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Presse

„Herausforderung Pflege“

Getrennte Verantwortung unter einem Dach

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.07 steht die Kooperation von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) auf wackeligen Füßen. Die gemeinsame Trägerschaft für die Arbeitsvermittlung wie auch für die finanziellen und sozialen Leistungen an Langzeitarbeitslose widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenteilung von Bund, Ländern und Kommunen. LeistungsnehmerInnen müssten unterscheiden können, aus welcher Hand sie welche Leistung bekommen.

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