Hauptmenü

Verbraucherschutz

Mehr Transparenz in der Telekommunikation

Mehr Transparenz, die bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Sanktionen und eine Erweiterung der Befugnisse der Bundesnetzagentur: Dies sind die zentralen Punkte eines Regierungsentwurfs eines Ersten Gesesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der am 12. November in 1. Lesung vom Bundestag beraten wurde.

Künftig soll der VerbraucherInnen besser über 0180- Nummern informiert werden.

Ökolandbaugesetz: Einheitlichkeit der Länder gefordert

Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an entsprechende EU- Verordnungen in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet. Damit passen wir das Gesetz an die umfangreich geänderte und zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende EG- Öko- Basisverordnung an.

Wesentliche Änderungen betreffen das europäische Kontrollsystem und die Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte. Um das bewährte System der Kontrolle und Kennzeichnung der Außer- Haus- Verpflegung aufrechterhalten zu können, müssen diese explizit einbezogen und angepasst werden.

Auch dient die Vorlage der Umsetzung des anhängigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungspflicht von Kontrollstellen.

Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen

Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmittel verstärken“ auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschlossen.

Die in Deutschland erzeugten landwirtschaftlichen Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf. Dennoch ist bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, insbesondere bei Obst und Gemüse, zu konstatieren, dass regelmäßig Pflanzenschutzmittelrückstände oberhalb ihrer Grenzwerte festgestellt werden.

Noch keine Zahlen über Verbraucheranfragen

Die Bundesregierung hat noch keine Zahlen über Anfragen von Bürgern bei Behörden auf Grund des am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes erhoben. Das geht aus der Antwort (16/10132) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (16/10088) der FDP-Fraktion hervor. Auskünfte in größerem Umfang würden nach aller Erfahrung erst dann verlangt werden, wenn die Bürger verunsichert seien, etwa im Fall akuter gesundheitlicher Risiken durch Lebensmittel.

Inhalt abgleichen