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Verbraucherschutz

Öffentliche Anhörung des Verbraucherausschusses zum Thema "Verbraucherschutz und Finanzmärkte"

Das Thema "Verbraucherschutz und Finanzmärkte" beschäftigt den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 28. Januar 2009. Die Abgeordneten wollen drei Stunden lang Fragen an sieben Sachverständige richten.

Im Einzelnen interessieren den Ausschuss die Vergleichbarkeit von Produktinformationen und die Kostentransparenz, aber auch die Beratung und Verbraucheraufklärung. Auskunft erwarten sie ferner darüber, wie Produkte und Finanzvermittler besser reguliert werden können, wie Aufsicht und Kontrollen sowie die Einlagensicherung zu verbessern sind und wie verhindert werden kann, dass Rating- Agenturen versagen.

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von "Weichtieren" und "Lupinen" auf Lebensmitteln

Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.

Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.

Lupinenmehl und Weichtiere wie Schnecken, Austern, Muscheln und hieraus hergestellte Weichtierzeugnisse sind so genannte "potente" Allergene. Für bestimmte Allergiker reichen bereits geringe Mengen aus, um allergische Symptome oder lebensmittelallergische Reaktionen auszulösen, die lebensbedrohlich sein können.

Bessere Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von "Weichtieren" und "Lupinen" auf Lebensmitteln

Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.

Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.

Belastung beim Weihnachtsgebäck deutlich gesunken

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen erste von den Ländern erhobene Untersuchungsergebnisse zu Acrylamid im Weihnachtsgebäck vor. Auch wenn bislang nur eine geringe Anzahl von Daten vorliegt, ist bereits ein eindeutiger Trend erkennbar: Die Belastung von Weihnachtsgebäck mit Acrylamid ist deutlich gesunken. Alle Ergebnisse bescheinigen dem untersuchten Weihnachtsgebäck, dass der Verzehr unbedenklich ist.

„Auch wenn die ersten Untersuchungsergebnisse erfreulich sind, sind die zuständigen Länderbehörden aufgefordert, weitere Kontrollen vorzunehmen. Hierbei muss das Verbraucherinformationsgesetz in Sinne der VerbraucherInnen zum Tragen kommen. Hersteller- und Produktnamen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schützen können. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebäck verzehrt und das Problem "gegessen" ist“, so Rawert.

Mehr Transparenz in der Telekommunikation

Mehr Transparenz, die bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Sanktionen und eine Erweiterung der Befugnisse der Bundesnetzagentur: Dies sind die zentralen Punkte eines Regierungsentwurfs eines Ersten Gesesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der am 12. November in 1. Lesung vom Bundestag beraten wurde.

Künftig soll der VerbraucherInnen besser über 0180- Nummern informiert werden.

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