Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 ist der Bundestag aufgefordert, die betreuungsrechtlichen Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen gesetzlich neu zu regeln. Seit dem Urteilsspruch herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit - aber auch die Gelegenheit für die Gesellschaft, sich mit der Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung intensiv auseinanderzusetzen.
Wie andere OppositionspolitikerInnen und Fachverbände auch, habe ich es strikt abgelehnt, dass die Bundesregierung ihren „Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP quasi im Schnellverfahren durchs Parlament peitschen. Schließlich wird mit dem Gesetz eklatant in Grundrechte Betroffener eingegriffen.