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Verbraucherschutz

Fragen und Antworten zur „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung

Nachdem das Gesetzespaket zum neuen Gentechnikrecht am 15.2.08 den Bundesrat passiert hat, wird bald auch die neue "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnungsregelung in Kraft treten können. Dann können Anbieter entsprechend erzeugte Produkte kennzeichnen und Sie können beim Einkauf auswählen. Für die VerbraucherInnen ist das ein deutlicher Fortschritt, denn die meisten wollen, dass ihre Nahrungsmittel gentechnikfrei hergestellt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

1. Warum ist die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung wichtig?

VerbraucherInnen sollen beim Einkauf bewusst auswählen können. Das muss auch für Produkte „mit“ und „ohne“ Gentechnik gelten. Bisher können KonsumentInnen bei tierischen Produkten wie z.B. Milch und Eiern nicht erkennen, ob die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, denn die EU- Kennzeichnungsverordnung 1829/2003, seit April 2004 in Kraft, lässt hier eine Lücke.

Änderung des Tierschutzgesetzes

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