Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.
Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.
Lupinenmehl und Weichtiere wie Schnecken, Austern, Muscheln und hieraus hergestellte Weichtierzeugnisse sind so genannte "potente" Allergene. Für bestimmte Allergiker reichen bereits geringe Mengen aus, um allergische Symptome oder lebensmittelallergische Reaktionen auszulösen, die lebensbedrohlich sein können.