Gesucht werden innovative Aktivitäten der Suchtprävention, die ein gutes Beispiel für Kommunen bundesweit sein können. Am 7. Bundeswettbewerb zur kommunalen Suchtprävention können Kommunen teilnehmen, die mit ihren Projekten zur kommunalen Suchtprävention Vorbildliches leisten. Sie haben die Chance sich für ihr Engagement auszeichnen zu lassen. Der Bundeswettbewerb steht dieses Jahr unter dem Motto „Innovative Suchtprävention vor Ort".
Mitmachen lohnt sich: Zum Wettbewerb können Projekte aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit auf kommunaler Ebene eingereicht werden, die sich bereits bewährt haben oder aktuell in Umsetzung sind: Beispielsweise erfolgreiche Maßnahmen im Bereich Alkoholprävention, Tabakprävention oder Prävention des illegalen Drogenkonsums. Aber auch Projekte zur Prävention stoffungebundener Süchte - wie Glücksspiel- oder Internetsucht.