Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen untergraben das Vertrauen der PatientInnen in die Integrität von Heilberufen und sie verteuern medizinische Leistungen! Ich begrüße den von Bundesjustizminister Heiko Maas am 13. November 2015 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. 2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände für niedergelassene Ärzte grundsätzlich nicht gelten. Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.
GesundheitspolitikerInnen der SPD-Bundestagsfraktion wollen diese Straflücke bereits seit 2010 schließen - es darf schließlich keinen Unterschied zwischen den Sektoren und zwischen den LeistungserbringerInnen geben. Wir wollen die ehrlichen LeistungserbringerInnen vor den Korrupten schützen. Die Person, die sich im Gesundheitswesen bestechen lässt oder versucht, andere zu bestechen, wer Geschenke oder Vergünstigungen annimmt oder gibt, muss in Zukunft mit bis zu drei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Diese drakonischen Strafen sind notwendig, damit PatientInnen sicher sein können, medizinisch richtig behandelt zu werden und nicht, weil Schmiergelder fließen.