Der Bundestag hat am 25. April 2013 den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Drs. 17/12678) beschlossen. Damit erhalten älter werdende Contergangeschädigte in Zukunft eine angemessenere Unterstützung. Das Dritte Änderungsgesetz geht wesentlich auf den ebenfalls fraktionsübergreifenden Änderungsantrag vom 03. Dezember 2008 zurück. Eine zentrale Forderung dieses Antrages war es, einen Forschungsauftrag in Form einer partizipativ angelegten Längsschnittstudie zur Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigungen im Hinblick auf Spät- und Folgeschäden zu vergeben. Die durch das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg erstellte Studie zeigte dringenden Handlungsbedarf auf: Denn der körperliche Allgemeinzustand der heute etwas 50jährigen Betroffenen entspricht nicht ihrem Alter, sondern dem von 70- bis 80-Jährigen ohne Conterganschädigungen. Folgenschwere Abnutzungserscheinungen und Veränderungen des Bewegungsapparates sind Folgeschäden, die in den letzten fünf Jahren deutlich zugenommen haben. Über 85 Prozent der Betroffenen leiden an Schmerzen.
Mit der dritten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ändert sich nun: