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Europarat

Es ist eine Frage der Demokratie, die politischen Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken

Ich möchte dazu beitragen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verschwindet. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Stärkung der politischen Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderung.

Am 27. Januar 2016 wurde ich auf der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) in Straßburg vom Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zur Berichterstatterin zum Thema Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen gewählt. Der Titel des Berichts lautet “Die politischen Rechte von Menschen mit Behinderung - eine demokratische Herausforderung“ - „The political rights of persons with disabilities: a democratic issue“.

In der folgenden April-Sitzung des Ausschusses skizzierte ich die Zielstellung des Berichtes: Es wird eine Analyse über den aktuellen Stand der politischen Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedsstaaten des Europarats vorgenommen. Anschließend sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie die Partizipationsrechte von Menschen mit Behinderungen nachhaltig gestärkt werden können. Dabei wird die Expertise von Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen und auch der EU-Grundrechteagentur in die Erarbeitung mit einbezogen. 

Der Europarat in Berlin: Besuch der Einrichtungen LARA Krisen- und Beratungszentrum und der Gewaltschutzambulanz der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Tagung des parlamentarischen Netzwerks „Frauen frei von Gewalt“ des Europarats am 13. Mai 2016 in Berlin

Wie kann sexuelle und häusliche Gewalt verhindert werden? Wie können Opfer davor wirksam geschützt werden? Wie kann die Gesellschaft, wie können Opfer sexueller und häuslicher mit dafür Sorge tragen, dass Täter auch tatsächlich bestraft werden? Hochaktuelle Fragen, die uns alle beschäftigen - gerade in Zeiten der Novellierung des Sexualstrafrechts.

Der Europarat im Deutschen Bundestag: Es braucht die Akzeptanz der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und den Wunsch nach gewaltfreien Beziehungen

Tagung des parlamentarischen Netzwerks „Frauen frei von Gewalt“ des Europarats am 12. Mai 2016 in Berlin

In der Präambel der Istanbul-Konvention heißt es: Die „Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen“. Wirksamer Schutz vor sexualisierter Gewalt beruht auch auf der grundlegenden Akzeptanz eines machtfreien Verständnisses von Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Dafür setze ich mich schon seit Jahrzehnten ein - die mit der Istanbul-Konvention zusammenhängenden gesellschaftlichen Erfordernisse sind groß - packen wir sie gemeinsam an. 

Die Teilnehmenden der gemeinsamen Sitzung des Unterausschusses Gleichstellung der Geschlechter und des parlamentarischen Netzwerk „Frauen frei von Gewalt“ der parlamentarischen Versammlung des Europarates am 12. Mai 2016 im Deutschen Bundestag kämpfen für eine gewaltfreie Gesellschaft ohne sexuelle und häusliche Gewalt. Mein konkretes Ziel: Die Veränderung des vorliegenden Gesetzesentwurfes zur Reform des Sexualstrafrechts der Bundesregierung gemäß der Forderung der Istanbul-Konvention. Wir brauchen im Sexualstrafrecht Rechtsnormen, die auf dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung beruhen. Mit der erforderlichen Einführung der so genannten Nichteinverständnislösung (Nein-heißt-Nein-Lösung) soll es in zukünftigen Strafverfahren nicht mehr auf das wehrhafte Verhalten der zumeist weiblichen Opfer ankommen. Das strafwürdige Verhalten der meist männlichen Täter gehört an den Pranger - und vor Gericht.

Der Europarat im Deutschen Bundestag: Sitzung des parlamentarischen Netzwerks „Frauen frei von Gewalt“ zum Thema „Nein heißt Nein“ der Istanbul-Konvention am 12. Mai 2016

40 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Das hat schon 2004 eine repräsentative Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Gewalt gegen Frauen ergeben. Der überwiegende Teil führt zu keiner Strafanzeige - die Ausgestaltung des deutschen Sexualstrafrechts ist also dringend reformbedürftig. Der „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (Drs. 18/8210) der Bundesregierung ist ein erster Schritt - reicht aber nicht aus, um das Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung in der Lebenswirklichkeit der Frauen in Deutschland zu verankern und Tätern eine gerechte Strafe zuzuführen. Dies muss sich ändern.

Meine Rede im Europarat zur Funktionsweise demokratischer Institutionen in der Türkei

In meiner Rede habe ich zur aktuellen Menschenrechtslage in der Türkei klar Stellung bezogen. Ich appellierte an alle ParlamentarierInnen: „Lassen Sie uns alle gemeinsam der neuen Initiative „No Hate, No Fear“ folgen“. Ich danke den beiden Berichterstatterinnen Ingebjørg Godkesen (Norwegen) und Nataša Vučković (Serbien) für diesen wichtigen und fundierten Bericht.

 

 

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