Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit haben am 2. März 2016 gemeinsam „Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetz“ veröffentlicht. Darin sind detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung, zur Praxisbegleitung und -anleitung, zu den Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zum berufsqualifizierenden Pflegestudium enthalten.
Auf der Basis der vorliegenden Eckpunkte wird in einem engen Dialog mit den Fachleuten der Pflege der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erarbeitet. Beabsichtigt ist die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Nach Zeitplanung der Ministerien könnte der erste Ausbildungsjahrgang ab 2018 beginnen. Der Bundesrat hat den Bundestag aber jüngst aufgefordert, den Start um ein Jahr zu verschieben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer einheitlichen generalistischen Pflegeausbildung für Menschen jeden Alters zu machen. Abgeschafft wird das privat zu zahlende Schulgeld, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung.