prävention gegen Wohnungslosigkeit und zum Ausbau des Hilfesystems. Zum Thema Frauen und Familien- Wohnraumversorgung“ gab es eine eigene Arbeitsgruppe, die zahlreiche Vorschläge erarbeitet hat. Fakt ist, dass es mehr frauenspezifische Angebote braucht.

Der „Christinenhof - Waldhaus“ in Lichtenrade

Das primäre Ziel von ASOG-Einrichtungen ist es, eine Bleibe für kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Die gesetzliche Grundlage ist das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln)Wegen der angespannten Wohnungsmarktsituation müsse gelegentlich der Aufenthalt bei einigen Frauen verlängert werden, jedoch über 70% der Bewohnerinnen würden im ersten Jahr bereits in die eigene Wohnung ziehen. Die meisten Bewohnerinnen, viele mit Migrationsbiographie, seien generell nach rund 1 - 1,5 Jahren so weit, dass sie ausziehen und „auf eigenen Füßen stehen“ können.

Bei der Wohnungssuche wie auch Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche stehen die Mitarbeiter:innen des Christinenhofes tatkräftig zur Seite, so dass die Bewohnerinnen in die Lage versetzt werden, sich selbständig darum zu kümmern.

Das Credo des Christinenhofes lautet: Hilfe zur Selbsthilfe!

Die Mitarbeiter:innen seien auch bei anderen Sorgen, Problemen und Anliegen eine hilfreiche Unterstützung.

Die Erfolgsquote liegt laut Auskunft der Betreiberin, Frau Bardeck, bei der Unterbringung in einer eigenen Wohnung bei 90% (einige Bewohnerinnen benötigten besondere Wohnformen wie z.B. betreutes Wohnen). Besonders wichtig für das persönliche Weiterkommen sei das Erlernen der deutschen Sprache. Als ASOG-Einrichtung seien überwiegend Sozialassistent:innen in der Betreuung beschäftigt (stetige Weiter- und Fortbildung erfolge über Seminare und Coaching), daneben Fachpersonal in der Verwaltung. Im Bedarfsfall würden Familienhelfer:innen von den zuständigen Bezirksämtern einbezogen.

Die Leitlinien erfordern zukünftig auch für ASOG-Einrichtungen den Einsatz von Sozialarbeiter:innen oder entsprechendem Fachpersonal, um die Frauen in ihren komplexen Lebenssituationen besser aufstellen zu können, ihr Leben selbständig in die eigenen Hände zu nehmen.

Der Christinenhof nimmt keine psychisch erkrankten oder suchtabhängigen Frauen auf, ebenso keine Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Zurzeit wohnen rund 70 Frauen und Kinder vielfältiger Nationalitäten in der Einrichtung. Die Frauen leben mit ihren zumeist kleinen Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren (Mädchen auch bis zum Alter von 18 Jahren) im Gruppenverbund zusammen. Mit den Müttern werden zumeist ein oder zwei Kinder aufgenommen. Jede Familie hat ihr eigenes Zimmer, zwei Familien teilen sich ein Bad, pro Etage gibt es eine Gemeinschaftsküche und eine Waschküche. Die Unterkunft macht einen freundlichen Eindruck: Helle Zimmer, hohe Fenster, an den Türen der Zimmer sind die Namen der dort wohnenden Familie zu lesen, verschönert mit bunten Zeichnungen der Kinder. Für sie bietet ein direkt am Haus gelegener Spielplatz, direkt an einem Wäldchen gelegen, einen Rückzugsort außerhalb des häuslichen Bereiches. Leider fehlten zum weiteren Ausbau derzeit die finanziellen Mittel. Die Mütter erlernen durch Spielangebote, wie sie sich verlässlich selbst um ihre Kinder gut kümmern können. Für die Mütter kann die Praxis durch Vorleben viel leichter erlernt werden.

Es sei eine 24-stündige Betreuung durch sozial erfahrene Mitarbeiter:innen gegeben. Die fest oder über Honorar beschäftigten Mitarbeiter:innen werden über die Tagessätze gemäß ASOG finanziert.

Frau Bardeck wünscht sich von der Politik, dass ihre Leistungen auch dann bezahlt würden, wenn die Bewohnerinnen der Einrichtung ihren notwendigen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Derzeit sei es für sie schwierig, bei unsicherem Aufenthaltsstatus sowie fehlender Mitwirkung der Frauen (z.B. Beibringung von Unterlagen) die Kosten der Unterbringung geltend zu machen bzw. entsprechend einzufordern.

Gerade in der Phase des Neueinzuges sei es notwendig, auch die ganz alltäglichen Dinge wie den Umgang mit den Haushaltsgeräten, Einhaltung von Hygieneregeln, etc. einzuüben. Auch der richtige Umgang mit dem Trennen von Müll und die sparsame Verwendung von Energie (Strom, Heizung) müssen einigen Müttern erst vermittelt werden. Im Haus ist die Einhaltung von Regeln wichtig; wer mehrmals dagegen verstößt, muss gehen. Strukturen seien wichtig: nicht nur um ein friedvolles Zusammenleben zu ermöglichen, sondern auch als Grundlage für anstehende Entscheidungen zum künftigen Lebensweg.

Hilfreich und produktiv seien die „Helfer:innenkonferenzen“, bestehend aus Mitarbeiter:innen des Christinenhofes, Familienhelfer:innen, Mitarbeiter:innen des Jugendamtes sowie Mitarbeiter:innen der Schulen, KITAS und des KJGD. Für die wechselseitige Kooperation sei dies eine außerordentliche Stütze und Hilfe für die weitere Entwicklung und das Vorankommen der Frauen, betonte Ines Bardeck.