Überraschend und ohne Ankündigung brachte die schwarz-gelbe Koalition am 30.1.2013 einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Personenstandsgesetzes ein, der eine Regelung für intersexuelle Kinder vorsieht. Die neue Regelung besagt, dass Kinder, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, ins Geburtsregister eingetragen werden, ohne dass das Geschlecht angegeben werden muss.
Mit dieser Hauruck-Aktion hat Schwarz-Gelb jegliche Bemühungen für eine interfraktionelle Einigung abrupt torpediert. Diese Regelung bleibt weit hinter den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zurück! Der Deutsche Ethikrat hatte in seiner Stellungsnahme "Intersexualität" u.a. empfohlen eine Kategorie „anderes“ einzuführen, wenn das Geschlecht nicht eindeutig feststeht. Die jetzt beschlossene Regelung stellt jedoch lediglich eine menschenrechtliche Minimallösung dar, wie Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bereits beim Fachgespräch am 24.Oktober 2012 feststellte.