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Gesundheit

Bei der Ausbildung in der Pflege wieder nur ein Baustein und keine zukunftsorientierte Reform

Die Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege steht am 21. Februar in 2./3. Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Ich gebe unumwunden zu: Ich habe die Beratungen als Berichterstatterin des mitberatenden Ausschusses für Gesundheit mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge aktiv begleitet.
Auf der einen Seite lenkt die Bundesregierung mit ihrem „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege“ (Drs. 17/12179) endlich ein und übernimmt Positionen der SPD zur Förderung von Umschulungen in der Altenpflege. Andererseits wurde in dieser Woche wieder deutlich: Die Bundesregierung unternimmt nichts in Richtung grundlegende zukunftsorientierte Reform der Pflegeausbildungen. Dabei reden wir immer von Fachkräftemangel. Dieser nun per Gesetz vorgelegte Baustein wird nicht ausreichen, um das Berufsfeld Pflege für mehr und vor allem junge Menschen attraktiver zu gestalten.

Intersexuelle Menschen brauchen echte Anerkennung und keine Minimallösungen

Überraschend und ohne Ankündigung brachte die schwarz-gelbe Koalition am 30.1.2013 einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Personenstandsgesetzes ein, der eine Regelung für intersexuelle Kinder vorsieht. Die neue Regelung besagt, dass Kinder, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, ins Geburtsregister eingetragen werden, ohne dass das Geschlecht angegeben werden muss.

Mit dieser Hauruck-Aktion hat Schwarz-Gelb jegliche Bemühungen für eine interfraktionelle Einigung abrupt torpediert. Diese Regelung bleibt weit hinter den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zurück! Der Deutsche Ethikrat hatte in seiner Stellungsnahme "Intersexualität" u.a. empfohlen eine Kategorie „anderes“ einzuführen, wenn das Geschlecht nicht eindeutig feststeht. Die jetzt beschlossene Regelung stellt jedoch lediglich eine menschenrechtliche Minimallösung dar, wie Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bereits beim Fachgespräch am 24.Oktober 2012 feststellte.

Organspenden ist Leben spenden

Seit dem 01. November 2012 gilt für die Spende von Organen in Deutschland die Entscheidungslösung - so hat es der Bundestag am 26. Mai des vergangenen Jahres beschlossen. Entscheidungslösung heißt: Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sollen regelmäßig von ihren Krankenkassen angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Organspende-Erklärung aufgefordert werden. Jede/r von uns soll sich entscheiden. Das heißt zum Einen: ich komme der Aufforderung nach und unterschreibe einen Organspendeausweis. Damit stimme ich zu, dass mir, nachdem zwei Ärzte unabhängig voneinander meinen Hirntod festgestellt haben - Organe für eine Transplantation entnommen werden dürfen. Entscheiden heißt aber auch, diese Schreiben zu ignorieren und nichts zu tun. Wenn ich eine klare Entscheidung treffe, entlaste ich meine Angehörigen. Für mich bedeutet die Zustimmung zur Organspende eine aktive Form der Nächstenliebe. Ich brauche mir selber auch keine Gedanken darüber zu machen, ob meine Organe „tauglich“ sind, ob ich zu jung oder zu alt bin - all das sind Fragen, die die MedizinerInnen zum Zeitpunkt X zu entscheiden haben.

Hebammen: Geltender Schiedsspruch trotz andauernder Uneinigkeit

Nach drei zähen und zermürbenden Verhandlungstagen ist die Hebammenvergütung durch Schiedsspruch der Mehrheit der Schiedsstelle mit 6:3 (die drei Unparteiischen und die VertreterInnen des GKV-Spitzenverbandes  gegenüber den drei Vertreterinnen der Hebammenverbände und des Netzwerkes der Geburtshäuser) am 31. Januar entschieden worden. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 und sind für die nächsten zwei Jahre verbindlich.

Die freiberuflichen Hebammen sind mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden. Die nun beschlossene lineare Erhöhung von 12 Prozent liegt weit unter den Forderungen der Hebammenverbände. Gleiches gilt für die 15-prozentige Erhöhung der Vergütungspositionen für die Wochenbettbetreuung. Die Vergütungserhöhung ist „weit entfernt von einer angemessenen Bezahlung", sagt DHV-Präsidentin Martina Klenk. "Hebammen müssen noch deutlich mehr verdienen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Außerdem müssen die strukturellen Rahmenbedingungen für die Hebammenarbeit endlich verbessert werden."

Berufliche Rehabilitation: Situation der Berufsförderungswerke

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit längerem für die Anhebung des sogenannten „Reha-Deckels“ ein. Wir wollen damit den Bereich der beruflichen Rehabilitation stärken, dessen Ziel die (Wieder-) Eingliederung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen ins Erwerbsleben ist.

Faktum ist aber: Gesundheitlich eingeschränkte und behinderte Menschen sind überdurchschnittlich oft arbeitslos. Ihr Anteil unter den Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern ist besonders hoch. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), dass fast jede/jeder zweite Arbeitslosengeld-II- Empfangende gesundheitlich eingeschränkt oder anerkannt schwerbehindert ist. In einer Studie vom Oktober 2012 konstatiert der DGB, dass dass die Zahl der arbeitsmarktpolitisch geförderten Rehabilitanden seit dem Jahr 2005 kontinuierlich zurückgegangen ist. Im Fürsorgesystem, wo der Personenkreis der gesundheitlich Eingeschränkten höher ist als im SGB-III-System der Arbeitsförderung, sind die Förderungen seit dem Jahr 2006 um 39 Prozent gesunken, während bei den von der Arbeitslosenversicherung geförderten Maßnahmen der Rückgang mit 23 Prozent niedriger ausfiel.

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